Krankenversicherung in der Anmeldezeit von ALG 1
Vorgeschichte: Ein Freund von mir ist am 20.4.11 Arbeitslos geworden und hat sich auch zeitlich bei der Agentur gemeldet. In der Zeit kam es zum Verlust seiner Krankenkassenkarte. Am 18.5.11 rief er seine Krankenkasse (AOK) an um eine neue Karte ausstellen zu lassen. Die Krankenkasse teilte ihm mit das dies nicht ging, da er zurzeit (und auch seit dem 20.4.11) nicht krankenversichert ist, infolge von das sein Beitrag nicht gezahlt wurde (durch die Agentur). Die Agentur kann auch natürlich nichts zahlen da er ja seine Anträge nicht innerhalb von einem Tag einreichen kann und ALG1 ihm bewilligt wird.
Vorfall: Als ich das gehört habe,habe ich direkt meine Krankenkasse (Barmer) angerufen und erfahren das ich vom Gesetzgeber her eine Zeit von "einem" Monat weiterhin versichert werden muss, wenn auch noch kein Beitrag gezahlt worden ist. Ich bin nun auch am 1.5.11 Arbeitslos geworden,somit muss ich bis zum 1.6.11 vom Arbeitsamt ausgezahlt werden (mit mir zusammen wird auch logischerweise meine Versicherungen bezhalt), damit ich am 2.6.11 krankenversichert bin. Nun hab ich es "endlich" geschafft das ich Heute am 24.5.11 (nach Arbeitsbescheinigungen von zwei Arbeitgebern) einen Termin für die Antragsabgabe zu kriegen.Ging recht schnell,dafür das ich am 23.5.11 erst angerufen hab.Ich kann mir aber nicht vorstellen das ich diesen Monat schon ausgezahlt werde,somit auch mein Beitrag für die Krankenkasse nicht.
Frage: Was ist wenn ich am 2.6.11 erkranke / einen Unfall hab oder sonstiges ?? -kann die Krankenkasse die Kosten verweigern?
Muss die Agentur nicht auch dafür Sorge tragen,dass sie mich innerhalb eines Monats auszahlen und nicht nur ich selbst?
Ich als Arbeitnehmer kann nämlich kein Druck auf meine Arbeitgeber ausüben,das sie meine Arbeitsbescheinigungen sofort ausfüllen und zurück schicken und eine Ersatz(arbeits)bescheinigung benötigt die Lohnsteuerkarte die auch mein letzter Arbeitgeber hat.
Die Agentur könnte mir auch sicherlich kein Beleg dafür geben,welches die Zahlung der Beiträge garantiert, weil erst festgelegt werden muss ob ich ALG1 beziehen kann.
Wäre sehr dankbar für eine schnelle Antwort,damit ich weiß was ich bis dato noch tun muss.
MfG
3 Antworten
Hallo,
wenn die Arbeitsagentur innerhalb des einen Monats nachgehenden Leistungsanspruchs (§ 19 SGB V) eine EDV-Anmeldung an die Krankenkasse schickt, ist alles in Ordnung.
Falls der Monat nicht reicht, kann man nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 SGB V zur Überbrückung eine freiwillige Versicherung bei der Krankenkasse beantragen. Der Monatsbeitrag beträgt 145 Euro. Viele Krankenkassen verzichten aber bis zur Entscheidung der Arbeitsagentur auf die Erhebung der Beiträge. Falls die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld ablehnen sollte, sind die Krankenkassenbeiträge aber nachzuzahlen.
In diesem Fall besteht der nachgehende Leistungsanspruch vom 01.05. bis 31.05.. Für die Arbeitsagentur besteht keine konkrete Frist zur Bearbeitung. Für die Zwischenzeit kann man bei Bedürftigkeit Arbeitslosengeld II beim Jobcenter beantragen (bei Bewilligung erfolgt die Zahlung der Krankenkassenbeiträge durch das Jobcenter).
Manchmal kann man die beschleunigte Bearbeitung der Formulare beim Arbeitgeber durch persönliche Abgabe oder durch Einschaltung des Betriebsrates erreichen.
Gruß
RHW
Erstens ist er für den gesamten April noch versichert, da er ja bereits Beitrag für April gezahlt hat (über sein letztes Gehalt). Zweitens hat die Krankenkasse 4 Wochen Nachversicherungszeit einzuhalten. Er muss sich von der Arbeitsagentur nur bescheinigen lassen, dass er den Antrag gestellt hat, und auch Anspruch auf AlG 1 besteht. Dann wird sein Beitrag gestundet und er ist auch weiterhin versichert.
Die "Nachversicherungszeit" beträgt nach § 19 SGB V einen Monat.
Zunächst mal sind sie dazu verpflichtet dir eine Bescheinigung über die Beitragszahlung zu geben. Kulanterweise (kommt darauf an wie man sich beim Amt oder Krankenkasse benimmt) geht sowas auch rückgangig. Bedeutet wenn das Amt zur dieser Zeit den Beitrag nicht bezahlt hat kann man kulanterweise trotzdem rückgängig versichert sein. Ansonsten würde ich mal sagen müsste man mal beim Landratsamt vorbeigucken. Sprich das Sozialamt tritt in diesem Fall für euch ein.