Auswandern - Komplette Auszahlung des ALG1 noch möglich?
Ein Bekannter von mir war arbeitslos ( ALG 1 ) geworden. Nach ein paar Monaten ist er nach Mallorca ausgewandert ohne Job ( das hat er dann später alles im Land geregelt ). Zuvor war er beim Arbeitsamt und dort haben sie im 2 Möglichkeiten angeboten. Entweder er verzichtet auf einen Teil seiner Anspruchszeit und kann nach einer evtl. Rückkehr den restlichen Zeitraum in Anspruch nehmen, oder er verzicht komplett auf seine Anspruchszeit. Als Gegenleistung würde er entsprechend der Zeiträume einen Teil seines Anspruches oder eben alles ausbezahlt bekommen. Da er absolut nicht vorhatte zurückzukehren, hat er seinen gesammten Anspruchszeitraum abgetreten und das ges. Geld für den Zeitraum bis zum Ende von ALG 1 mitgenommen - ein hübsches 5-stelliges Sümmchen. Das war vorletztes Jahr. Gibt es diese Möglichkeit immer noch ?
3 Antworten
Diese Moeglichkeit hat es nie gegeben und wird es nie geben. Wenn man innerhalb der EU umzieht / auswandert, kann man unter bestimmten Voraussetzungen 3 Monate Arbeitslosengeld mitnehmen - mehr nicht. Dafuer gibt es das Formular U2 beim Arbeitsamt.
Da er absolut nicht vorhatte zurückzukehren, hat er seinen gesammten Anspruchszeitraum abgetreten und das ges. Geld für den Zeitraum bis zum Ende von ALG 1 mitgenommen - ein hübsches 5-stelliges Sümmchen.
Mit anderen Worten: Man laesst sich zu Beginn der Arbeitslosigkeit das gesamte Geld auszahlen und macht 1 Jahr oder laenger in Spanien Urlaub. Ob man waehrend der Zeit Arbeit sucht oder nur am Strand liegt, kann niemand nachpruefen. Es belaestigt auch niemand, dass man unbedingt Bewerbungen schreiben muss, weil sonst Leistungen gekuerzt werden. Ist das Geld aufgebraucht, kommt man wieder nach Deutschland zurueck, um sich erneut "Urlaubsgeld" zu erarbeiten.........da hat dir dein Freund einen Baeren aufgebunden - es sei denn, es waren bei Umzug sowieso nur noch 3 Monate Arbeitslosengeld offen.
Man sah hier wohl die Chance, ihn als "gut dotierten" ALG'ler loszuwerden.
Quatsch, es gibt keinen Spielraum - oder hat er verbindlich (was es nicht gibt) unterschrieben, dass er Deutschland nie mehr betreten und zur Last fallen wird? Er hat doch jederzeit das Recht, wenn er pleite ist, wieder nach D zurueckzukehren. Loswerden kann man einen Deutschen nicht.
Es wundert mich, dass es das überhaupt gegeben haben soll. Normal sind die Arbeitsagenturen auf der Jagd auf Möglichkeiten, keinen einzigen Cent bezahlen zu müssen. Beispielsweise dadurch, dass der Arbeitssuchende ab Stichtag X nicht mehr für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, weil er sich im Ausland aufhält. Und deswegen auch kein Anspruch mehr auf Geld- oder Sachleistng besteht.
Die Streichung von Arbeitslosengeld wird manchmal selbst unter Beugung des bestehenden Rechts durchgeführt. Deswegen bin ich da sehr stutzig, was die Story Deines Bekannten angeht.
ich vermute er hat sich vielleicht die Rentenversicherungsbeiträge auszahlen lassen .. aber auch das geht nur in speziellen Fällen ..
Nein, der Rentenanspruch bleibt weiterhin bestehen.
Es gibt keine Komplettauszahlung des Arbeitslosengeldes .. was man machen kann ist den Anspruch in das Auswanderungsland mitnehmen (wenn es ein entpsrechendes Abkommen gibt) und dort weiter Leistungen beziehen, während man Arbeit sucht ...
Ja, das ist richtig. Aber in seinem Falle hatte er diese Ansprüche nicht mehr, weil er ja sein "Überbrückungsgeld" bekommen hatte.
Einen Bären ............. das weniger, kann ich versichern. Der Fall ist eine Tatsache. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass er vielleicht doch die - wie er eigtl. vorhatte - geplante Selbstständigkeit angeführt hatte und somit quasi eine "Starthilfe" bekommen hat. Auch wenn es trotzdem unglaublich klingen sollte, ich selber habe es schon in ferner Verggheit erlebt, was alles mäglich ist, wenn man danch fragt. Ich glaube, die ges. Spielräume sind da grösser als wir denken. Hängt auch SEHR vom Gegenüber ab - die eine wie die andere Seite. Man sah hier wohl die Chance, ihn als "gut dotierten" ALG'ler loszuwerden.