ALG 1 - vorläufige Entscheidung
Hallo zusammen,
ich hatte gestern meinen Termin zur Antragsabgabe für ALG1. Die eingereichten Unterlagen reichten aus um das ALG1 zu berechnen und die Sachbearbeiterin sagte zu mir, dass bis nächste Woche überwiesen wird. Nun kam heute jedoch ein Brief über eine vorläufige Entscheidung, weil noch zwei Arbeitsbescheinigungen fehlten (welche nicht zur Berechnung ausschlaggebend waren).
Meine Frage nun. Kann ich auf die Aussage der Mitarbeiterin vertrauen?
Ich habe bis jetzt gelesen, dass das dann quasi als Vorschuss zählt und der endgültige Bescheid dann nachkommt sobald die Unterlagen eingehen. Zu dem bin ich seit 27.9. Arbeitslos gemeldet also jetzt fast einen Monat, welches die Arge ja verpflichtet den Vorschuss zu bezahlen.
Vielen Dank im vorraus.
2 Antworten
Deine Situation ist die klassische für einen Vorschuss:
http://www.buzer.de/gesetz/3690/a51852.htm
Denn Dein Anspruch ist offenbar dem Grunde nach unstrittig und nur die Höhe noch unbekannt. Man könnte Dir ohne Weiteres den der Höhe nach unstrittigen Betrag schon mal auszahlen.
Vertrauen kannst Du nur auf schriftliche Bescheide.
Alles andere wäre selbst verschuldete Naivität.
Wenn Deine Angaben sich mit den Bescheinigungen zur vorläufigen Entscheidung decken sehe ich kein Problem, wobei Du durchaus die Zeit hast, die Sachbearbeiterin diesbezüglich zu fragen und den Erhalt dieser Bescheinigungen zu beschleunigen. Übrigens ist die Arge nicht verpflichtet, wenn es um Überbrückung zum ALG 1 geht. Das ALG 1 ist jedoch eine Versicherungsleistung, somit ist dort alles deutlich einfacher, den Anspruch zu ermitteln