ALG 1 - vorläufige Entscheidung

2 Antworten

Deine Situation ist die klassische für einen Vorschuss:

http://www.buzer.de/gesetz/3690/a51852.htm

Denn Dein Anspruch ist offenbar dem Grunde nach unstrittig und nur die Höhe noch unbekannt. Man könnte Dir ohne Weiteres den der Höhe nach unstrittigen Betrag schon mal auszahlen.

Vertrauen kannst Du nur auf schriftliche Bescheide.

Alles andere wäre selbst verschuldete Naivität.

Wenn Deine Angaben sich mit den Bescheinigungen zur vorläufigen Entscheidung decken sehe ich kein Problem, wobei Du durchaus die Zeit hast, die Sachbearbeiterin diesbezüglich zu fragen und den Erhalt dieser Bescheinigungen zu beschleunigen. Übrigens ist die Arge nicht verpflichtet, wenn es um Überbrückung zum ALG 1 geht. Das ALG 1 ist jedoch eine Versicherungsleistung, somit ist dort alles deutlich einfacher, den Anspruch zu ermitteln