Verlängert sich der Zeitraum für ALG I Bezug mit Unterschrift auf EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG und Teilnahme an einem Coaching?
hallo eine Frage
stimmt das, dass sich der Anspruch auf ALG 1 verlängert, wenn man an einer Maßnahme/Coaching teilnimmt =
Ich frage nur, weil ich das gehört habe. Und wenn man unterschrieben hat und bald wieder neuen Job findet(wie in meinem Falle) habe ich dann diesen verlängerten Anspruch erlangt oder geht er verloren?
3 Antworten
Dein ALG 1 läuft immernoch wie folgt weiter, auch mit Eingliederungsvereinbarung.
Nur das du an den Maßnahmen teilnehmen musst, Fehltage bzw unentschuldigte Fehltage führen zu einer Sperre des ALG1 .
Dadurch verlängert sich kein Anspruch, da müsstest du schon eine Umschulung oder Weiterbildung machen, da würdest du dann dein ALG - 1 weiter bekommen, von deinem Anspruch würden dann aber nur alle 2 Tage 1 Tag ALG - 1 in Abzug gebracht, dass dann bis auf einen Restanspruch von 30 Tagen, der bliebe dir erhalten, auch wenn die Weiterbildung / Umschulung noch nicht beendet wäre, dann würdest du trotzdem weiter Geld in Höhe des ALG - 1 bekommen.
So das dir nach Abschluss der Weiterbildung / Umschulung noch für einen vollen Monat ALG - 1 gezahlt würde, solltest du dann weiter ohne Beschäftigung sein.
Hab ich noch nie gehört. Bezugsdauer ist Bezugsdauer, die verlängert sich nicht durch eine Massnahme.
Im Gegenteil: Du musst an vorgegebenen Massnahmen teilnehmen, um Dein ALG weiterzukriegen.