Wird den Eltern Geld abgezogen wenn man beim Bund arbeitet?
Mein Freund ist ab Oktober im freiwilligen Wehrdienst der Bundeswehr. Nun ist es so, dass seine Eltern beide hartz4 kriegen. Bis jetzt war es so das er wenn er arbeiten gegangen ist nie über 150Euro verdienen "durfte" weil es sonst seiner Mutter von ihren Geldern abgezogen würde ( weil seine wohnhaft bei ihr ist/weil er bei ihr gemeldet ist) Nun frag ich mich wenn er jetzt beim Bund ist ( am Wochenende kommt er immer nach hause) : 1. Ist seine wohnhaft doch trotzdem noch bei seiner Mutter oder? Denn ich nehme mal an seine neue anschrift wird nicht die kaserne sein wo er mit zich anderen lebt. 2. Da er da aber im monat , am anfang ca. 400 gegen ende ca.800euro bekommt frag ich mich wird das dann nicht auch seiner mutter abgezogen? Danke für eure Hilfe:-)
4 Antworten
Mit Ausnahme des Teils des Kindergeldes, das er nicht zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt, darf sein Einkommen niemals bei seinen Eltern angerechnet werden (es sei denn, er gibt ihnen freiwillig etwas).
Wenn seinen Eltern auf Grund seines Einkommens weniger überwiesen wird, dann liegt das nicht an einer Anrechnung bei ihnen, sondern bei ihm, denn natürlich überweist das Jobcenter in dem Maße weniger Geld FÜR IHN, in dem er seinen Bedarf durch eigenes Einkommen decken kann. Verdient er genug, um seinen Bedarf zu decken, fällt er automatisch aus der Bedarfsgemeinschaft mit Eltern raus.
Sein Lebensmittelpunkt wird auch dann weiter im elterlichen Haushalt liegen, wenn er unter der Woche auswärts untergebracht ist.
Wenn er einen freiwilligen Dienst macht,müsste er ja ein normales Einkommen haben,worauf er Freibeträge geltend machen könnte !!! Das macht er auf dem Jobcenter.Diese Freibeträge würden vom Bruttoeinkommen berechnet und vom Nettoeinkommen abgezogen,das ergibt dann das anrechenbare Einkommen.Ist er noch unter 25,steht ihm ein Regelsatz von 306 € zu + seine Kopfanteiligen Kosten für Unterkunft und Heizung.Die werden ermittelt,in dem man die Kosten für Unterkunft und Heizung,durch die Mitglieder der BG - Bedarfsgemeinschaft teilt,das ergibt dann sein Anteil der ihm zusteht.Würde sich nach dem Abzug seiner Freibeträge von seinem Einkommen,eine Differenz zu seinem Bedarf ergeben,müsste er noch eine Aufstockung vom Jobcenter gezahlt bekommen.
Hallo ,
wenn dein Freund FWD ist , ist er in der Kaserne gemeldet ,, da er Kasernenpflichtig ist ! Wenn er Zuhause gemeldet bleibt , wird es auf das Hartz 4 der Eltern angerechnet ! Also sollte er sich Zuhause abmelden und ggf. bei Dir anmelden!!! Damit ist er aus dem Schneider !!!
Hoffe , dass Alles klappt ud wünsche Euch eine schöne Zukunft !!!
GLG und einen schönen , sonnigen Tag , wünscht Dir ,clipmaus :-))
Nur kann es dann sein, dass das Amt entscheidet, dass die Wohnung für die Mutter zu groß ist und das sie ausziehen muss... auf jeden Fall aber würde sie weniger Bezug erhalten, da sie nun ja nur noch für sich sorgen muss und nicht noch für einen Sohn.
Solange er zur "Bedarfsgemeinschaft" also zum Haushalt der Eltern gehört, wird sein Einkommen auch angerechnet.