Ich bin beim Bund (FWDL) & meine mutter bekommt hartz lV , sie wollen hier das Geld streichen?!

5 Antworten

natürlich kann es sein, dass das hartz4 neu berechnet wird. Du kannst aber falls du Unterhalt zahlen solltest oder Mietkosten haben, bei der Unterhaltssicherungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt)entsprechende Leistungen beantragen.

Das hartz lV will meinen Sold bei meiner mutter anrechnen , meine Frage ist - dürfen sie meiner mutter das geld streichen ?

Nein! Dein Erwerbseinkommen darf nur und ausschließlich bei dir angerechnet werden !!

Die meinten auch das ich sie unterstützen soll !!?

Das können sie gerne meinen und dich braucht das nicht zu interessieren. Nach BGB-Recht bist du deiner Mutter nicht zum Unterhalt verpflichtet, da der Bezug von Alg2 keine solche Unterhaltspflicht auslöst; und auch direkt im SGB II-Recht existiert eine solche Pflicht nicht.
Das Jobcenter kann allenfalls eine Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II anstellen, die allerdings nur besagt, dass du Unterhalt tatsächlich leistet, nicht jedoch, dass du leisten musst.
Wenn du sagst: ich unterstütze meine Mutter nicht, weil ich auf einen Plasmafernseher und/oder einen Ferrari spare, so ist die Unterhaltsvermutung vom Tisch.

Da du mit deinem Einkommen deinen Bedarf alleine bestreiten können wirst, fällst du aus der BG mit deiner Mutter raus (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II) und brauchst lediglich deinen Mietanteil und deine Lebenshaltungskosten, die das Jobcenter nicht mehr für dich überweist, alleine tragen. Außerhalb der BG keinerlei Anrechnung.

MaSt4 
Beitragsersteller
 08.12.2011, 20:45

Sehr vielen danke, dann werde ich mal zum amt gehen und das so sagen , und bin gespannt was die dazu sagen :) danke danke danke

VirtualSelf  08.12.2011, 20:55
@MaSt4

Lass dich keinesfalls einschüchtern, denn eigentlich ist die ganze Angelegenheit ein Selbstgänger, der nur dann nicht funktioniert, wenn man es als Antragsteller zulässt.

Erkläre klipp und klar - ruhig schriftlich -, dass du deine Mutter nicht unterstützt, um der Unterhaltsvermutung des § 9 Abs. 5 SGB II zu widersprechen; begründung könnte sein, dass du auf einen eigenen Hausstand sparst, du dir eine Kreuzfahrt spendieren möchtest oder du einfach Geld horten gei.l findest ;).

Akzeptiert der SB diese wahrheitsgemäße Erklärung nicht, Mail ans Kundenreaktionsmanagement der BA + Fach-/Dienstaufsichtsbeschwerde.

Und immer schön bei jedem Wunsch des SB eine Begründung und die gesetzliche Grundlage schriftlich fordern ... ^^

MaSt4 
Beitragsersteller
 08.12.2011, 21:01
@VirtualSelf

ach quatsch , ich gib meiner mutter kein geld das gehört schließlich mir , sie bekommt schön das geld vom amt weiter ;)

casilein  10.12.2011, 09:57
@MaSt4

mal wieder dh, aber als Ergänzung, weil das oft falsch verstanden wird:

Bislang hat vermutlich Deine Mutter das Alg2 für Dich und sich erhalten. Den Teil für Dich wird sie nun nicht mehr bekommen: Also keine Regelleistung und keine Miete. Da oft das Amt die Miete weiterhin komplett überweist, kürzt es bei der Auszahlung die Summe aus Regelleistung und Mietanteil (was schonmal über 500€ sein können), wodurch dann erheblich weniger ausgezahlt wird und der Eindruck entsteht, das Amt zahlt nix mehr. Deinen Mietanteil und das, was Du zuhause verfutterst und an Strom etc. verbrauchst, musst Du Deiner Mutter natürlich erstatten.

Solange du bei deiner Mutter wohnst, bleibt ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Also wird dein Sold angerechnet. Das ist legitim. Du kannst auch nichts dagegen tun, außer auszuziehen. Früher hat deine Mutter für dich gesorgt, damit du Leben kannst, jetzt ist es umgekehrt.

Die Aussage, das du auf einen neuen Fernseher oder Reise sparst, zählt nicht. Es gibt nur eine einzige Möglichkeit: Nimm dir eine Bundeswehrunterkunft. Kostet so um die 60 Euro. Dann bist du aus der BG draussen und sie müssen für deine Mutter zahlen. Dann kann es aber passieren, das die ARGE sagt, das die Wohnung von deiner Mutter zu groß ist und sie umziehen soll.

Mein Tip: Lasst euch von einem Anwalt für Sozialrecht beraten.

VirtualSelf  09.12.2011, 12:05

Solange du bei deiner Mutter wohnst, bleibt ihr eine Bedarfsgemeinschaft.

VOLLKOMMEN FALSCH!!!!!

§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II:

(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
...
4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.

Das heißt: Kann er seinen Bedarf decken, ist er aus der BG draußen.

UND HIER NOCHMAL EIN TEXT AUS DER FACHANWEISUNG DES JOBCENTERS ZU § 7 SGB II:

Einkommen eines zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Kindes ist grds. nicht auf den Bedarf der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen. Ausnahme: Kindergeld (vgl. Rz. 11.12 der Hinweise zu § 11).

Man, man, man ... wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten.

MaSt4 
Beitragsersteller
 10.12.2011, 17:14
@VirtualSelf

Danke für die hilfreichen Antworten .. ich geh nächste woche mal zum amt und hau das aufm tisch , gucken was die dazu sagen ;-)

Da du für deinen eigenen Unterhalt selbst aufkommen kannst, fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter raus. Natürlich musst du deiner Mutter dann deinen Mietanteil und deine Unterhaltskosten erstatten. Ihren eigenen Anteil und den Mietanteil kann man ihr deswegen nicht kürzen. Du bist NICHT verpflichtet, den Unterhalt deiner Mutter zu bestreiten.

Nein, das können die nicht, deiner Mutter die Grundsicherung streichen, weil du ein eigenes Einkommen hast. Versuchen können die das zwar. Ich finde dieses Ansinnen des Amtes unverschämt, zumal es keine gesetzliche Grundlage hierfür gibt. Du bestreitest mit deinem Einkommen deinen Unterhalt, sparst auf irgendetwas. Versichert ist deine Mutter dennoch, was die Krankenversicherung betrifft. Allerdings werden keine Rentenbeiträge mehr vom Amt bezahlt. D. h. je länger deine Mutter Harzt IV Bezieherin ist, desto geringer fällt später ihre Rente aus.