muss das kind für die mutter zahlen?
ein freund von mir wohnt mit seiner mutter zusammen in einer wohngemeinschaft und die mutter bezieht hartz 4 und er geht ab nächsten monat arbeiten wird ihm dann vom staat geld abgezogen weil er mit der mutter in einer wohngemeinschaft wohnt und sie hartz 4 bekommt?
7 Antworten
Nein, er muss nicht für die Mutter aufkommen, sie bekommt weiter HartzIV, allerdings natürlich nur für sich selbst und nicht mehr für den Sohn, wenn er ausreichend verdient.
Das bedeutet, dass sie nur noch alg2 für ihren Bedarf bekommt, nicht für den Bedarf des Sohnes. Und Miete und Heizkosten müssen auch zur Hälfte vom Sohn getragen werden, eben sein Anteil.
Falls er noch Kindergeld bekommen sollte weiterhin, dann darf dieses Geld aber schon auf den Bedarf der Mutter angerechnet werden, weil das Geld ja den Eltern zusteht.
Goggel mal nach einem ALG II Rechner. Damit kann die Mutter ausrechnen, mit wieviel sie noch für die Bedarfsgemeinschaft rechnen kann.
Hier liegt keine BG vor, sondern nur eine Haushaltsgemeinschaft.
Für den Sohn gilt:
a) "(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören ... 4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können." SGB II § 3. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html.
b) "(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann." SGB II § 9.
Zu a: Das KIndergeld wird soweit als Einkommen der Mutter gerechnet bei ihrem ALG II, wie der Sohn das Kindergeld nicht mehr benötigt für seinen Lebensunterhalt - eben wegen seines Erwerbseinkommens.
Zu b: Wenn der Sohn mit der Mutter (oder Oma oder Enkelkind) einen gemeinsamen Haushalt führt (Das mit der WG ist wohl'n Witz ...), wird sein Einkommen auf den Bedarf der Mutter angerechnet - nach Abzug immenser Freibeträge.
Ausnahme: Der Sohn macht glaubhaft, dass die gesetzliche Vermutung nicht stimmt, dass er seine Mutter unterstützt.
Gruß aus Berlin, Gerd
Kinder müssen für Eltern nur dann bezahlen wenn es keine Hilfe vom Staat für sie gibt. Das heißt wenn sie irgendwann in ein Heim kommen würde müsste man als verdienende Person für das Heim zahlen. (Außer man verdient zu wenig)
Nein, ihm wird kein geld abgezogen, aber ihr wird das Geld eventuell gekürzt.
Das kommt aber ganz auf sein gehalt an
Nein.