BaföG ohne Jobcenter Bescheid geben?
Bin Student und beziehe nun BaföG, das Ding ist jedoch dass meine Mutter beim Jobcenter angemeldet ist und ihr dann Geld abgezogen wird was ich ihr dann zurück zahlen müsste. Ich spiele mit dem Gedanken es dem Jobcenter nicht Bescheid zu sagen, da 1. Das Jobcenter für mich bereits einen Antrag gestellt hat, dieser jedoch abgelehnt wurde weil ich darüber nicht Bescheid wusste und dadurch auch keine Unterlagen verschickt habe 2. Der gerade erwähnte Antrag an den für meine Region zuständigen Amt geschickt wurde obwohl ich außerhalb der Stadt zur Uni gehe und ich deshalb an die Region dort meinen Antrag geschickt habe 3. Das Jobcenter (soweit ich weiß) von meinem Konto nichts wissen Anzumerken ist noch, dass ein Umzug leider nicht in frage kommen kann, da unsere Wohnung sonst als zu groß gesehen wird und meine Mutter dadurch selber auch ausziehen müsste
Nun bin ich ratlos und würde gerne wissen ob ich lieber Bescheid sagen sollte und dafür mehr als die Hälfte abgegeben sollte und was die Konsequenzen wären sollte ich nicht Bescheid sagen
Ich bedanke mich im Voraus
5 Antworten
Der ALG - 2 Antragsteller bzw.du bist verpflichtet jede Veränderung in der wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen mitzuteilen und nachzuweisen,dass gehört zur Mitwirkungspflicht,macht ihr das nicht kommt außer einer Rückzahlung von zu unrecht bezogenen Leistungen ggf.noch eine Anzeige wegen Betrug dazu !
Wenn du mit deiner Mutter zusammen wohnst,unter 25 bist und deinen Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen decken kannst,bildest du mit deiner Mutter zusammen eine so genannte BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und in einer solchen hast auch du dich an die Spielregeln des Jobcenters zu halten.
Steht dir vorrangig Bafög - zu musst du dieses auch in Anspruch nehmen und das wird dann bis auf einen Freibetrag als Einkommen angesehen und auf deinen Bedarf angerechnet,also ein ganz normaler Vorgang.
Willst du diesem entgehen,bleibt dir normalerweise nur der Auszug und dann musst du für deine Unterkunft usw.auch selber aufkommen und kannst dein Bafög - Kindergeld usw.nicht nur für deine privaten Bedürfnisse ausgeben.
Das nach einem Auszug die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) ggf.nicht mehr angemessen wären und deine Mutter im schlimmsten Fall sogar selber umziehen müsste,hast du ja schon richtig erkannt.
Du wohnst also bei deiner Mutter und ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft.
Du machst dich mit dem Verschweigen strafbar. Mit einem strafrechtlichen Verfahren und einem Bußgeld wegen Betrugs musst du rechnen.
Das Jobcenter könnte auch eine Kontoabfrage über das Finanzamt durchführen, wenn sie Verdacht schöpfen sollten.
Alles in allem gehst du also ein hohes Risiko ein.
Mich wundert es auch, dass das Jobcenter es einfach so hinnimmt, dass der erste Antrag abgelehnt wurde.
Du studierst und wirst später als Akademiker wahrscheinlich ein überdurchschnittliches Gehalt beziehen. Warum hast du es so nötig?
Hast Du dem Jobcenter mitgeteilt, dass Du studierst? Denn als Teil der Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter musst Du entsprechende Änderungen mitteilen.
Wenn das Jobcenter also weiß, dass Du studierst, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis sie Dich bezüglich Bafög befragen. Denn Bafög ist die vorrangige Leistung (vor Alg2) & es ist relativ unwahrscheinlich, dass ein Student aus einem Alg2 - Haushalt absolut gar kein Bafög bekommt. Dann kommst Du ganz schön in Bedrängnis, wenn Du keinen Ablehnungsbescheid von Bafög vorlegen kannst...
Wenn das Jobcenter nicht weiß, dass Du studierst, hast Du ein anderes Problem. Dann bist Du Deinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen. Spätestens wenn sie dann versuchen Dich in Jobs zu vermitteln oder von Dir Eigenbemühungen einfordern oder Dich in eine Maßnahme zuweisen wollen, kommt das raus. Und dann kommt das Thema "Bafög" ebenfalls auf den Tisch...
Daher mein Tipp: mit offenen Karten spielen, denn das Risikio, dass es sowieso raus kommt & es dann noch zusätzliche Probleme gibt, schätze ich als sehr hoch ein.
Das Amt zieht deiner Mutter kein Geld für dich ab, es zahlt ihr zum Beispiel nur die Hälfte der Miete, da für die andere Hälfte du aufkommen müsstest (falls ihr zu zweit wohnt). Das ist so komplett richtig.
Natürlich müsstest du deiner Mutter deinen Mietanteil geben.
Warum du deinen Antrag an den Ort deiner Uni geschickt hast, ist mir unklar. Es wird doch ganz eindeutig beschrieben, dass für ALG II die Behörden am Wohnort zuständig sind.
Deine Mutter muss angeben, dass du noch in der Wohnung wohnst und das du Einkommen hast. Wenn sie das nicht angibt und jemand gibt dem Amt einen Tipp, dann dürfen die die Leistungsgewährung so lange unterbrechen, bis alle Unterlagen - die der anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, also deine - vorliegen.
Du bringst mit deinem Verhalten unter Umständen deine Mutter in eine sehr blöde Situation.
Unabhängig davon kannst du wegen Leistungsbetruges (wenn du dir zufällig deinen Mietanteil von Amt bezahlen lassen willst) ein Strafverfahren bekommen.
Ob man das nun unbedingt braucht, wage ich mal zu bezweifeln.
Du bist Dir schon bewußt, dass dies Betrug / Leistungserschleichung ist.
Und es wird nicht lange dauern, dann wird das JC fragen was aus dem Bafögantrag geworden ist - bzw. warum Du nicht gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch erhoben hast.
Und das JC kann auch jederzeit herausfinden, das Du über ein eigenes Konto verfügst .... usw.
Allerdings müssen hier seitens des JC gewisse Freibeträge beachtet werden.
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einfluss-bafoeg-auf-anderes.php?seite=2