Wieviel geld muss das jobcenter einer alleinerziehende mutter geben?
Meine schwester kriegt derzeit 100euro vom jobcenter und 150euro unterhaltsgeld. Davon muss sie 70euro im monat für öffentliche verkehrsmittel zahlen und 30euro an das kindergarten. Dan kommen noch lebensmittel pflege produkte und kleidung etc. dazu. Das ist doch viel zu wenig geld. Deshalb meine frage an euch: wieviel geld müsste sie rechtlich kriegen?
4 Antworten
sie hat anspruch auf 409 euro regelsatz für sich, zzgl. alleinerziehendenzuschlag, zzgl. regelsatz kind, zzgl angemessene kdu. abgezogen werden davon unterhaltsvorschuss oder unterhalt, kindergeld und das einkommen nach abzug der freibeträge.
wenn sie also derzeit nur noch 100 euro aufstockende Leistungen erhält, dann hat sie keine weiteren bedarfe und hat genügend einkommen. sie könnte schauen, dass sie einen antrag stellt, der sie von der zuzahlung der kita befreit und gucken ob es ein mobi ticket der verkehrsbetriebe gibt für alg2he.
Dazu muss man erst mal die persönliche Situation deiner Schwester kennen. Was ist mit Unterhaltszahlungen vom Vater? Wenn die nicht kommen, gibt es Vorschuss vom Jugendamt?
Das Jobcenter orientiert sich nur an dem letzten Verdienst und daran für wieviel Arbeitsstunden deine Schwester dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Darüber hinaus könnte Sie noch Hartz IV beantragen.
Den KinderGarten kann sie vom Jugendamt bezahlen lassen. Einfach einen Antrag stellen
Deine Schwester bekommt ja noch ca. 200 Euro Kindergeld. Das wären summasummarum 450 Euro.
Um mehr sagen zu könen, ist die Frage zu ungenau gestellt.
Ganz genau.
Richtig, da wären noch einige Details gefragt :
- wie alt ist sie ?
- WO wohnt sie ( z.B. bei den Eltern ) ?
- wieviele Kinder in welchem Alter hat sie ? Welche vorrangigen Zuwendungen wie z.B. Elterngeld, Kindergeld / Erziehungsgeld bekommt sie dabei schon aus anderen Kassen ?
- ist sie berufstätig ?
- ist sie aktuell mit einer Sanktionierung ( Leistungsabsenkung ) beim ALG II belastet ?
- wird der Unterhalt vom Gatten in VOLLER ( gerichtlich festgestellter ) Höhe bezahlt, oder BEKOMMT sie von ihm aktuell nur 150 Euro, obwohl gerichtlich schon ein deutlich höherer Unterhaltssatz festgelegt wurde ?