400€ Job für Kinder, trotz erhalten von Sozialhilfe (SGB II) der Eltern?

5 Antworten

Natürlich, solange der Sohn im Haushalt der Eltern wohnt. Dann gehört er zur Bedarfsgemeinschaft. Da werden ALLE Einkommen angerechnet, mit dem 400 Euro-Job mindert der Sohn die laufenden Leistungen der Bedarfsgemeinschaft.

Bevor noch mehr Blindantworten kommen ....

Ich nehme an, es geht um H4 und nicht um Sozialhilfe (Leistungen nach dem SGB XII).

Erwerbseinkommen des Kindes darf im SGB II-Recht immer und ausschließlich nur beim Kind berücksichtigt werden, es sei denn, es schenkt den Eltern freiwillig etwas.

Lediglich der Teil des Kindergeldes, der auf Grund weiteren Einkommens nicht mehr zur (fiktiven) Bedarfsdeckung benötigt wird, muss bei den Eltern angerechnet werden.

Reichen Einkommen oder Vermögen des Kindes, um den eigenen Bedarf zu decken, fällt es aus BG mit Eltern raus.

Bezieht das Kind selbst H4-Leistungen, hat es unter 15 generell 100 EUR frei, ab 15 die ganz normalen Absetzbeträge des § 11 b SGB II (100 + 20%/10%) vom übersteigenden Teil.

user1792  25.07.2012, 18:36

So ist es! Habe ich bei meinem Betrag etwa was Falsches berechnet?

VirtualSelf  25.07.2012, 18:44
@user1792

Ist schon korrekt .... allerdings kann bei Kindern mit eigenem Einkommen durchaus mehr als 160 übrig bleiben, z.B. wenn noch zusätzlich Unterhalt geleistet wird .. aber geschenkt ...

Er darf meiner erhaltenen Informationen nach bis zu 165 Euro dazuverdienen, der Rest wird "verrechnet", ist also futsch. Das gilt, solange er noch bei den Eltern wohnt.

Wenn der Sohn mit im Haushalt der Eltern lebt, dann ja.