Wird Eltern Hartz IV gekürzt, wenn ich einen Minijob annehme?
Hey Leute, meine Mutter empfängt bald Hartz IV leider krankheitsbedingt.
Sie ist Alleinerziehende und hat mit mir gerechnet 3 Kinder. Meine Frage ist, da ich jetzt 18 bin und mit einem Minijob anfangen wollte, ob das Geld dann abgezogen wird vom Jobcenter ? Oder wie sieht das alles aus ?
4 Antworten
Deiner Mutter wird nichts gekürzt, sondern Dein Anteil wird reduziert, wenn Du selbst etwas zu Deinem Lebensunterhalt beitragen kannst. Je nach Höhe Deines Verdienstes bekommt Deine Mutter für Dich weniger. Einen Teil darfst Du aber anrechnungsfrei behalten.
Dein Einkommen wird auf deinen Bedarf angerechnet,nachdem von deinem Bruttoeinkommen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnet worden und dann theoretisch vom Netto abgezogen werden,dass ergibt dann zusammen mit deinem evtl.Kindergeld dein gesamtes anrechenbares Einkommen !
Freibeträge nach § 11 b SGB - ll
- die ersten 100 € ist der Grundfreibetrag
- 100 € - 1000 € Brutto / 20 % Freibetrag / 80 % Anrechnung
- 1000 € -1200 € Brutto / 10 % Freibetrag / 90 % Anrechnung
So würden z.B. bei einem 450 € Brutto wie Nettoeinkommen zunächst die 100 € Grundfreibetrag bleiben und von den übersteigenden 350 € noch einmal 20 % Freibetrag ( 70 € ) dazu.
Das ergibt dann einen Freibetrag von 170 € der dir gehören würde und ein anrechenbares Nettoeinkommen von 280 € und das müsstest du deiner Mutter geben,damit sie dich versorgen kann und deine Wohnkosten zumindest anteilig gedeckt werden.
Wenn du / ihr noch in die Schule geht und nach den Ferien auch weiter gehen würdet,dann könnt ihr in den Ferien pro Jahr in bis zu 4 Wochen bis zu 1200 € zusätzlich dazu verdienen,ohne das es auf euren Bedarf angerechnet würde.
So könntet ihr dann rein theoretisch in 4 Wochen 1200 € verdienen und 11 Monate 100 € ( Grundfreibetrag ) und würdet so auf 2300 € ohne Anrechnung kommen.
Wichtig ist nur,dass es sich um einen reinen Ferienjob handelt,also nicht nur das ihr danach wieder zur Schule gehen müsst,sondern der Job darf auch nicht beim AG - ausgeübt werden,bei den ihr schon nach der Schule immer arbeiten geht.
Jede Beschäftigungsaufnahme muss vor Beginn dem Jobcenter gemeldet werden.
Ja, das Geld wird angerechnet auf deinen H4 Satz und deinen Mietanteil. 100 Euro sind frei und was drueber ist, da kriegst du 20 % und 80 % werden angerechnet.
Etwas wird angerechnet. Ihr bildet ja eine Bedarfsgemeinschaft.
Schau mal da, dort ist es ziemlich gut erklärt: