ausbildung eltern/mutter hartz 4?

13 Antworten

Hallo,

dein Azubi-Gehalt wir solange mit bei deinen Eltern angerechnet, wie du Teil der Bedarfsgemeinschaft bist.

Gemäß § 7 Abs.3 Nr. 4 SGB II bist du nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft, wenn du zwar dem Haushalt angehörst, jedoch das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast und die Leistungen zur Sicherung deines Lebensunterhalts aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kannst. Link: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/7.html

Soll heißen, dass wenn deine Azubi-Vergütung hoch genug ist dass sie deinen kompletten Lebensunterhalt decken kann, da auch nichts mehr angerechnet wird.

Sollte sie niedriger sein, was bei den meisten Ausbildungen der Fall ist, wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen.

Alternativ kannst du ja in eine WG ziehen oder eine Gründen. Dann bist du automatisch auch nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern, musst aber für eine eigene Wohnung Miete zahlen...

markusher  24.11.2017, 07:37

das azubi-gehalt wird den eltern überhaupt nicht angerechnet. und das zu keiner zeit. das gehalt wird nur dem kind selbst angerechnet und vom bedarf abgezogen. verdient es bedarfsüberdeckend, wird das kind aus der bg rausfallen. ob das kind zur haushaltsgemeinschaft gehört, entscheidet es allein. oder es widerspricht mit einem zweizeiler der hg einfach. und schon ist er raus.

das einzige was hier der mutter angerechnet wird, ist übersteigendes einkommen, dass wird als übersteigenedes kindergeld der mutter abgezogen.

Der Staat zahlt deine Miete nicht mehr und unterstützt dich nicht. Du verdienst mit deiner Ausbildung deutlich mehr und kannst dann deine Mutter mit Geld unterstützen und hast am Ende auch viel übrig

lol.

Dir wird alles bis auf 100€ plus 20 Prozent des Restgehalts abgezogen.

Du musst Deinen Anteil an Miete, Nebenkosten, Heizung, Lebensmittel, Kleidung usw. bezahlen.

Gehalt ist kein Taschengeld.

Nicht Hartz 4 ler müssen ihren Eltern auch Kost und Logis zahlen.

Laury95  23.11.2017, 17:18

Nicht Hartz 4 ler müssen ihren Eltern auch Kost und Logis zahlen

Nö.

von deinem einkommen werden 100 euro freibetrag abgezogen, darüber hinaus bekommst du bis 1000 euro noch einmal 20% freibetrag.

bei 450 euro hast du 170 euro freibetrag, die sind anrechnungsfrei. 280 euro werden von deinem bedarf (bestehend aus regelsatz und mietanteil) abgezogen. dein einkommen bestünde in dem fall aus 192 euro kindergeld, 280 euro einkommen und dem unterhalt den dein vater monatlich an deine mutter für dich zahlt. diese beträge werden vollständig von deinem bedarf abgezogen.

wenn du soviel verdienst, dass du deinen bedarf mit deinem einkommen selber decken kannst, fällst du aus der bedarfsgemeinschaft raus und aus dem bezug von leistungen. du zahlst dann von deinem einkommen miete, strom, lebensmittel, kleidung, kosmetika und fahrscheine etc an deine mutter.

du hast richtig erkannst, dass du in einer freien welt lebst. in dieser bist du für dich selbst verantwortlich. allerdings hast du etwas missverstanden - es wird nicht deinen eltern etwas angerechnet, sondern dir und sie erhalten einfach weniger leistungen für dich oder eben keine. das geld welches du verdienst, ist nicht dein taschengeld, sondern einkommen, welches du für deinen lebensunterhalt verwenden sollst und musst.

Du kannst ja, wenn du genug Ausbildungsvergütung bekommst, auch ausziehen, dann bist du aus der Bedarfsgemeinschaft raus und kannst nach das Kindergeld an dich abzweigen lassen,  das sind immerhin 192,-- Euro.

Dann hast du dein Geld für dich allein, musst aber auch damit wirtschaften. Wenn es nicht reicht, d.h. es weniger als 735,-- Euro sind zusammen, dann kannst du BAB beantragen.

markusher  24.11.2017, 07:34

solange er bei mutti wohnt, wird kein kindergeld abgezweigt. zahlt vati mindestens in höhe des kindergeldes unterhalt, dann wird wieder nicht abgezweigt, dann bekommt vati das kindergeld.