Warum ist das für Hartz 4 Leute so doof geregelt?

11 Antworten

Ich darf keine mini Jobs etc.

Steht bitte schön wo?

Auch als jugendliches Mitglied einer BG kannst Du einen Mini- bzw. Ferienjob ausüben.

Ferienjob ab 15 Jahren plus ( nach Jugendschutzgesetz für bis zu 4 Wochen ) und nach Richtlinien von SGB II mit einem anrechnungsfreien Einkommen bis zu 2400 Euro während dieser Zeit ...... Minijob - Zeitungen austragen ab 13 ....

https://schuelerjobs.de/ratgeber/detail/jugendarbeitsschutzgesetz.html

soweit Du noch der Kinderarbeitsschutzverordnung unterliegst :

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html

bleiben nur so kleine Jobs wie :

Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblätter und Werbeprospekte Austragen von

Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Computerhilfe, Botengänge, Betreuung von Kindern oder Haustieren, Nachhilfeunterricht oder als Einkaufshilfe ..... im privaten Rahmen so z.B. für Nachbarnjedoch nicht für irgendwelche Firmen

Arbeiten auf Veranstaltungen in deiner Gemeinde oder in deinem Sportverein

also jammere nicht, sondern nimm Dein Leben im Rahmen der Möglichkeiten selbst in die Hand. Bedenke Du bist verpflichtet evtl. Einkünfte dem JC zu melden.

Bei Minijobs wird anders gerechnet - die ersten 100 Euro im Monat bleiben anrechnugsfrei - vom Betrag darüber hinaus weitere 20%, so dass Du bei einem Minijob bis zu 170 aus Deinem Einkommen behalten kannst - der Rest würde auf Deinen Bedarf angerechnet werden.

Dafür sind in erster Linie deine Eltern verantwortlich- nicht wir Steuerzahler. Ihr bekommt was euch laut Gesetz zusteht. Die von uns erarbeiteten Gelder müssen unter vielen Transferleistungsbeziehern aufgeteilt werden …. und es werden immer mehr. Die Situation wird sich also künftig noch zuspitzen

Kinder und Erziehung bedeutet für das leibliche und seelische Wohl der Kinder zu sorgen, dafür sind vorrangig die ELTERN zuständig.

Setz dich also mit den beiden auseinander. Deine Aufgabe ist es dich eurer finanziellen Situation anzupassen.

Bedenklich ist das den Familien, wo beide Eltern die Vollzeit arbeiten, immer öfter nicht besser geht. Nicht selten haben die nach Abzug aller laufenden Kosten weniger Geld für andere Dinge zur Verfügung. Jeder Euro den die Leute verdienen wird versteuert - warum sollte das beim Zufluss unter H4 anders sein?

Versuch dich was zu machen wo es Bargeld gibt z.b Nachhilfe, oder Babysitten, Hunde ausführen.

DasOrakel  25.03.2022, 09:57

Auch Barzahlungen müssen dem Jobcenter gemeldet werden.

Du willst hier hoffentlich keine Schwarzarbeit bzw. Sozialbetrug vorschlagen?

MrSlowhand129  25.03.2022, 09:58
@DasOrakel

Natürlich nicht.

Hacker48  25.03.2022, 10:02
@DasOrakel

Ja, diese Jugendlichen, die mit ein paar Stunden Gassi gehen im Monat ihr Taschengeld aufbessern wollen, sind aber auch schwerstkriminelle Schwarzarbeiter...

Natürlich kannst Du einen Minijob machen.

Der anrechenbare Teil Deines Verdienstes wird in der Tat von dem ALG 2 abgezogen, welches die Eltern für Dich bekommen.

Dir verbleibt jedoch der Freibetrag von bis zu 170 € im Monat.

Ist das nichts?

larissa9908 
Beitragsersteller
 25.03.2022, 09:58

Meine Eltern lassen mich nicht weil es „zu großer Stress beim Amt ist“ sie sind einfach zu faul.

AngiedieSchlaue  25.03.2022, 10:00
@larissa9908

Dann sprich mit dem Jugendamt, dass die Dich unterstützen.

DasOrakel  25.03.2022, 10:01
@larissa9908

Das tut mir leid. "großer Stress" ist es nicht. Der Minijob muß nur dem Jobcenter gemeldet, und es müssen regelmäßig die Lohnabrechnungen und ggf. die Kontoauszüge, aus welchen die Verdiensteingänge hervorgehen, eingereicht werden. Das ist ein bißchen Bürokratie, sollte jedoch kein großes Problem darstellen.

Vielleicht kann ja ein Erwachsener Deines Vertrauens dies Deinen Eltern klarmachen.

DaKaBo  25.03.2022, 10:28
@larissa9908

Dann Kreide das deinen Eltern an, aber nicht der Hartz-4-Gesetzgebung.

DasOrakel  25.03.2022, 11:08
@DaKaBo
Dann Kreide das deinen Eltern an, aber nicht der Hartz-4-Gesetzgebung.

?

Das ist doch Blödsinn !

Du kannst einen 450 € Job ausüben, auf dieses Bruttoeinkommen stünden dir dann zumindest 170 € Freibetrag zu, die dir dann theoretisch zur freien Verfügung stehen, wenn Du für deine Arbeit keine Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten hättest.

Dann würden diese 170 € Freibetrag vom Nettoeinkommen abgezogen, was Du dann aufs Konto bekommst, es würden dann max. 280 € auf deinen Bedarf angerechnet und deinen Eltern von deinem Bedarf abgezogen, was Du ihnen dann aus deinem Einkommen selber zahlen solltest.

Aber das musst Du dann mit deinen Eltern selber klären, auf jeden Fall müssten dir diese 170 € bei 450 € Brutto bleiben.

So lernst man auch gleich, dass man im Normalfall mit seinem Einkommen seinen Lebensunterhalt bestreitet und dieses nicht zu 100 % als Taschengeld zur Verfügung hat.

Gehst Du als unter 25 jähriges Kind z.B. weiterhin zur Schule, dann kannst Du auch in den Ferien pro Jahr ohne Anrechnung auf deinen Bedarf bis zu 2400 € verdienen, auf höheres Einkommen oder außerhalb der Ferien gelten dann wieder die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Das sind vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € bis 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € bis 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.