Führerschein finanzieren trotz JobCenter?
Guten Abend Leute,
ich bin 22 Jahre alt und in meiner Ausbildung zum Erzieher.
Meine Eltern beziehen ALG2 und ich wohne halt mit meinen Eltern in einer Wohngemeinschaft.
Ich bin nun bald im Anerkennungsjahr meiner Ausbildung zum Erzieher und hier wird auch oft gerne ein Führerschein verlangt.
Ich möchte nicht, dass mir viele Stellen entwischen aufgrund dessen....
Wie kann ich für mein Führerschein sparen, wenn ich zwar Bafög bekomme aber der Betrag wiederum bei meinen Eltern abgezogen wird und ich zwar arbeiten kann aber nur bis 200€ verdienen kann?
Mit 200€ monatlich kann ich unmöglich leben + für ein Führerschein zahlen + kosten, die in der Schule entstehen (Bücher, Bildungsreisen, Ausflüge) etc. zahlen.
Ich bin kein fauler Mensch.
Alle versuche richtig Geld zu verdienen,
werden vom JobCenter gebremst.
Ich bin etwas verzweifelt.
Hat jemand ein paar Ratschläge?
Ps: ich hatte bereits beim Jobcenter um ein Gespräch gebeten, was denen aber leider ziemlich egal ist.
Danke im Voraus!!!
6 Antworten
Das Job-Center kann die Kosten für einen Führerschein entweder komplett übernehmen oder als "Darlehen" ausgeben. Das wird von Fall zu Fall entschieden. Die dritte Variante wäre noch das dir keine finanzielle Hilfe gegeben wird.
Voraussetzung für eine Unterstützung beim Führerschein ist allerdings das dieser auch tatsächlich für den Beruf notwendig ist bzw. wenn dieser förderlich ist. In ersteren Fall könnte er dir komplett gezahlt werden, im zweiten Fall wird dir das Geld wohl eher vorgeschossen.
Sollte dir das Amt keine Hilfen zukommen lassen heißt das aber noch lange nicht das du Angst haben musst in Zukunft keinen Job zu finden. Wenn du mit der Ausbildung fertig bist und keine Unterstützung erhältst muss du dich gut verkaufen - sofern ein Führerschein als Kriterium angesehen wird. Wenn du erstmal einen Job hast kannst du dir das Geld für den Führerschein entweder selbst zusammen sparen oder aber einen Kredit von der Bank nehmen. Kleinere Summen wie für einen Führerschein (um die 1.600€ für alle notwendigen Ausgeben für des FS) werden in den meisten Fällen gewährt, vorausgesetzt du kannst nachweisen das du fähig bist die Rückzahlungen zu bewältigen.
Was du dir aber auch überlegen solltest ist ob dir der Führerschein alleine auch tatsächlich hilft. Um von einem Führerschein profitieren zu können ist ein KFZ notwendig, da ist natürlich die Frage wie der Führerschein beim Arbeitgeber vorausgesetzt wird. Ist der nur notwendig um in die Arbeit zu kommen kannst du auch auf eine günstigere Variante zurückgreifen, entweder das Mofa (25ccm) oder den Roller (50ccm). Die kosten für die beiden Optionen sind natürlich weit geringer als für einen PKW-Schein.
Natürlich kann ein FS im Beruf auch anderweitig von Notwendigkeit sein, aber welche Möglichkeiten es da im Bereich deiner Berufswahl gibt weis ich leider nicht.
Wenn neben dem FS auch noch ein PKW vorausgesetzt wird kannst du dir auch gleich Gedanken machen wie du ein PKW finanzieren willst/kannst denn die Kosten für einen FS sind beiweitem geringer als die Kosten zum unterhalten eines PKW´s.
Mein Rat an dieser Stelle wäre das du dir erstmal keine all zu großen Sorgen machen solltest was den Führerschein betrifft, solche Informationen das ein FS öfters mal verlangt wird verleiten einen oft dazu sich selbst zu viel Panik zu machen. Wenn du kurz vor der Beendigung der Ausbildung stehst dürftest du dir ja auch schon Gedanken gemacht haben wo du arbeiten kannst/willst, bzw. du wirst mit Sicherheit schon die ein oder andere Stelle ins Auge genommen haben. Oft empfiehlt es sich auch einfach mit den Leuten zu reden, wir sind alles nur Menschen und mit Worten kann man oft mehr erreichen als mit schweigen. ;-)
Gehe zu Facebook und da bitte um Aufnahme in die Gruppe
Info Bürgerrechte
Dort lese Dich durch. Vor gar nicht so langer Zeit wurde das entsprechende Urteil zu Deiner Frage dort online gestellt.
Lese es also, schreibe Dir auf jeden Fall das Aktenzeichen raus, sorge für Nachweise, dass ein Führerschein für den praktischen Teil Deiner Ausbildung sehr dienlich ist, mache einen Termin beim Fallberater des Arbeitsamtes und stelle Antrag.
Sinnvoll ist auf jeden Fall, bei Behörden einen neutralen Zeugen mit zu nehmen und auf schriftliche Antwort zu bestehen mit Nennung der rechtlichen Grundlage. Egal ob nun ein positiver oder negativer Bescheid mündlich gegeben wird. Denn der Mensch redet viel, wenn der Tag lang ist, der Behördenmensch noch mehr. Von Gewicht ist das Geschwätz allerdings nicht.
Du hast jetzt hier wundervolle Tipps bekommen und möchte nur noch einen wichtigen Punkt hinzufügen..
um einen Führerschein finanzieren zu lassen, benötigst du vom potentiellen Arbeitgeber ein Schreiben für das Amt, in dem zugesichert wird,:
das der Bewerber einen Führerschein benötigt, damit wir ihn einstellen können.. und dann aber auch die Zusage für diesen job bekommt.
Ohne eine Gegenleistung werden sie ihn auch nicht finanzieren und das ist in dem Fall die jobgarantie..
Zumindestens bei uns so .
Aber ich merke das von jobcenter zu jobcenter, von Fallmanger zu fallmanger, von stadt zu stadt verschieden gehandhabt wird..
Du solltest dich unbedingt vom JobCenter beraten lassen. Dort kannst du die hier gestellte Frage stellen ... und ... dir stehen z. B. Fixkosten zu die dir durch deine Ausbildung entstehen, z. B. für Bücher, Bildungsreisen, Ausflüge usw.. Einen Termin musst du bekommen. Spreche direkt den Berater deiner Eltern an. Bekommst du keinen Termin, nehme dir einen (kostenlosen, auch darauf hast du ein Anspruch) Anwalt.
Was will mir dieser Kommentar sagen?
Besonders deine Nr. 1 ist mir wohl bekannt, hat mit meiner Antwort aber rein garnichts zu tun.
Hast du etwa Langeweile?
Hallo.
Es ist von Amt zu Amt verschieden.
Leg dem Amt ein Schreiben vor, das du eine Stelle bekommst wenn du einen Führerschein und ein Auto hast und für mind 2 Jahre Beschäftigung
oder besser 3 Jahre.
Ich glaube das das Amt darauf eingehen wird.
Bley 1914
1. wissen wir von damit beschäftigten Richtern, dass 50% aller Bescheide der Arbeitsämter fehlerhaft sind. Oft genug auch mehr.
2. wird die fragestellende Person ja wohl einen eigenen Ansprechpartner bei dieser maroden und unfähigen Behörde haben.
3. Kostenlos ist bezogen auf Rechtsberatung in Anführungszeichen zu verstehen und sollte als Thema beim örtlichen Amtsgericht online recherchiert werden. Denn an vielen Orten wird eben doch eine Gebühr fällig.