Hartz 4, heiraten und getrennt leben?

5 Antworten

Grundsätzlich ist der Ehemann für den Unterhalt des Ehegatten in erster Linie zuständig, denn wer heiratet, der erklärt ja damit, dass er für den Partner einstehen will, eben auch finanziell. Will man das nicht, sollte man auch nicht heiraten. Daran ändert auch eine getrennte Wohnung nichts.

Du musst es dem Amt auf alle Fälle melden. Die werden wohl Gehaltsnachweise deines Mannes sehen wollen. 

Deine Mutter kann Grundsicherung beantragen, wenn du ausziehst. 

Ledige Militärangehörige mit unterem Rang werden normalerweise in der Kaserne untergebracht. Wer verheiratet ist und/oder Kinder hat, bekommt normalerweise eine Wohnung. Da sollte sich dein Mann mal bei seinem Vorgesetzten genauer informieren, was es da für Möglichkeiten gibt. 

Allerdings ist es ja auch so, dass man, wenn man mit einem Amerikaner verheiratet ist, keine gemeinsame Steuer machen kann, weil sowohl Militärangehörige wie auch Zivilamerikaner nur US steuer bezahlen. Die deutschen Ehegatten haben die Steuerklasse 1. 

Der einzige Fall mit H4, den ich kannte, war aber ein Zivilamerikaner, der mit einer Deutschen zusammen war, die h4 bezog für sich und ihre Kinder, aber nicht verheiratet, der sich aber viel in ihrer Wohnung aufhielt. Sie wurde mal beim Amt deswegen angeschwärzt und sie kamen und haben die Wohnung auf Anhaltspunkte durchsucht, dass er dort wohnt, konnten aber keine Beweise finden. Gemeldet war er dort nicht. 

Du bist verpflichtet deine Heirat dem Jobcenter umgehend mitzuteilen und nachzuweisen,dass gehört zu deiner Mitwirkungspflicht !

Nach der Heirat seid ihr euch vorrangig zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet,wenn ihr nicht dauerhaft getrennt lebt und das sollte nach einer eben erst geschlossenen Ehe ja nicht der Fall sein und selbst wenn es so wäre stünde dir erst einmal Trennungsunterhalt zu,sein Selbstbehalt läge dann derzeit bei 1200 € Netto pro Monat.

Das Jobcenter wird dann auch Einkommens und Vermögensverhältnisse deines Ehemanns prüfen,danach entscheidet sich ob du noch Anspruch hast oder nicht.

Deine Mutter soll Grundsicherung beim Sozialamt beantragen oder je nach dem wie hoch ihre Rente ist vorrangig dann Wohngeld.

Solche Gedanken die du dir jetzt machst hättest du dir mal vor deiner Heirat machen sollen,jetzt ist es zu spät darüber nachzudenken.

wenn man etwas nicht will, überlegt man vorher über sinnfreie hochzeiten. du hast jetzt einen ehemann mit einkommen und dieser ist vorrangig für deinen unterhalt zuständig.

leben familien sonst nicht gemeinsam in der kaserne? vielleicht  informiert ihr euch mal darüber und dann ziehst du zu ihm in die kaserne oder eine beiligende wohnung.

wenn du also zu deinem mann ziehen willst, wirst du dir endlich mal arbeit suchen müssen. das du nichts findest ist unglaubwürdig. deine mutter ist dabei erstmal zweitens. wenn sie die wohnung nicht halten kann mit ihrer rente, dann muss sie grundsicherung beantragen oder umziehen in eine passende wohnung.

warum hast du dir keine ausbildung als plan b gesucht?

1 wen deine Mutter ohne dich nichtnmal die miete    bezahlen könnte muss sie ein Antrag auf Grundsicherung stellen damit  zb das Sozialamt  das mit            bezahlt!

2 Das du gehreaitet hast musst du melden aber das heist aber uahc noch nicht das    du kein hartz 4 mehr bekommst aber es würde normalerweise weniger werden!

3 Das Einkommen deines  Mannes wird aber mit berücksichtigt und auch das er nicht bei dir leben darf/kann Den so bildet ihr eigentlich keine bg!

4 Würdet ihr euch trennen und er hat nur 1050€  muss er keinen unterhalt zahlen darüber schon!

Zitat rechte halbieren und pflichten  verdoppeln ! Das passt zu einer Heirat!

isomatte  19.10.2017, 10:38

Nummer 4 ist nicht korrekt,bei Trennungsunterhalt liegt das bereinigte Nettoeinkommen derzeit bei 1200 € pro Monat !

herakles3000  19.10.2017, 12:17
@isomatte

Die 1050€ sind der eigenbedaf des Mannes nicht der unterhalt!

Menuett  19.10.2017, 13:14
@herakles3000

Gegenüber Kindern liegt der Eigenbedarf bei 1080€. Gegenüber dem Ehepartner bei 1200.

isomatte  19.10.2017, 13:21
@herakles3000

Nein !

Der Eigenbedarf ( Selbstbehalt ) läge bei Trennung / Ehegatten / Betreuungsunterhalt bei 1200 € Netto und nicht bei 1050 €.

Bei Unterhalt für minderjährige oder privilegierte volljährige Kinder läge er derzeit bei 1080 € Netto und für nicht mehr privilegierte Volljährige bei derzeit 1300 € Netto.

Er ist Dir ( nach deutschem Recht ) als Ehemann zum Unterhalt verpflichtet.

Und Du bist auch verpflichtet dem JC Deine Eheschließung mitzuteilen. Denn durch die Eheschließung dürftest Du mit Deiner Mutter keine BG mehr bilden.

KaeteK  19.10.2017, 06:59

Ich habe den Text auch gelesen und ich frage mich wie man so naiv sein kann?

Alivia 
Beitragsersteller
 19.10.2017, 10:45
@KaeteK

Die Liebe macht blind 🤷🏽‍♀️

Haben aus Liebe geheiratet und nicht an die daraus entstehenden Probleme gedacht. Aber ich meine so schlimm ist es doch nicht, ich werde bestimmt in spätestens einem Monat einen Vollzeitjob haben und dann muss er mir auch kein Unterhalt mehr zahlen.

Akka2323  19.10.2017, 01:32

Wie kann man nur so naiv sein. Erst alles klären, dann heiraten. Aber jetzt ist es wohl zu spät. Deine Mutter soll Grundsicherung beantragen und Ihr müsst sehen, wie Ihr rumkommt.

Halosprung  19.10.2017, 01:59

oha 😂eine die den text gelesen hat

Alivia 
Beitragsersteller
 19.10.2017, 01:25

Aber was soll ich denn machen, ich will ja mit ihm zusammenziehen aber es geht ja nicht und ich will ihn nicht nach Geld fragen, er verdient ja selbst nicht viel :(

Gilt trotzdem das gleiche Recht, auch wenn er kein deutscher Staatsbürger ist?