Darf ein privater Mieter für Hausmeisterarbeiten Geld bekommen?
Hallo,
mein Nachbar unter mir erhält anscheinend von der Hausverwaltung die jährlich von den anderen Mietern zu zahlenden Gebühren für Hausmeisterarbeiten und für die Gartenpflege. Dabei mäht er nur ab und zu den Rasen und stellt ansonsten nur seinen Sperrmüll und alles andere im Garten, Hof und Keller ab.
Ist das rechtens? Darf er das Geld dafür einfach so bekommen? Braucht er dafür einen Arbeitsvertrag oder ist das schon schwarzarbeit?
LG
14 Antworten
Sehr wahrscheinlich keine Schwarzarbeit, denn sonst könnte der Vermieter diese Kosten fiskalisch nicht verwerten. Er würde Einnahmen haben die er versteuern muss, dagegen aber keine Ausgaben, welche die Steuerlast mindern würde. Denkenswert wäre eine niedrigere Miete für den HM. Sollte Dir aber alles egal sein, wenn er seine Arbeiten durchführt. Wenn nicht, beschwere Dich beim Vermieter, vielleicht beauftragt der dann einen Hausmeisterservice, der noch Fahrtkosten kalkuliert und nicht immer direkt vor Ort ist. Ob Du dadurch einen Vorteil hast, wage ich zu bezweifeln. Lediglich der alte HM hätte einen Verlust, welcher garantiert zu einer schlechteren Nachbarschaft führen wird.
Über das Arbeitsverhältnis und Steuern etc. brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. Das geht Dich schlicht nichts an.
Was Du allerdings machen kannst ist, mal erklären zu lassen, was alles in dem von Euch bezahlten Beträgen an Leistungen enthalten sein sollte, um dann zu vergleichen, was Deiner Ansicht nach davon gemacht oder nicht gemacht wurde oder wird.
Was hast Du eigentlich für ein Problem? Weißt Du, wieviel Geld er dafür bekommt? Er wird sicher nicht reich davon. Wenn es Dir nicht passt, dass er seinen Sperrmüll im Garten abstellt, dann kannst Du das dem Vermieter mitteilen.
Warum denkst Du gleich an Schwarzarbeit? Der Vermieter wird das auch abrechnen und es gibt einige Möglichkeiten, wie das abgerechnet werden kann, vor allem, da es sich wohl um einen kleineren Betrag handelt.
Sind mit den Mietern der Immobilie mietvertraglich Hausmeisterleistungen als Betriebskosten vereinbart, dürfen diese kostenmäßig auf die Mieter umgelegt werden. Das im Rahmen der jährlichen Abrechnung der Vorauszahlungen. Dabei ist es egal, wer die Tätigkeiten durchführt. Das kann auch ein Mieter sein der einen entsprechenden Vertrag mit der HV bzw. dem Vermieter abgeschlossen hat. Die Mieter haben Anspruch auf Einsichtnahme in diesen Vertrag und die Leistungsabrechnung um zu prüfen, ob alles korrekt ist. Verwaltungstätigkeiten wie auch Reparaturen müssen herausgerechnet werden, diese sind nicht umlegbar.
Hallo,
ich will niemandem böswillig etwas unterstellen.
Ich frage mich das nur, da es in diesem Fall Geld für etwas gibt, was offensichtlich nicht ordnungsgemäß gemacht wird. Und wenn man alle Mieter zusammenrechnet kommt für einmal im Monat Rasenmähen schon ein Betrag zusammen. Dafür das auch einfach so Rattengift ausgelegt, Sperrmüll in beachtlicher Höhe abgelegt, etc wird. Auch werden handwerkliche Tätigkeiten eines Hausmeisters eben nicht übernommen. Die Vermietung reagiert auf diese Probleme nicht neutral und ich will nun einen langen Beschwerdebrief schreiben.