Wir ein Riss an der Fensterscheibe von der Haftpflicht übernommen?
Hey Leute, Ich habe einen Riss an der Innenseite meines Fenster und weiß leider nicht, wie dieser zustande gekommen ist. Aber weil dieser auf der inneren Scheibe ist, gehe ich davon aus, dass ich selbst diesen Schaden angerichtet habe. (Oder ist auch ein Spannungsriss wahrscheinlich, denn ich war eine Woche nicht zuhause und es war kalt in der Wohnung) Nun meine Frage: wird der Schaden von der Haftpflichtversicherung übernommen oder zählt der Riss sogar als kleinerer Schaden und muss vom Vermieter übernommen werden? Es handelt sich hierbei um einen sehr geraden Riss mit einem kantigen Knick im Verlauf an einem doppelscheibigen Fenster.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
7 Antworten
Deine Haftpflicht bezahlt nur, was Du anderen kaputtgemacht hast! Wenn es wirklich ein Spannungsriss ist, sollte der Vermieter dafür aufkommen - je nachdem, was in Deinem Mietvertrag steht.
Wenn Du Mietsachschäden in der Haftpflicht mitversichert hast, dann kannst Du den Schaden über Deine Haftpflicht abwickeln.
Wenn Du nicht nachweisen kannst, dass der Vermieter den Riss verschuldet hat, wirst Du ihn selbst zahlen müssen.
Wenn Du es so kalt in Deiner Wohnung hast werden lassen, dass es zu Rissen in Fensterscheiben kommt, dann hast Du gegen deine mietvertraglichen Pflichten verstoßen.
In meiner Versicherung nicht.
Mietsachschäden sollten heute in JEDER PH enthalten sein. Aber so gut wie alle schließen dann Glasbruch im eigenen Haushalt aus.
@Menuett Deine Antwort ist falsch! Lies das Kleingedruckte deiner AHB. Ausnahmen bestätigen nur die Regel.
Ein Fall für die Gebäudeglasversicherung, wenn denn dieser Bereich abgedeckt wäre!?!
Die private Haftpflicht schließt im allgemeinen Glasbruch aus den Mietsachschäden aus.
Begründung: dafür kann man ja eine Glasbruchversicherung abschließen.
Meine PH bezahlt, z.B. die zerbröselte Duschtrennwand, zum Zeitwert. Das Cerankochfeld allerdings nicht und die Kühlschrankplatte auch nicht.
Deine Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die Du bei anderen (Dritten) verursacht hast. Wenn Du im Rahmen Deiner Haushaltsversicherung auch glasbruchversichert bist (=Zusatz zur Haushaltsversicherung), dann zahlt die Glasbruchversicherung. Ansonsten wird's schwer werden, jemanden dazu zu bringen, dass er den Schaden zahlt.
Bei den Mietsachschäden ist aber in der Regel der Glasbruch ausgeschlossen.