Riss im Fenster, wer muss bezahlen?
Hallo, aus meinem Fenster im Wohnzimmer kommt ein Riss aus dem Rahmen heraus. Meine Vermieterin meinte das es vielleicht von der Haftpflichtversicherung übernommen wird, die sagten mir dort aber das es sein kann das es an einem Falschen Einbau oder Überhitzung oder so liegen könnte und in der Regel die Vermieter sowas übernehmen. Bevor ich meiner Vermieterin schreibe möchte ich mir gerne noch ein paar andere Meinungen einholen
5 Antworten
Der Schaden ist keinesfalls von Dir verursacht. Sieht man sofort am Schadensbild. Kleinreparatur ist es auch keine. Muss der Vermieter selbst zahlen wenn er keine Glasversicherung hat.
Schäbiger Versuch, die Kosten abzuwälzen.
Die private Haftpflichtversicherung schließt Glasbruch als Mietsachschaden explizit aus, weil man Glasbruch eben auch anderweitig versichern kann. Das kostet ja auch gerade mal 30 - 40 € IM JAHR. Dabei sind dann alle Flachglasscheiben eines Haushalts gedeckt.
Na dann sag deiner Vermieterin, dass du es geprüft hast und die Haftpflicht es nicht bezahlt.
Eine H. bezahlt meist keinen Bruch, denn dafür ist ja die Glasversicherung zuständig. Meine benötigt 26 EUR/Jahr, für Herdplatten, Duschwände und alle Scheiben.
Wurde sie Dir verweigert, prüfe einen Regress gegenüber Deinem Makler/Berater.
Merke: Beziehungen schaden ja nur dem, der keine hat. Vielleicht kann Dein Makler ja Zugriff in die Kasse von der H.
Kommt halt drauf an, wodurch der Schaden entstanden ist.
Hast du den verursacht? Dann musst du bezahlen. Deine Haftpflicht springt nicht ein.
Hast du den nicht verursacht? Dann zahlt die Vermieterin.
Wenn einer von euch ne passende Glasversicherung abgeschlossen hat, zahlt die.