Haftpflichtversicherung Hilfe?
Ich wohne mit meiner Freundin zusammen diese hat eine Haftpflichtversicherung. Sie hat meine Küchenmaschine benutzt und kaputt gemacht weil sie auf den Boden gefallen ist. Übernimmt ihre Haftpflicht den Schaden den sie gemacht hat ?
Mit freundlichen Grüßen
9 Antworten
Hallo David,
da spielt die Versicherung wohl nicht mit, weil ihr jedes beschädigte Dind jeweils dem anderen zuordnen könnt. Und es passieren ja relativ viel Dinge in diesem Sinne, wenn zwei zusammenwohnen.
Es gibt nur eine Chance, wenn du deine Freundin als Besucherin darstellen kannst.
Zitat aus den Musterbedingungen des GDV:
A1-2.1.4 Haftpflichtansprüche des Partners und dessen Kinder gegen den Versicherungsnehmer sind ausgeschlossen
https://www.gdv.de/de/neu-strukturierte-haftpflichtbedingungen-ab-2014--5962
...ihr lebt in einer "eheähnlichen" Gemeinschaft.
Ok danke für deine Antwort. Ist aber echt ein Witz würde ich mit ihr nicht zusammen sein dann ja aber weil ich mit ihr zusammen bin nicht komische Logik aber ok gut zu wissen danke dir!
Kannst ja schnell Schluss machen, vl. klappts dann.
Wird eine Einzelfallprüfung. In demselben Haushalt möglich, aber ohne Diskussionen wird das nicht von statten gehen ;) Auf jeden Fall braucht ihr eine Rechnung, aus der hervorgeht, dass die Maschine dir gehört.
Ich hab die Rechnung hier liegen das es meine Maschine ist das ist kein Problem. Mein Problem ist nur nicht das sie sich anstellen weil wir ein Haushalt sind…
Auf dieser "Rechnung" steht aber wohl kaum dein Name. Eine Kassenquittung reicht eben nicht aus. Selbst wenn sie von deinem Konto abgebucht wurde, führt ihr immer noch einen gemeinsamen Haushalt.
Doch dort steht mein Name drauf weil ich sie damals bestellt habe auf meine alte Adresse. Trotzdem danke für deine Antwort
sie soll mal bei der Versicherung nachfragen
da ihr in einem Haushalt wohnt - ist die HPV nicht zuständig
Wenn ihr zusammen lebt, sind gegenseitige Haftpflichtansprüche ausgeschlossen. Das zählt als Eigenschaden.
Normalerweise könnt ihr eine Haftpflichtversicherung da aufgeben.
Aus welchem Bedingungstext ergibt sich das? Ich kenne nur Bedingungen, bei denen Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören, ausgeschlossen sind. Daher bemühen sich Versicherer ja, dass sich nicht verwandte Paare in einem Vertrag versichern. Dann sind sie nämlich im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen. Gute Haftpflichtversicherer schließen dann aber dass Regressrisiko von Sozialversicherungsträgern wieder ein, da ja ein Regress im Falle eines Personenschadens - anders als bei Angehörigen - möglich und wahrscheinlich ist.
Im vorliegenden Fall handelt es sich aber um einen Schaden an den gemeinsam angeschafften Haushaltsgegenständen. Wie will man diese gegeneinander abgrenzen? Da wäre dem Betrug doch Tür und Tor geöffnet.
Genauso ist es. Aber ich kenne keine Bedingungen bei denen diese Ansprüche ausgeschlossen sind. Daher bemühen sich Versicherer ja, im gemeinsamen Haushalt lebende Personen in einem Vertrag zu versichern. Wenn das nicht gelingt, sind die Schäden am Eigentum des/der anderen nicht ausgeschlossen und man kann das tatsächlich kaum abgrenzen. Es kommt aber häufiger unter nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen vor, dass der eine wahrheitswidrig behauptet er habe eine Sache eines anderen beschädigt, als bei in gemeinsamem Haushalt lebenden Personen.
Der Versicherer hat damit schnell gespielt. Ein Anspruchsteller muss einwandfrei seinen Schaden beziffern können. Ist strittig, wem welcher Haushaltsgegenstand gehört, gibt es KEIN Geld.
Kann ich so nicht bestätigen. Ich war jahrelang in der Haftpflicht-Schadenregulierung eines Versicherers tätig.
aber es ist ja meine Freundin und nicht eine eigetragene Partnerschaft oder sonstiges müsste das dann nicht gehen ?