Laptop/Notebook meiner Freundin runtergefallen. Zahlt Schaden meine Haftpflicht?
Hallo,
mir ist der Laptop meiner Freundin runtergefallen. Seitdem geht er nicht mehr an und scheint defekt zu sein. Zahlt der Schaden meine Haftpflichtversicherung und kann ich diesen ohne weiteres so melden?
10 Antworten
Von den Rahmenbedingungen her ist es wichtig, ob Deine Freundin mit Dir in häuslicher Gemeinschaft lebt und eventuell sogar in dem Vertrag mitversichert ist. Dann würde es sich nämlich um einen Eigenschaden handeln und Du könntest Dir die Meldung gleich sparen.
Wenn dem nicht so ist, dann wird die Schadenabteilung genau prüfen, wie Du in den Besitz des Laptops gekommen bist. Hat Deine Freundin ihn Dir in die Hand gegeben oder hat ihn Dir geliehen, heißt es bei älteren Policen in der Regel: geliehene Sachen sind nicht versichert, bzw. Gefälligkeitsschäden werden nicht erstattet.
Solche Dinge sind erst seit einigen Jahren in neueren Policen zu finden.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, dann bist du haftpflichtig für die Reparatur oder (wenn nicht möglich) für den Ersatz des Zeitwertes. Also, was würde das gleiche Modell heute gebraucht kosten. Diesen Wert würde Deine Haftpflicht dann übernehmen müssen.
Dazu müsstest Du die Schadenmeldung gemeinsam mit einem Kostenvoranschlag eines Fachbetriebes einreichen.
Hallo quarkmachtstark,
meines Erachtens müsste Deine Haftpflichtversicherung den verusachten Schaden Deinerseits bezahlen.
Du rufst bei der Haftpflichtversicherung an, bittest um ein Schadens- formular. Dieses füllst Du aus und schickst es zurürck.
Du musst beschreiben, wie es passiert ist. Es kann sein, dass ein Vertreter sich den Schaden ansieht und er schreibt seine Beurtelung in das Formular.
Danach wird entschieden, wie der Schaden reguliert wird.
Gruß Angelika
da ihr ja nicht verheiratet seit kannst du den schaden melden. ich weiß allerdings nicht, ob deine Haftpflicht den kompletten Schaden zahlt. ich würde anrufen und es schildern und dann fragen, ob sie dir ein schadenformular zusenden können.
LG
Melden müsstest du es auf alle Fälle.
Ob du haftbar bist, prüft dann der Versicherer. Das ist dann der Ausgangspunkt, ob sie eintritt, oder dich vor einem unberechtigten Anspruch schützt.
Wichtig ist von vorne herein, eine wahrheitsgemäße Schilderung des Vorfalls.
Also folgendermaßen hat es sich abgespielt:
Wir wohnen nicht in einem gemeinsamen Haushalt. Wir sind zu meiner Oma gefahren und haben den Laptop von ihr dabei gehabt, da wir auf ihrem Laptop Bilder unseres Urlaubs darauf hatten. Der Laptop ist also bei meiner Oma zu Hause von mir runtergeschmissen worden, weil ich am Kabel hängen geblieben bin. Seitdem geht er nicht mehr an.
Zahlt sie nun oder nicht?
kurze Antwort.... JA ;-)