Muss ich Kosten für Glasbruch zahlen?
Hallo liebe Forenmitglieder, ich habe ein großes Problem. Ich wohne bei einem Privatvermieter im Haus, seit ca. einem halben Jahr. Nun ist folgendes passiert, bei Minusgraden von 15°C ist im Schlafzimmer die Fensterscheibe gerissen ( Veluxfenster mit Holzrahmen ) Der Glaser kam und nahm den Schaden zusammen mit dem Vermieter in Augenschein - vor einigen tagen wurde dieser dann behoben. Heute kommt mein Vermieter auf mich zu und sagte, das ich mich an den Kosten beteiligen müsste, ich war etwas schockiert. Im Mietvertrag ist angegeben, das Bagatellschäden an Installationsgeräten, Fenster-und Türverschlüssen sowie Verschlussvorrichtungen von Fensterläden vom Mieter fachgerecht ausgeführt werden müssen, das ist auch so von mir unterschrieben worden. Muß ich nun auch für die defekte Fensterscheibe anteilmäßig aufkommen, wenn nicht wie kann ich mich dagegen wehren.
5 Antworten
Heute kommt mein Vermieter auf mich zu und sagte, das ich mich an den Kosten beteiligen müßte, ich war etwas schockiert. Im Mietvertrag ist angegeben, das Bagatellschäden an Installationsgeräten, Fenster-und Türverschlüssen sowie Verschlußvorrichtungen von Fensterläden vom Mieter fachgerecht ausgeführt werden müssen, das ist auch so von mir unterschrieben worden
Das hört sich so an als handelt es sich um die Kleinreparaturklausel, da müsste dann ein fester Betrag stehen, wie goch eine Einzelrechnung sein darf. In der Regel loegt die Summe zwischen 50 und 100 €-
Ist die Rechnungssumme auch nur einen Cent höher, muss der Vermieter zahlen.
muß ich nun auch für die defekte Fensterscheibe anteimäßig aukommen
Wenn Sie den Schaden verursacht haben, dann ja, wenn es durch äußere andere Einflüsse geschah, dann nein.
wie kann ich mich dagegen wehren.
Anwalt oder Mieterbund.
MfG
Johnny
Das kommt drauf an, was die Kleinreparaturklausel in deinem Mietvertrag sagt.
Je nach Klausel und Kosten musst du das auch selber bezahlen.
Eine möglicherweise wirksam vereinbarte Kleinreparaturklausel ist hier keinesfalls anwendbar. Wenn dem Mieter keine Schuld nachgewisen werden kann, trägt allein der Vermieter die Kosten. Zahl also nix. Begründung: Keine Rechtsgrundlage, fertig.
der Schaden ist durch Witterung entstanden, das sagte der Glaser - mein Vermieter hat wohl mit der Summe der Rechnung zu kämpfen - der Kostenvoranschlag wurde wohl auch nicht im Vorraus gemacht, obwohl dieser ihn wünschte - aber das liegt doch dann nicht an mir...
Das musst du nur wenn dir ein Verschulden nachgewiesen werden kann. In diesem Fall kannst du das über deine Haftpflicht versuchen. Ohne dein verschulden musst du auch nichts bezahlen. LG Alex
Bagatellschäden sind unter 100 Euro. Und ja es ist keine Verschleiß - Sache. Somit geht es um das Verursacher-Prinzip Zahlen muss er nur bei schuldhafter Verletzung seiner Pflichten.
Nö ! Das ist Sache des Vermieters ! Er sollte igentlich eine Gebäudeversicherung haben ? Da ist Glasbruch mit drin !
Ansonsten an den Mieterschutzbund wenden ! Nicht zahlen !!! Ist ja nicht dein Verschulden !!!! Oder erkundige Dich mal bei deiner privaten Haftpflicht oder Hausratversicherung !
hallo ,wenn die scheibe ohne deinem einfluss gerissen ist und nur weil es 15 ° - hatte ist der der vermieter verantwortlich um die kosten zu decken .sonst kann er ja bei allen dingen die in der wohnung kaput gehen vom vermieter geld verlangen .würd ihm sagen dass es nicht dein verschulden war ,desalb liegen die kosten beim vermieter .
Das hat mit dem Verschulden erstmal nix zu tun. Hier gehts um eine Klausel im Mietvertrag.