Vermieter reagiert nicht auf Meldung eines Mangels
Hallo ihr Lieben!
Zu meiner Situation: Ich habe in meiner Wohnung einen Spannungsriss an einer Fensterscheibe. Die Scheibe ist neben der Balkontür und dadurch nie in Bewegung. Ich habe den Vermieter bereits vor drei Wochen über diesen Mangel informiert und bisher keine Rückmeldung bekommen. Nun weiß ich nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Dieser Riss ist nicht unbedingt eine große Einschränkung, aber er vergrößert sich mit der Zeit und wird sich früher oder später über die ganze Scheibe hinziehen. Ich habe allerdings meine Bedenken dabei, einen Glaser das machen zu lassen, da ich für einen solchen Mangel nichts kann und nicht bereit bin, die Kosten dafür zu tragen. Ich bezweifle auch, dass sich ohne Weiteres eine Mietminderung durchsetzen lässt.
Hat jemand einen Rat, wie ich jetzt handeln soll? Vielen Dank schon einmal!:)
9 Antworten
Eine Mietminderung ist das wohl nicht, da Du dadurch keine Beeinträchtigung hast. Wenn der Vermieter bisher nicht reagiert hat, teile dem Vermieter den Mangel erneut mit unter Hinweis, wenn er sich z.B. binnen einer Woche nicht meldet, was geschehen soll, wirst Du die Scheibe auf seine Kosten reparieren lassen. Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, erhältst Du den Rückschein unterschrieben zurück, weißt Du, daß er das Schreiben in Empfang genommen hat, also reagieren muß, oder Du die Scheibe nach Ablauf der Frist reparieren lassen kannst, dann hast Du den Nachweis für die Reparatur auf seine Kosten.
Du mußt den Vermieter schriftlich mit einer Frist auffordern, den Mangel zu beheben (Frist 2 Wochen z. B. setzen). Und schreiben dass Du die Miete ab sofort unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlst. Das heißt Du sicherst Dir damit die Ansprüche die Miete rückfordernd zu kürzen. Denn das geht nicht eben mal so einfach.
Gibts eine Hausverwaltung?
Falls ja, würde ich diese anschreiben.
Falls nein, nochmal schriftlich mit Dokumentation des Schadens (Fotos, ggf.mehrere, falls der Schaden sich vergrößert). Wenn die Scheibe endgültig zu Bruch gehen sollte und der Vermieter immer noch nicht reagiert haben sollte, ist gewissermaßen "Gefahr im Verzug", dann müsstest du erstmal selber die Reparatur in die Hand nehmen und den Vermieter später wegen der Kosten um Erstattung bitten.
Ansonsten: bist du Mitglied in einem Mieterverein? Die würden das dann für dich in die Hand nehmen.
Hast Du den Mangel lediglich mitgeteilt, damit man Dich bei Rückgabe der Wohnung nicht dafür verantwortlich machen kann oder hast Du um Beseitigung gebeten ? Ich bin leider kein Experte, aber ich glaube, dass Du dafür keine Mietminderung veranschlagen kannst. Aber es müsste möglich sein, den Vermieter zur Beseitigung aufzufordern, um Schlimmeres zu verhindern. Das geht dann erst mit der Aufforderung, danach noch 2 x mit Fristsetzung, danach ist man berechtigt den Schaden selbst beheben zu lassen und von der Miete einzubehalten. Das war bei mir in Absprache mit dem Mieterbund so, allerdings handelte es sich um eine komplette Terassentür, die sich nicht mehr schließen ließ, so dass die Wohnung nicht gesichert werden konnte. Ich würde den VM anrufen oder aufsuchen, so dass er sich äußern MUSS. Erst wenn Du weißt, dass er sich stur stellt, sollte man über eine Mitgliedschaft im Mieterverein nachdenken.
Das verstehe ich nicht. Für genau solche Fälle leistet sich doch ein Mieter eine Glasversicherung für rd. 25 EUR/Jahr und gut ist. Der Vermieter hat Kenntnis, also Glaser bestellen und gut ist. Für den Fall, daß es keine gibt, hin zum Rathaus. Die Damen und Herren Bürgermeister lassen für diese Bürger, die sich die Beiträge ersparen, immer sammeln, wie ich laufend lesen darf. Prüfe auch, ob in der VGV, die ja jeder Mieter bezahlt, die Sparte Glas abgesichert wurde,.