Vermieter reagiert nicht auf Meldung eines Mangels

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Eine Mietminderung ist das wohl nicht, da Du dadurch keine Beeinträchtigung hast. Wenn der Vermieter bisher nicht reagiert hat, teile dem Vermieter den Mangel erneut mit unter Hinweis, wenn er sich z.B. binnen einer Woche nicht meldet, was geschehen soll, wirst Du die Scheibe auf seine Kosten reparieren lassen. Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, erhältst Du den Rückschein unterschrieben zurück, weißt Du, daß er das Schreiben in Empfang genommen hat, also reagieren muß, oder Du die Scheibe nach Ablauf der Frist reparieren lassen kannst, dann hast Du den Nachweis für die Reparatur auf seine Kosten.

Du mußt den Vermieter schriftlich mit einer Frist auffordern, den Mangel zu beheben (Frist 2 Wochen z. B. setzen). Und schreiben dass Du die Miete ab sofort unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlst. Das heißt Du sicherst Dir damit die Ansprüche die Miete rückfordernd zu kürzen. Denn das geht nicht eben mal so einfach.

fxdysprosium 
Beitragsersteller
 22.08.2014, 17:32

Vielen Dank! Das werde ich versuchen.

Gibts eine Hausverwaltung?

Falls ja, würde ich diese anschreiben.

Falls nein, nochmal schriftlich mit Dokumentation des Schadens (Fotos, ggf.mehrere, falls der Schaden sich vergrößert). Wenn die Scheibe endgültig zu Bruch gehen sollte und der Vermieter immer noch nicht reagiert haben sollte, ist gewissermaßen "Gefahr im Verzug", dann müsstest du erstmal selber die Reparatur in die Hand nehmen und den Vermieter später wegen der Kosten um Erstattung bitten.

Ansonsten: bist du Mitglied in einem Mieterverein? Die würden das dann für dich in die Hand nehmen.

Yentl51  22.08.2014, 17:35

In einem solchen Fall muss man nicht mehr um Erstattung bitten. Da reicht es, die Beseitigung des Schadens anzukündigen (Ersatzvornahme), am besten mit Angabe von Tag udn Uhrzeit der Beseitigung. Wenn der VM sich dann meldet und es selbst machen will, kann er das. Wenn er sich nicht rührt, kann man den Schaden beseitigen lassen und von der Miete einbehalten.

fxdysprosium 
Beitragsersteller
 22.08.2014, 17:35

Ich bin kein Mitglied in einem Mieterverein, weshalb das mein letzter Schritt sein würde.

Ist der Vermieter verpflichtet, die Kosten zu erstatten?

Yentl51  22.08.2014, 17:37
@fxdysprosium

Er hat zunächst das Recht, die Beseitigung des Schadens selbst zu beauftragen. Hält er die von Dir gesetzte Frist nicht ein, darfst du das selbst tun und er MUSS die Kosten übernehmen.

Hast Du den Mangel lediglich mitgeteilt, damit man Dich bei Rückgabe der Wohnung nicht dafür verantwortlich machen kann oder hast Du um Beseitigung gebeten ? Ich bin leider kein Experte, aber ich glaube, dass Du dafür keine Mietminderung veranschlagen kannst. Aber es müsste möglich sein, den Vermieter zur Beseitigung aufzufordern, um Schlimmeres zu verhindern. Das geht dann erst mit der Aufforderung, danach noch 2 x mit Fristsetzung, danach ist man berechtigt den Schaden selbst beheben zu lassen und von der Miete einzubehalten. Das war bei mir in Absprache mit dem Mieterbund so, allerdings handelte es sich um eine komplette Terassentür, die sich nicht mehr schließen ließ, so dass die Wohnung nicht gesichert werden konnte. Ich würde den VM anrufen oder aufsuchen, so dass er sich äußern MUSS. Erst wenn Du weißt, dass er sich stur stellt, sollte man über eine Mitgliedschaft im Mieterverein nachdenken.

fxdysprosium 
Beitragsersteller
 22.08.2014, 17:39

Ich habe bereits um die Beseitigung gebeten und keine Rückmeldung oder Weiteres erhalten.

Vielen Dank für den Rat!

Yentl51  22.08.2014, 17:44
@fxdysprosium

Gut, dann fordere ich nun mit Fristsetzung auf oder ruf ihn an.

Das verstehe ich nicht. Für genau solche Fälle leistet sich doch ein Mieter eine Glasversicherung für rd. 25 EUR/Jahr und gut ist. Der Vermieter hat Kenntnis, also Glaser bestellen und gut ist. Für den Fall, daß es keine gibt, hin zum Rathaus. Die Damen und Herren Bürgermeister lassen für diese Bürger, die sich die Beiträge ersparen, immer sammeln, wie ich laufend lesen darf. Prüfe auch, ob in der VGV, die ja jeder Mieter bezahlt, die Sparte Glas abgesichert wurde,.

Yentl51  22.08.2014, 17:43

Das ist keinesfalls Sache der Versicherung des Mieters. Weder tritt hier seine Haftpflichtversicherung ein, noch die Hausratversichserung, da es sich bei der Scheibe nicht um den Hausrat des Mieters handelt. Eine Glascheibe ist fest mit dem Gebäude verbunden und daher Sache der Gebäudeversicherung. Die schließt ein Vermieter ab, nicht der Mieter.

schleudermaxe  22.08.2014, 22:18
@Yentl51

Was bitte hat denn eine HR mit Glas am Hut? Und eine PH schon gar nichts! Und eine Gl. ist für den Mietbereich des Bewohners zuständig und eine Außenscheibe gehört nun einmal dazu. Er muß das Ding ja auch putzen und Öffnen zum Lüften oder bestellt der Mieter dafür immer den Vermieter erst ein? Dein geballtes Fachwissen kann verbessert werden, ein klitzekleiner Blick in die Literatur hilft.

Yentl51  23.08.2014, 13:47
@schleudermaxe

Leider befindest Du Dich im Irrtum, Du solltest also Deine Sprüche bleiben lassen, denn mit Deinem Fachwissen ist es wohl auch nicht so ganz weit her.

Mit einer Hausratvers. wird alles abgesichert, was man mitnehmen kann. Mit einer Gebäudeversicherung wird alles abgesichert was man nicht mitnehmen kann. Nimmst Du Deine Glasscheiben mal öfter auf dem Fahrrad mit ? Es gibt zwar Glasversicherungen, die sind aber meistens gar nicht nötig, weil Fensterscheiben in der Regel woanders mit versichert sind. Sogar in einer Hausratversicherung kann man diese aufnehmen lassen. Eine Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn man etwas kaputt macht, was jemand anders gehört. Das wäre im Fall der Scheibe zwar so, diese sind in der Regel aber in der Gebäudeversicherung enthalten. Da ich selber Eigentümer bin und auch bereits Versicherungsfälle hatte, kann ich das so behaupten, zumal ich mich vor einigen Wochen wegen eines Gebäudeversicherungsschadens noch einmal sehr genau informiert habe. Hier ist noch ein kleiner Auszug aus dem Internet, da steht zwar nicht alles erklärt, aber ein bißchen was kann man da auch schon entnehmen.

Wer braucht welche Versicherung? Mieter

Glasversicherung Zusätzlich zu einer Hausratversicherung wird oft die Haushalt-Glasversicherung angeboten.

Die Glasversicherung halten wir für nicht notwendig, da solche Schäden eher selten sind und sich meist auch im Rahmen von unter 80 Euro bewegen. Und normalerweise können Sie dies leicht aus eigener Tasche begleichen. Ausgenommen Sie haben ein teures Ceran-Kochfeld, welches auch über die Induktionstechnik verfügt. Weil solche Kochfelder schnell mal 1.500 Euro und mehr kosten, wäre hier der Abschluss einer Glasversicherung überlegenswert. Achten Sie in dem Fall aber darauf, dass Ceran-Kochfelder in dem Tarif auch tatsächlich mitversichert sind. Das ist nämlich nicht immer der Fall.

Wenn Sie Wintergärten oder Gewächshäuser mitgemietet werden, ist eine Glasversicherung sogar immer sinnvoll. Fragen Sie aber vorher Ihren Vermieter, ob das Glas nicht eventuell schon in seiner Gebäudeversicherung abgesichert wurde.

Wenn Sie eine Glasversicherung nur deshalb abschließen wollen, um die Außenfenster Ihrer Wohnung zu versichern, so fragen Sie bitte ebenfalls den Vermieter, ob das Fensterglas nicht vielleicht schon in dessen Gebäudeversicherung eingeschlossen ist.

schleudermaxe  23.08.2014, 14:13
@Yentl51

Lachnummer? Und da hier ja rd. 25 EUR Beitrag gespart wurde, bin ich gespannt, ob der Vermieter solche Dummheit unterstützt. Melde dich bitte einfach mal nach dem Abschluß der Sache. Und in einer Hausrat sind auch meine Tapeten abgesichert, die ich angetackert und bemalt habe und wie Du die einmal mitnehmen möchtest, bleibt mir verborgen!

schleudermaxe  23.08.2014, 14:17
@Yentl51

.... und natürlich können wir Eigentümer die Sparte Glasbruch bei Mietwohnungen absichern mit einer VGV, aber nur die Außenscheiben. Und da ein Mieter auch Innenscheiben hat, wird er hier ganz einfach abgezockt von solchen Vermietern, denn er muß doppelt für den Beitrag geradestehen! Und was in meinen rd. 1000 Wohnungen so abgeht, erlebe ich jeden Tag und was meine Versicherungen so machen, steht meist nicht im Internet, sondern in meinen Vereinbarungen mit denen. Auch ganz einfach.

Yentl51  26.08.2014, 18:37
@schleudermaxe

Da haben wir wohl grundlegend verschiedene Erfahrungen ! Wie dem auch sei, in diesem Fall hat der Mieter den Schaden nicht zu verantworten, also muss auch seine Versicherung nicht dafür gradestehen.