Riss in der Fensterscheibe, wer kommt für die Kosten auf?
Hallo!
Am 31. 12. 2019 habe ich festgestellt, dass ein Riss im Fenster in meinem Schlafzimmer entstanden ist. Es gibt keinerlei Zeichen auf ein eigenes Schulden unsererseits.
Ich habe das meinen Vermieter gezeigt und er meinte, dass ich den Schaden mit meiner Glasversicherung zahlen soll. Aber ich habe keine Hausratsversicherung mit Glasschaden.
ca. 7-8 Jahren vorher in andere Mietwohnung habe ich die gleiche Erfahrung und damals wurde die Kosten von Vermieter übernommen.
Ist das Mietrecht mittlerweile geändert?
Hat jemand ein gutes Zitat oder Quelle, die ich meinem Vermieter zeigen kann, dass die Reparatur- bzw. Tauschkosten des Fensters vom Vermieter übernommen soll.
8 Antworten
Dann muss er einen bestellen, der sagen, dass es nicht dein Verschulden ist
Das war noch nie im Mietrecht, dass Vermieter zahlen müssen, wenn der Mieter was kaputt macht.
Wenn du es warst, zahlst du
der Riss sehe ich nur von Innen aber keine Stoß oder Schlagpunkte. Es ist wirklich plötzlich von allein entstanden. Soll ich als Mieter die Kosten übernehmen?
Dann liegt das warscheinlisch daran das sich jemand dagegen gelernt hat
Schlägt der Fensterflügel hart an (Durchzug), lehnt oder fällt jemand mit vollem Körpergewicht dagegen (Stolpern beim Putzen/Gardinenwechsel) erzeugt das ein ähnliches Schadensbild - ich fürchte, genau das kann ein Sachverständiger nicht ausschließen und ohne Gutachten wird der VM die Kosten weder tragen wollen noch müssen :-(
Der Mieter will einfach nicht zahlen. Das ist seine Aufgabe oder die seiner Versicherung.
Ist der Riss innen oder aussen?
Als Mieter soll ich bei so einen Fall etwas zahlen? Der Riss ist nur auf innere Fensterscheibe entstanden.
Ups meinte eigentlich Vermieter.
Aber
Der Riss innen ist komisch. Das kann man eigentlich nur durch ein Fehlverhalten des Mieters erklären. Von aussen ist es plausibel das es andere Gründe haben kann
Kann ich vielleicht einen 'Fenstergutachter' gutachten lassen, dass es nicht mein Schuld ist?
Doppelverglasung - innere Scheibe gerissen, ergo wird Dir der Schaden zugeordnet.
Schwer zu sagen...
Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters.
Dieser kann aber die Kosten bis 100€ auf den Mieter abwälzen.
So ein Fenster kostet ca 100€ mit Rahmen ...
Von Daher Versuch ne Einigung 50/50...
Bevor Du Dich 3 Jahre in Gerichten rumprügelst und 500€ Anwaltskosten an der Backe hast.
Dieser kann aber die Kosten bis 100€ auf den Mieter abwälzen.
Das ist doch keine Kleinreparatur und ein bis... gäbe es auch dann nicht.
Fenster kosten nicht mehr wie früher - und groß ist es auch nicht.
Aber wenn er selbst sagt das kostet über 100€ ...dann soll er es austauschen ...
Das ist ein dreifachglas Fenster(laut Vermieter) und kostet mehr als 100 Euro...
Alles zum Glasschaden und Schadenersatz für Mieter, im Fall des Falles, hier:
Wenn der Riss aussen ist kann das tatsächlich sein das der Mieter das nicht zu Verschulden hat