Übernimmt die Haftpflicht bei Schäden unter angehörigen?

4 Antworten

Du kannst zwar mal bei der Versicherung anrufen, aber m. E. zahlen die in diesem Fall nur, wenn es zwei verschiedene Verträge sind.

Die Haftpflicht greift nur bei vertragsfremden Personen. Aber nachfragen kostet ja nix.

derekle 
Beitragsersteller
 04.04.2016, 10:40

Wie kann ich denn das mit dem vertragsfremd verstehen? Lg

Akela030  04.04.2016, 12:27
@derekle

Als vertragsfremd gelten Leute welche nicht im Vertrag aufgeführt sind.

Was bedeutet "eigene Wohnung"?

Ist es eine Mietwohnung? Dann hat dein Bruder ja nicht dir, sondern dem Vermieter einen Schaden zugefügt. Und somit wäre es ein versicherter Schaden.

Ruft einfach mal bei der Versicherung an und schildert den Vorgang.

derekle 
Beitragsersteller
 04.04.2016, 10:39

Genau, wohne da zur Miete 

 Somit meine Frage, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden an meiner Scheibe, auch wenn mein Bruder und ich unter der gleichen Versicherung gedeckt sind?

Ich vermute einmal, dass der Schaden an dem Fenster entstanden ist und nicht an der Küchenplatte.

Somit würde die Haftpflichtversicherung nicht leisten, sondern eine bestehende Glasversicherung.

Gruß N.U.

kim294  04.04.2016, 14:09

Aber nicht, wenn jemand den Schaden verursacht hat, der nicht in der Wohnung wohnt. Das würde nur zutreffen, wenn der Fragesteller den Schaden b verursacht hat

Apolon  04.04.2016, 14:26
@kim294

Hallo Kim,

beide Brüder sind über die gleiche Privathaftpflichtversicherung abgesichert und somit ist die PHV außen vor.