Fensterscheibe gerissen- wer zahlt?
Servus,
habe bei mir in der Fensterscheibe im Badezimmer (Mietwohnung) einen Riss in der Scheibe entdeckt. Wenn ich ehrlich sein darf, hab ich in der Ecke auch schon Wochen, vielleicht auch 2 Monate nicht mehr geschaut, so dass er länger da sein könnte. Ich bin mir ziemlich sicher, nicht irgendwie dagegen gerammt zu sein. Ich weiß es nicht genau, aber müsste dann der Riss auf dem Bild nicht auch anders aussehen? Vielleicht hat ja jemand Erfahrung, ob das ein Setzriss oder ein Riss durch ein Temperaturgefälle sein könnte (die Silikonabdichtung außen ist auch durch die Witterung schon größtenteils weg, sieht man nur schlecht auf dem Bild). Hin und her, interessant ist für mich letztlich, wer das zahlt? Der Vermieter? Ich? Meine Haftpflicht? Meine Hausrat mit Glasbruch? Würde ganz gern nicht ganz unwissend in das erste Gespräch mit dem Vermieter gehen.
Gruß
Max
8 Antworten
Damit du nicht unwissend bzw. beim Vermieter aufläufst, werfe einmal bitte zunächst einen Blick in deinen Mietvertrag ob dort etwas bzgl. „Kleinreparaturen“ geregelt ist.
Beinhaltet denn deine Hausratversicherung Glasbruch? Dann kannst du es auch der melden, die werden sich allenfalls, für den Fall der Unzuständigkeit, mit der Versicherung deines Vermieters in Verbindung setzen.
Ansonsten dein Vermieter ansprechen und sich zunächst vermutlich anhören müssen, dass du den Schaden verursacht hast und trallala.
Eine Kleinreparatur dürfte bei einer Isolierglasscheibe allein wegen dem Preis kaum anwendbar sein, denn Kleinreparaturen liegen i.d.R. bei max. 150 Euro und den Preis überschreitest Du schon bei einer Scheibe von knapp 1m² locker. ;)
Die Glasversicherung leistet. Entweder hat man (zusammen mit dem Hausrat) selbst eine abgeschlossen oder der Vermieter hat diese in seinen Nebenkosten mit drin.
Fensterscheibe gerissen- wer zahlt?
Der Verursacher, bzw. dessen Versicherung falls eine vorhanden ist.
Meine Haftpflicht? Meine Hausrat mit Glasbruch?
Ich würde es eher auf meine Kappe nehmen, wenn ich eine Versicherung mit Glasbruch hätte.
MfG
johnnymcmuff
Der Vermieter wird bestimmt behaupten, dass Sie den Schaden verursacht haben, was er aber beweisen müsste.
Auf jeden Fall bedeutet es Ärger.
Im allgemeinen ist Glasbruch ausdrücklich Sache des Mieters. Er kann sich ja dagegen absichern. Bei einer Glasversicherung wird gar nicht gefragt, wie es zum Schaden gekommen ist. Versichert ist Naturalersatz. Die Haftpflichtversicherung schließt dagegen Glasbruch defintiv aus.
Sieh doch einmal die Versicherungsverträge durch. Hausrat mit Glasbruch vorhanden?