brauche ich bei einer kündigung immer eine bestätigung?
ein bekannter (studiert jura) von mir sagte dass eine kündigung "ein einseitiges rechtsgeschäft" bzw "eine empfangsbedürftige willenserklärung"
weil das einseitig ist sagte er dass man für die gültigkeit keine bestätigung braucht. man sollte die kündigung aber immer über einschreiben schicken und wenn nötig auch mit rückschein - aber eine bestätigung wäre trotzdem vom vortel
stimmt das so? ist das alles? also ist das wirklich nicht pflicht?
7 Antworten
Der Jurastudent hat Recht, mit ein paar kleinen Ausnahmen: Einschreiben mit Rückschein (Annahme kann verweigert werden) ist unsicherer als ein Einwurfeinschreiben, bei dem der Zusteller die Zustellung vermerkt. Übrigens sind Einschreiben allgemein nicht wasserdicht, schließlich weiß doch niemand außer dem Absender, was tatsächlich in dem Umschlag war. Vielleicht war es ja nur ein leeres weißes Blatt... Absolut sicher ist also nur die persönliche Übergabe mit mindestens einem Zeugen!
Die Kuendigung wird mit Zugang beim Empfaenger wirksam. Hierfuer bedarf es keiner Bestaetigung. Sie wird in dem Moment wirksam, in dem sie in den machtbereich des Empfaengers gelangt. Fertig.
Eine Bestaetigung oder ein anderer Zugangsbeweis wird allerdings erforderlich, wenn der Empfaenger den Zugang oder auch nur den Zugangszeitpunkt (Fristen!) bestreitet.
Ein Zugangsbeweis ist also fuer das Wirksamwerden der Kuendigung nicht erforderlich, sehr wohl aber im Streitfall dafuer, dass bzw. wann die Kuendigung wirklich zugegangen und somit wirksam geworden ist.
Ausserdem sind bei einer Kuendigung natuerlich moegliche Formvorschriften zu beachten. Diese koennen gesetzlicher Art sein (z.B. Schriftformerfordernis bei u.a. Arbeitsplatz und Wohnraumkuendigungen) oder auch vertraglich vereinbarte.
Soweit ich weiß ist eine Kündigungsbestätigung (schriftlich) PFLICHT! Das Original wird meist der Vertragsartner bei dem man kündigt behalten und normalerweise gehört es zur Norm, dass die Firmen eine Kopie der Kündigungsbestätigung an den Vertragspartner schicken.
N´Abend,
ich mache es grundsätzlich, das wenn ich etwas kündige, mir eine "eigene Sicherheit" schaffe. Über den Postweg, immer als Einschreiben mit Rückschein oder per Mail, das ich eine Empfangsbestätigung erwarte und auch noch meine versendete Mail ausdrucke.
LG
Nun könnte man auf die Idee kommen das Schriftformerfordernis per Arbeitsvertrag aufzuheben, dann wäre ja theoretisch auch eine Kündigung per E-Mail möglich? Dies geht aber nicht. Es handelt sich hier um zwingendes Gesetzesrecht.
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/12/01/kundigung-per-e-mail-wirksam/
Nö, Kündigung ist tatsächlich nur eine einseitige Willenserklärung.
ist denn eine kündigung auc hüber mail möglich?