Vorsorgliche Kündigung?

3 Antworten

Bisher ist das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt. Eine Kündigung nach deutschem Recht setzt Schriftform voraus. Schriftform bedeutet ein echtes Dokument mit einer echten Unterschrift. Eine E-Mail reicht hier nicht aus. Von daher bestehen nach wie vor die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Manchmal kann es aus taktischen Gründen Sinn machen dennoch Kündigungsschutzklage einzureichen. Dies vor allem, wenn bewusst versucht werden soll eine Abfindung auszuhandeln. Ansonsten, bis er besteht ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten. Dementsprechend musst du natürlich nach wie vor zur Arbeit erscheinen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
CreepyTora 
Beitragsersteller
 23.06.2020, 08:49

In der Email wurde mir aber bereits alles Gute für die Zukunft gewünscht. Ich bin jz davon ausgegangen, dass die einfach meine Schicht durch wen anderen ersetzen. Ist ein Werkstudentenjob, keine feste Stelle.

CreepyTora 
Beitragsersteller
 23.06.2020, 08:53
@CreepyTora

Ich müsste noch einmal nachschauen, ob Kündigung zum Monatsende nur möglich ist, das wäre dann ja nur ein Tag ( habe nur montags gearbeitet )

Robert Mudter  23.06.2020, 09:47
@CreepyTora

Auch für einen Job als Werkstudent gelten erst einmal die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze. Eine andere Frage ist sicherlich, ob es Sinn macht auf dieser Basis weiter zu arbeiten. Also meine 1. Empfehlung, einfach mal das Gespräch suchen.

CreepyTora 
Beitragsersteller
 23.06.2020, 09:58
@Robert Mudter

Die Kündigungsemail war sehr unfreundlich, deshalb habe ich das versucht zu vermeiden. Danke erstmal für den ausführlichen und absolut hilfreichen Rechtsbeistand.

Das war der genaue Wortlaut der E-Mail, vllt geht mehr daraus hervor:  Nach unserem Dafürhalten sollten wir Dein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen mit sofortiger Wirkung auflösen. Dein Dir zustehenden Restlohn erhälst Du selbstverständlich. Lediglich vorsorglich kündigen wir Dein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

Robert Mudter  23.06.2020, 11:32
@CreepyTora

O. k. und noch mal: eine E-Mail ist keine Kündigung, egal was drin steht. Die Folge ist, dass ein Beschäftigungsanspruch besteht und ein Vergütungsanspruch. Dies so lange bis eine formwirksame Kündigung erfolgt. Auch dann stellt sich natürlich die Frage, ob die Kündigung wirksam ist. Wenn die E-Mail so unfreundlich war, stellt sich natürlich wirklich die Frage, ob dieser Wink mit dem Zaunpfahl nicht genommen wird um seinerseits das Arbeitsverhältnis zu beenden

Vorsicht, das wird ein Fake sein. Wir haben da so einen Witzbold in der Firma, der unter falscher Mail-Adresse Mitteilungen und Anweisungen verschickt.
Die Kündigung per Mail ist jedenfalls ungültig; bei einem bestehenden Arbeitsvertrag wäre eine Kündigung per Mail auch keine Arbeitserleichterung für den Arbeitgeber (steht so im Gesetz).
Wenn du gekündigt wirst, heißt das nicht, dass du ab sofort von der Arbeit freigestellt bist, du musst immer bis zum letzten Tag arbeiten (abzügl. Urlaubstage).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
CreepyTora 
Beitragsersteller
 23.06.2020, 08:50

Das wär nur ein weiterer Tag. Nein, ist offiziell, garantiert kein Fake.

Harry512  23.06.2020, 21:04
@CreepyTora

Wie schon andere hier geschrieben haben; diese Kündigung per Mail ist nicht rechtskräftig. Ohne rechtswirksame Künddigung bist du nach wie vor angestellt und kannst keinen Resturlaub abfeiern oder daheimbleiben.

CreepyTora 
Beitragsersteller
 23.06.2020, 22:39
@Harry512

Ich hab das gegoogelt und das Internet ist voll davon, dass das uff seit 2014 oderso wirksam eingeführt worden ist.

Harry512  23.06.2020, 23:11
@CreepyTora

Es stimmt, dass eine Reihe von Vertragskündigungen per Mail mittlerweile Rechtsgültigkeit erhalten. Das betrifft z.B. Handy-Verträge und vieles mehr. Im BGB § 623 steht aber folgendes:

"Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen."

Arbeitsverträge dürfen dementsprechend nur schriftlich gekündigt werden.

https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-8/Untertitel-1/Schriftform-der-Kuendigung
Stand: 20.06.2020 (Gesetz) ; 24.11.2014 (Kommentierung)

CreepyTora 
Beitragsersteller
 24.06.2020, 17:32
@Harry512

Danke, das hab ich tatsächlich laienhaft überlesen.
im Vertrag ist festgehalten, dass im Falle einer Kündigung, der Arbeitgeber dazu berechtigt ist, den Arbeitnehmer ohne Angabe zu beurlauben.
ich hätte den nächsten Montag arbeiten müssen, bevor die mich zum Monatsende kündigen können. Heißt das, ich bin für diesen beurlaubt?

alles Gute wurde mir ja schon gewünscht.

Harry512  24.06.2020, 17:37
@CreepyTora

Die rechtliche Wirkung der Kündigung ist eine Sache, die Beurlasubung für einen Tag eine andere. Normalerweise müsstest du arbeiten, da die Kündigung nicht rechtswirksam ist.

CreepyTora 
Beitragsersteller
 24.06.2020, 18:04
@Harry512

Aber wenn es im Vertrag als Möglichkeit steht und die mir bereits alles Gute gewünscht haben?

ich dachte, die berufen sich konkludent auf diese vertragliche Abrede.

Dir wurde bisher noch nicht gekündigt. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und nicht per email.

Du musst aber bis zum Kündigungstermin arbeiten, außer Du hast noch Urlaub oder Du wirst freigestellt.

Backkuenstlerin  23.06.2020, 01:06

Eventuell können auch noch Überstunden abgefeiert werden.

Thor321  22.06.2020, 23:50

Richtig. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung per Mail ist nicht wirksam. Theoretisch könnte man jetzt die Kündigungsfrist aussitzen. Dann muss der Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt erneut kündigen (sofern man das drauf anlegt).

Oma1705  22.06.2020, 23:51
@Thor321

Sehe ich auch so.