Keine Kündigungsbestätigung des Arbeitsvertrages - was nun?
Hallo,
habe am 5. gekündigt zum 31.12. Habe sie meinen Vorgesetzten mitgegeben und habe seither keine Bestätigung der Kündigung erhalten. Diese habe ich aber schriftlich innerhalb des Kündigungsschreibens angefordert. Ich vermute, dass ich diese nicht erhalten könnte und der Arbeitgeber dann sagt. "Kündigung? Nie erhalten..." Da ich 4-wöchige Frist habe, wäre es dann ja so, dass die Frist nicht eingehalten wäre.
Meine Frage nun: 1. Kann der AG so verfahren (ich habe eine Kopie meiner Kündigung, aber nicht vom AG unterschrieben) 2. Könnte ich, sofern ich keine Bestätigung erhalte, nochmal eine einreichen, wenn sich z.B. die Personalabt. auch quer stellt?
Was empfehlt ihr sonst so?
4 Antworten
Du brauchst zwar keine Bestätigung, musst im Zweifel aber beweisen, dass die Kündigung fristgerecht zugegangen ist. Schreib die Kündigung nocheinmal und schick sie per Einwurfeinschreiben mit der Post.
Frag deinen Vorgesetzten,was mit der Kündigung ist.Hättest dir zweckmäßiger Weise den Empfang von ihm bestätigen lassen müssen.
Aber du kannst ja sicherheitshalber die Kündigung zum 31.12.2013 noch einmal per Einwurfeinschreiben an deinen Arbeitgeber senden.
Eine Bestätigung brauchst du dann aber nicht unbedingt.
Du brauchst keine Bestätigung. Der AG muss auch keine ausstellen.
Im Zweifel muss ich aber ja beweisen, dass ich gekündigt habe, wenn die sagen "nie erhalten"
Eine Kündigung bedarf nicht der Bestätigung. Es handelt sich um eine einseitige Willenserklärung. Du hast ja hoffentlich für dich eine Kopie gemacht. Darauf vermerkst du selbst am.......... an Herrn/Frau......... sowieso persönlich übergeben. Ort und Datum.
Voraussetzung ist natürlich, dass due die Kündigung an die zuständige Person abgegeben hast.
Normalerweise wird aber kein Arbeitgeber einen kündigungswilligen Mitarbeiter aufhalten. Was hätte er davon, einen arbeitsunwilligen und unzufriedenen Angestellten zu bezahlen?
Du hast ja hoffentlich für dich eine Kopie gemacht. Darauf vermerkst du selbst am.......... an Herrn/Frau......... sowieso persönlich übergeben. Ort und Datum.
Und das soll dann ein Beweis für die Zustellung der Kündigung sein?!?