Keine Kündigungsbestätigung des Arbeitsvertrages - was nun?

4 Antworten

Du brauchst zwar keine Bestätigung, musst im Zweifel aber beweisen, dass die Kündigung fristgerecht zugegangen ist. Schreib die Kündigung nocheinmal und schick sie per Einwurfeinschreiben mit der Post.

Frag deinen Vorgesetzten,was mit der Kündigung ist.Hättest dir zweckmäßiger Weise den Empfang von ihm bestätigen lassen müssen.

Aber du kannst ja sicherheitshalber die Kündigung zum 31.12.2013 noch einmal per Einwurfeinschreiben an deinen Arbeitgeber senden.

Eine Bestätigung brauchst du dann aber nicht unbedingt.

Du brauchst keine Bestätigung. Der AG muss auch keine ausstellen.

schnarchio 
Beitragsersteller
 15.11.2013, 15:25

Im Zweifel muss ich aber ja beweisen, dass ich gekündigt habe, wenn die sagen "nie erhalten"

Eine Kündigung bedarf nicht der Bestätigung. Es handelt sich um eine einseitige Willenserklärung. Du hast ja hoffentlich für dich eine Kopie gemacht. Darauf vermerkst du selbst am.......... an Herrn/Frau......... sowieso persönlich übergeben. Ort und Datum.

Voraussetzung ist natürlich, dass due die Kündigung an die zuständige Person abgegeben hast.

Normalerweise wird aber kein Arbeitgeber einen kündigungswilligen Mitarbeiter aufhalten. Was hätte er davon, einen arbeitsunwilligen und unzufriedenen Angestellten zu bezahlen?

Familiengerd  15.11.2013, 17:59

Du hast ja hoffentlich für dich eine Kopie gemacht. Darauf vermerkst du selbst am.......... an Herrn/Frau......... sowieso persönlich übergeben. Ort und Datum.

Und das soll dann ein Beweis für die Zustellung der Kündigung sein?!?