Keine Kündigungsbestätigung vom Arbeitgeber, was tun?
Es handelt sich um einen 450€-Job, der in beiderseitigem Einverständnis per Telefon zu Ende September 2013 beendet wurde. Es war mein Nebenjob für die Zeit vom April bis zum Ende meines Studiums im Juli, Anfang August hab ich dann erstmal Harzt IV beantragt. Mit der letzten Lohnabrechnung habe ich schriftlich um eine Kündigungsbestätigung fürs Amt gebeten; der Lohn ist längst da, die Bestätigung nicht. Letzte Woche habe ich der Ex-Chefin (die eigentlich nicht wirklich die Chefin ist, sondern nur die Frau vom eigentlichen Chef) noch einmal per SMS geschrieben, dass ich die Kündigungsbestätigung fürs Amt dringend brauche, aber keine Reaktion bisher.
Jetzt weiß ich nicht so recht, was ich tun soll. Ich hab seit August noch kein Geld vom Amt bekommen und die warten jetzt auf die Kündigungsbestätigung. Und ich warte darauf, dass ich die bekomme, was aber anscheinend nicht passiert. Glaubt das Amt einem eventuell auch so, wenn die Kündigung mündlich beendet wurde? Würde das Amt bei meinem Arbeitgeber von sich aus anrufen, um sich bestätigen zu lassen, dass ich da schon seit gut einem Monat nicht mehr arbeite? Habe ich überhaupt Anspruch auf so eine Bestätigung (so dass ich ggf. mit nem Antwalt drohen könnte oder so)?
7 Antworten
versuch doch mal, persönlich da vorbeizugehen und dir die bestätigung zu holen,
für mich sieht das so aus, dass dir dein ex arbeitgeber gehörig eins auswischen will..... schafft er anscheinend ja auch.
erkundige dich mal beim arbeitsgericht, was du machen könntest.....
viel erfolg!
ich motze nicht. hatte so eine situation noch nicht. war das erste, was mir eingefallen ist. die info von dir ist dann natürlich hilfreicher.... also was sollte ich zu meckern haben?
Es ist vor allen Dingen die sogenannte "Chefin", die mich hindert, da direkt hinzugehen. Sie ist nämlich der Meinung "kein Büro" zu sein, deshalb... na ja. Der Chef lässt sich da kaum blicken (ist ein kleines Restaurant, als keine große Firma oder so).
dann schreib doch eine aufforderung, dir das zukommen zu lassen, mit einer fristsetzung?
nimm ihn bloss nicht in schutz.....
Ja, das werde ich jetzt auch machen. Hab das sicherheitshalber noch mal mit dem Arbeitsamt abgeklärt. Falls die Frist nicht eingehalten wird, werden die sich drum kümmern und ihm einen bösen Brief schreiben...
Hallo Maikatze,
eine Kündigung bedarf der Schriftform, demnach ist mündliche Kündigung unwirksam.
Siehe § 623 BGB:
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Ich an deiner Stelle würde nochmals um eine Kündigungsbestätigung bitten, alternativ aber das Oktobergehalt anfordern. Was meinst du wie schnell dir deine Bestätigung vorliegt. ;)
Das Arbeitsverhältnis wurde beendet, weil ich für 2 Tage krankgeschrieben war... von daher... da läuft nichts so, wie es soll. ICH WEISS, dass das auch nicht okay ist, aber ich hab keinen Nerv, deswegen noch Stress zu machen. Ich will nach Möglichkeit einfach nix mehr mit dem Laden zu tun haben, aber an der Bestätigung hapert es da momentan leider noch.
aber an der Bestätigung hapert es da momentan leider noch.
Der Begriff Bestätigung ist hier komplett falsch. Sie haben noch keine Kündigung erhalten, das heißt, SIE WURDEN NOCH NICHT GEKÜNDIGT !!!!
Das Arbeitsverhältnis wurde beendet
Nein eben gerade nicht. Das Arbeitsverhältnis besteht noch mit allen Rechten und Pflichten beiderseits.
alternativ aber das Oktobergehalt anfordern.
Das muß ohnehin passieren, da ein Harz 4 Empfänger nicht auf Lohn verzichtent darf.
Zu Recht und Unrecht wurde ja schon geschrieben und ich habe jetzt auch nicht alles gelesen.
Manchmal sind Menschen einfach faul oder auch ausgelastet das eben deine Bescheinigung immer ganz unten im Stapel auf dem Schreibtisch liegt.
Mach selber eine Schrieb fertig und hole dir einen Stempel mit Unterschrift.
Hi Maikatze13, Du schreibst:
per Telefon [...] per SMS
Und warum machste nichts schriftlich, damit Du auch alles belegen kannst? Wenn das JC eine schriftliche Bestätigung braucht, dann solltest mal schnellstens den ehemaligem AG anschreiben: per Einschreiben, Sachverhalt schildern, eine Frist setzen, bis wann geantwortet werden muß.
Kommt keine Antwort, dann mit einer Kopie des Schreibens zum JC. Den Rest sollten die machen, wenn Du sie darum nett bittest.
Die erste Bitte um die Bestätigung war ja schriftlich. Aber das mit dem Einschreiben hab ich auch schon überlegt. Direkt an den Chef adressiert usw., damit die Möchtegern-Chefin es nicht abfängt^^.
Deswegen sollte ne Kündigung immer schriftlich erfolgen, damit man was in der Hand hat. Wenn der AG sich nicht rührt, wird das Arbeitsamt sich dahinter klemmen und eine Bestätigung anfordern. Musst aber auch ein bisschen Druck machen beim Amt, die wälzen das alles auf dich ab ...
Hm, aber schon mal gut zu wissen, dass die das überhaupt machen würden. Ich weiß auch nicht so recht, wie ich da Druck machen sollen, immerhin will ich seit knapp 3 Monaten Geld von denen... :-(
Das Arbeitsgericht wird da nichts machen, höchstens ein Anwalt für Arbeitsrecht, da könnte sie sich erkundigen. und bitte nicht motzen, ich hab so ne ähnliche Situation selber gehabt