Wieviel mindestabstand beim eckgrundstück zur straße
Guten morgen,
Wir sind kurz davor uns ein eckgrundstück in werneuchen (barnim ) Brandenburg zu kaufen. Wieviel Abstand muss das Haus zur grundstücksgrenze haben? 3 m zum Nachbarn und 5 m an der Straße und an der kleinen Nebenstraße? Auch 5 m?das wäre echt blöd. Kennt sich da jemand aus und kann mir weiter helfen? Beim bauamt habe ich angerufen nur leider ist die junge Dame Nie da. Ich danke. Lg
4 Antworten
Das kann dir aber nur der Bebauungsplan sagen. Also weiter beim Bauamt nachfragen oder zu den Öffnungszeiten hingehen.
In kleineren Gemeinden heißt das Amt: Bauordnungsamt. Und genau dieses Amt ist auch in unserer Gemeinde für Bauvoranfragen zuständig. Es hat ebenfalls das Katasteramt unter sich. Dein Tipp ist also ziemlich sinnfrei, weil er sich nicht auf alle Städte und Gemeinden verallgemeinern lässt.
Guten Morgen xx1985xx,
das kann man so pauschal leider nicht sagen, das kommt auf viele Faktoren an. Was ist es für eine Wohngebiet? Gibt es eine Baulinie? Generell darf man mit einer Abstandsfläche bis zur Hälfte in öffentliche Straßen rein (also bis zur Hälfte der Straße).
Zur Strasse gibt es keine "Grenzabstände" nach Landesbauordnung, sondern nur nach Bauplanungsrecht; entweder sind im Bebauungsplan "Baugrenzen" festgesetzt oder diese ergeben sich aus der umliegenden Bebauung (§34 BauGB).
Man muss für sein Gebäude Abstandsflächen berechnen und das zu jeder Seite. Diese Abstandsflächen dürfen auf öfffentlichen Wegen liegen.
Zur Strasse gibt es keine "Grenzabstände" nach Landesbauordnung, sondern nur nach Bauplanungsrecht; entweder sind im Bebauungsplan "Baugrenzen" festgesetzt oder diese ergeben sich aus der umliegenden Bebauung (§34 BauGB).
Normalerweise 3,00 m, falls die Abstandsfläche nicht was anderes sagt. Abstand zur Strasse meist unterschiedlich, oft sind es 5,00 m.
Das gilt nur für Garagen, nicht für die Hauptgebäude.
Ich schrieb ja "oft".
Zu Auskünften des "Bauamtes" siehe meinen Tipp:
https://www.gutefrage.net/tipp/muendliche-auskuenfte-von-bauaemtern-zu-fragen-des-oeffentlichen-baurechts
Ansonsten:
Zur Strasse gibt es keine "Grenzabstände" nach Landesbauordnung, sondern nur nach Bauplanungsrecht; entweder sind im Bebauungsplan "Baugrenzen" festgesetzt oder diese ergeben sich aus der umliegenden Bebauung (§34 BauGB).