Bürocontainer - Abstandsfläche zur Straße/Nachbarn BaWü?
Auf einen Privatgrundstück soll ein Bürocontainer aufgestellt werden (40qm), wie verhält sich das mit den Abstandflächen. Kann der Container direkt an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden (eine Seite zur Straße, die zweite zum Nachbargrundstück (derzeit nicht bebaut).
Wird eine Garage in dem Fall anderst behandelt? (die des Nachbarn befindet sich z.B. direkt am öffentlichen Raum
1 Antwort
Bei einem Bürocontainer müssen die Abstandsflächen von mindestens 2.00m eingehalten werden (§5 Abstandsflächen, Landesbauordnung), bei einer Garage nicht (§6 Abstandsflächen in Sonderfällen, Landesbauordnung).
LBO §5: "(2) Die Abstandsflächen ... dürfen auch auf öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen
und öffentlichen Wasserflächen liegen ... jedoch nur bis zu deren Mitte."
Ein Bebauungsplan kann abweichende Festsetzungen treffen, dann musst Du eventuell sogar auf der Grenze bauen. Du kannst den Nachbarn fragen, ob er mit der Eintragung einer Baulast einverstanden ist. Du kannst die Baugenehmigungsbehörde fragen, ob eine Abweichung möglich ist (zumeist Nachbarzustimmung nötig).
wie ist das dann bei Häusern die direkt an der Straße/Gehweg gebaut sind? Gibt es irgendwelche Sonderfälle bzw. kann es im Einzelfall genehmigt werden?