zu DDR-Zeiten genehmigte Bauten aber Grundstücksgrenze stimmt nicht?
Bei meinen Nachbarn wurde eine Grundstücksvermessung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt das mein Hausgiebel angeblich 30cm auf seinen Grundstück steht. Ich hatte das Grundstück 1981 gekauft. Der Alteigentümer übergab mir die Bauzeichnung meines Haus -welche vom Bauamt mit grünen Stempel genehmigt wurde. Auch im Grundbuchamt stimmt die qm2-Zahl mit der tatsächlichen Größe überein. Was ist Rechtens ? Ich habe das Grundstück im guten Glauben gekauft , da es damals vom Bauamt alles genehmigt wurde . Mein Nachbar verlangt nun eine Entschädigung von mir. Wie sollte ich mich verhalten?
1 Antwort
Bei der durchgeführten Vermessung bist du Beteiligter gewesen und hättest das Vermessungsergebnis anfechten können. Ob dies erfolgreich gewesen wäre kann ich nicht sagen. Aktuell ist es so, dass dein Gebäude teilweise auf dem Nachbargrundstück steht. Der Nachbar hat somit Anspruch auf eine Überbaurente.
§ 912 BGBÜberbau; Duldungspflicht
(1) Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines
Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden,
es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung
Widerspruch erhoben hat.
(2) Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. Für die Höhe der Rente ist die Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend.