Gibt es einen Mindestabstand beim parken auf öffentlichen Straßen?
Es hat nämlich ebend ein Typ ca. 5cm hinter meinem Auto geparkt, obwohl er hinten noch mehr als genug Platz hatte (ca. 2m).. Hab jetzt sicherheitshalber mal Fotos vom Nummernschild gemacht und auch vom Abstand :)
8 Antworten
gibt es, er darf dich nicht beim Ausparken behindern - bei den cm ist das aber gegeben. Wenn du genauso knapp stehst wird´s problematisch für dich.
jeder sollte sich an seine Parkbegrenzung halten
Grundsätzlich ist platzsparend zu parken.
Als Definition für "platzsparend" hat der Verordnungsgeber festgelegt:
Platzsparend parkt, wer den Abstand nach vorn, hinten und uU seitlich je nach Sachlage so gering wie möglich hält, wobei der Zustand beim Einparken maßgebend ist und spätere Veränderungen hierüber uU täuschen können (Dü VM 73, 78).
Das Ausparken des jeweiligen Fahrzeugtyps durch einen durchschnittlichen Fahrer muß möglich bleiben (KG VRS 55 228). Einiges Manövrieren beim Wegfahren kann dadurch nötig sein.
Wer beim Parken zu einem abgestellten Fahrzeug ohne triftigen Grund mehr als 1 Meter Abstand hält, begeht einen Verstoß nach § 12 Abs. 6 StVO (Dü VM 73, 78).
Man darf niemanden beim Parken einklemmen, das ist Nötigung.
Warum suchst du nicht im Index wem das Auto gehört? Ruf ih an und sag ihm er soll sein Auto etwas zurück setzen.
Wenn jemand einen anderen VORSÄTZLICH zuparkt, kann das vollendete Nötigung sein.
Verkehrstechnisch muss es nicht Gewalt oder Drohung sein, Verkehrstechnisch kann es auch Drängeln, Schneiden, Ausbremsen und Zuparken sein um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen...
Im Index?
Autoindex, Verkehrsschilder Index
Nein, nur wenn jemand ein Auto anfährt beim Ein- oder Ausparken dann kann man Anzeige erstatten sofern man Beweise hat.
Wenn er dich zugeparkt hat, ist es in jedem Fall ein Verstoß gegen §1 StVO.
(Das ist natürlich nicht der Fall, wenn du noch nach vorn rauskommst.)
Wo ist denn in dem Sachverhalt von "Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel" die Rede?