Tipps und Tricks zur BauO Niedersachsen
Moin, Ich wohne in Süd Niedersachsen und es geht um Folgendes:
Kurz zur Situation: Unser Grundstück ist ca.40m lang und 15m breit. An der Grenze zum Nachbarn steht das Wohnhaus und dahinter ein ausgebautes Stallgebäude, dann kommt die Garage und hinter der Garage ca. 10m Garten bis zur oberen Grundstücksgrenze. Hinter bzw an die Garage (an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn ) würde ich gern einen kleine Unterstand für das Brennholz bauen. Max. 20m/3 Raum.
Problem 1.: der Nachbar - Einigung =hoffnungslos
Problem 2.: Bauamt sagt das ich mind. 3m von der Grenze weg sein muss wenn ich eine Hütte dort aufstelle oder ich müsste mich mit dem Nachbarn einigen ->Problem 1
zu meiner Frage: weiss jemand eine kluge Lösung wie ich doch noch zu meinem Holzlager an der vorgesehenen Stelle kommen könnte ???
Ich dachte evtl daran, dass es vll ein Hintertür gibt , dass sich vll die Vorschriften nur auf ein Gebäude beziehen mit Dach und 4 Wänden oder sowas ähnliches. Oder das evtl ein Schleppdach machbar wäre oder sowas wie diese weissen Pavillions (möchte ich nicht nehemen suche nur nach einer Lösung). Oder das etwas ohne Fundament oder ohne Wände in Frage kommen würde....puuhh ganz schön schwierig zu beschreiben
Also mit dem örtlichen Bauamt hab ich mehrfach gesprochen und von dort ist keinerleih Hilfe zu erwarten...
4 Antworten
Die genaue Konstellation der Gebäude auf dem Grundstück wären für eine Beurteilung hilfreich. Im Grenzbereich bzw. an die Grenze darf man Nebengebäude nur über eine bestimmte Länge bauen. Also bitte eine kleine Skizze mit den ungefähren Maßen des Grundstücks und der Gebäude machen.
MfG ChiliWolf
PS: Ich komm aus der gleichen Ecke und kenn mich mit der NBauO aus.
Ein "Gebäude" im Sinne des öffentlichen Baurechts entsteht immer dann, wenn ein Dach gebaut wird, egal aus welchem Material und in welcher Höhe. Also kein Dach bauen, sondern das Holz aufschichten und mit Plane abdecken. Was nicht geht sind Gefahrenzustände durch umstürzende Lagerstätten und zusätzliche Brandgefahr für Nachbargebäude.
In Hessen z.B. sind "Brennholzlagerungen" auch mir "Dach" bis zu einer bestimmten Höhe und Länge nicht nur baugenehmigungsfrei, sondern sogar in der Abstandsfläche zulässig. Lies mal nach in Eurer LBO (Findest Du im Internet - "Niedersächsische Bauordnung") was bis zu welcher Höhe bei Euch zulässig ist.
Im übrigen: Zum Thema "Bauamt fragen" lies mal meinen Tipp http://www.gutefrage.net/tipp/bei-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-bauamt-fragen
Garagen und Abstellräume sollten auch in deinem Bundesland bis zu einer Länge von 12 m (auf einer Grenze) und einer max. Höhe von 3 m genehmigungsfrei sein.
Aus der LBO von Niedersachsen:
§ 12 Wegfall oder Verringerung der Abstände von Gebäuden besonderer Art (1) 1Auf einem Baugrundstück sind jeweils 1. eine Garage oder eine Anlage, die aus mehreren aneinander gebauten Garagen besteht, 2. ein Gebäude ohne Feuerstätten und Aufenthaltsräume, das dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Energie oder Wasserversorgung oder der öffentlichen Abwasserbeseitigung dient, und 3. ein sonstiges Gebäude ohne Feuerstätten und Aufenthaltsräume ohne Grenzabstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Grenzabstand zulässig. 2Soweit die in Satz 1 genannten Gebäude den Grenzabstand nach § 7 unterschreiten, darf 1. ihre Grundfläche im Fall der Nummer 1 höchstens 36 m², im Fall der Nummer 2 höchstens 20 m² und im Fall der Nummer 3 höchstens 15 m² betragen, 2. ihre Gesamtlänge an keiner Grenze größer als 9 m sein und ihre Höhe 3 m nicht übersteigen.
Es ist also Punkt 2 zu beachten. Es sind allerdings 9 m und nicht 12 m wie von mir oben beschrieben.
hintertüren kennen gute fachanwälte.. anonyme laienforen eher weniger... vor allem kann man/n sich auf die nicht berufen..........
wie unsachlich und unzutrffend, seehausen........
Mit solchem Kleinkram geben sich Anwälte nicht ab; der kostet ja mehr als die Hütte!! Hier kann nur ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser helfen!