Wieviel darf ich für gebrauchte Möbel beim Auszug verlangen?
Guten Abend, ich ziehe in wenigen Wochen aus meiner Wohnung aus und suche einen Nachmieter, der mir auch ein paar Möbel abkauft. Diese habe ich vor sechseinhalb Jahren bei Möbel Martin gekauft, also viel besser als Ikea zum Beispiel. Sie sind alle noch in sehr gutem Zustand. Dazu zählen eine Küchenzeile mit Backofen, Herd, Dunsthaube und Hängeschränken, Ergänzungsteil zur Küchenzeile, ein großer Kleiderschrank, ein Spiegelschrank im Bad, ein Kühlschrank und 4 Deckenleuchten. Damals hat alles zusammen 4688 Euro gekostet, also gewiss keine Billigware. Was kann ich jeztzt von meinem Nachmieter verlangen, vorausgesetzt, er kauft das alles ab? Den Kühlschrank und das Ergänzungsteil zur Küchenzeile könnte ich zur Not auch separat verkaufen, aber den Rest will ich schon los werden. Wenn er etwas davon nicht haben will, müsste es beim Auszug zerlegt werden (weil es nicht durch die Wohnungstür passt) und beim Einzug wieder zusammen gesetzt werden - was den Umzug teurer macht. Also das möchte ich vermeiden. Bitte nur ernst gemeinte Ratschläge. Vielen Dank! :-)
Freundliche Grüsse
Bauernsturm
3 Antworten
"dürfen" ist der völlig falsche Begriff dazu: Du kannst verlangen, was du für angemessen oder richtig hältst. Dein jeweiliger Vertragspartner wird sich schon entsprechend dazu äußern, ob er den Preis zahlen möchte, oder ob er ihn für zu hoch hält.
Bei der Wohnungsauflösung meiner verstorbenen Schwester habe ich für eine 5 Jahre alte Alno-Küche im Gesamtwert von 15.000 DM mal gerade 500 Euro erhalten. Versuche es mit 1000 Euro, falls Interese bestehen sollte.
sei froh wenn der Nachmieter es "übernimmt" dann hast du keine Kosten um dein Sperrmüll zu entsorgen