Küchenmöbel durch Wasserschaden beschädigt
Hallo, durch einen Wasserschaden sind zwei Hängeschränke unserer Küche beschädigt worden, so dass diese abgehängt werden mussten. Die Küche ist über 10 Jahre alt und der Hersteller existiert auch nicht mehr. Was kann ich von meiner Versicherung verlangen? Eigentlich brauche ich neue Möbel für die komplette Küche, da die alten Hängeschränke nicht mehr zu besorgen oder zu restaurieren sind.
6 Antworten
Hallo, hier gibt es zwei Möglichkeiten. Leider kann ich aufgrund Deiner Aussage nicht erkennen, wer den Wasserschaden verursacht hat. Ich vermute, da es sich um Hängeschränke handelt, dass das Wasser von oben kam?!
Wenn Du eine Hausratversicherung hast, dann kannst Du diesen nachweisbaren Wasserschaden dieser Gesellschaft melden und dir wir zum Neuwert (=der Vorteil der Hausratversicherung) ein neuer Hängeschrank in gleicher Art und Güte ersetzt.
Hast Du keine Hausrat, dann bleibt Dir nur den Weg über den Schadenverursacher. Ob der Schadenverursacher eine Haftpflicht hat oder nicht ist dabei egal, er ist nur gesetzlich verpflichtet dir den Zeitwert des Schadens zu ersetzen. Dabei ist davon auszugehen, wie lange die Lebensdauer von Küchenschränken ist, wieviel Jahre Du davon schon "verbraucht" hast, und den Restwert bekommst Du dann als Entschädigung. Auch hier gilt: Einen neuen Hängeschrank gleicher Art und Güte.
In beiden Fällen spielt es also keine Rolle, ob der Hersteller noch existiert oder nicht, ein vergleichbares Stück wird man auf dem Markt auftreiben können. Als Schadenregulierer kann ich aufgrund der Bilder, Beschreibung, Anschaffungsrechnung u. ä. sicherlich ein in etwa gleichwertiges Teil im Internet finden.
Also, den Wasserschaden an Wänden und Boden wurde beseitigt und von der Haftpflicht des Nachbarns (Verursacher) bezahlt. Das Problem sind jetzt die zwei Hängeschränke. Diese werden von meiner Hausrat bezahlt (der Gutachter war schon da). Aber was bringt mir das Geld für 2 Hängeschränke. Die Küche sieht jetzt ohne die Schränke sehr schlecht aus. Die gleichen Schränke bekomme ich aber nicht mehr, weil eben die Küche schon 10 Jahre alt ist. Eigentlich müsste ich doch das Recht haben, komplett neue Möbel zu bekommen.
welche versicherung zahlt schon den neuwert? meinst eher restwert...?! annsonsten sag mir name von versicherung, werde gleich wechseln^^
Hallo,
eine hausratversicherung bezahlt nicht den Zeitwert, sondern den Anschaffungswert, also daß was die Möbel vor 10 Jahren gekostet haben..
Da könnte schon eine nette Summe zusammen kommen.
Da aber "nur" 2 Schränke Schaden genommen haben, ist es eine wirklich gute Frage, was die Versicherung zahlen wird.
Wer war denn für den Wasserschaden verantwortlich?
War es ein Rohrbruch oder verursachte der Nachbar über Euch den Wasserschaden?
Falls den Wasserschaden der Nachbar über Euch verursacht hat, müßte seine Haftpflichtversicherung eintreten.
Haftpflichversicherungen zahlen im Gegensatz zu Hausratversicherungen nur den Zeitwert.
Also, den Wasserschaden an Wänden und Boden wurde beseitigt und von der Haftpflicht des Nachbarns (Verursacher) bezahlt. Das Problem sind jetzt die zwei Hängeschränke. Diese werden von meiner Hausrat bezahlt (der Gutachter war schon da). Aber was bringt mir das Geld für 2 Hängeschränke. Die Küche sieht jetzt ohne die Schränke sehr schlecht aus. Die gleichen Schränke bekomme ich aber nicht mehr, weil eben die Küche schon 10 Jahre alt ist. Eigentlich müsste ich doch das Recht haben, komplett neue Möbel zu bekommen.
Du kannst von deiner Hausrat Versicherungen den Wiederbeschaffungswert der zwei Schränke verlangen, von einem Neuwert ist hier leider nach 11 Jahren nicht mehr zu Reden ! Solltest du damit in Erwägung ziehen ,eine komplette Küche "entschädigen" zu lassen..wird das nichts ..das wird der Versicherer nicht mitmachen.. HG DerMakler
Zur versicherungstechnischen Seite kann ich dir nicht viel sagen- da bin ich leider kein Fachmann.
Dafür aber zur handwerklichen Seite. Sicherlich ist durch den Wassereintritt nur an den Korpi ein Schaden entstanden- vermutlich sind die Fronten unversehrt. Es spricht also nichts dagegen, sich vom Schreibener zwei neue Korpi anfertigen zu lassen. Wenn du die genauen Maße auschreibst, kann man dir vielleicht in einem Küchenstudio auch weiterhelfen. Die Korpi sind meist relativ ähnlich vom Maß her- außerdem kann ich diese in der Höhe und der Tiefe auch ändern lassen. Ich würde mir an deiner Stelle von beiden Seiten einen KV erstellen lassen und diesen der Versicherung einreichen. Dann wirst du schon hören, was sie sagen.
Sollte die Front tatsächlich auch nicht mehr in Ordnung sein, dann nimm zwei Hängeschranke mit Vollglasfront.
Möglichkeiten gibt es da wirklich viele und ein guter Küchenfachberater wird dir sicherlich auch gerne weiterhelfen. Schreib die genauen Maße auf und mach vielleicht noch ein Foto deiner Küche.
Viel Erfolg
Hallo Nolti, ich gebe Dir vollkommen Recht, es stellt sich dabei eben nur die Frage wie teuer kommt diese Reparatur, die ich als Schadenregulierer immer mit in Betracht ziehen muss. Insbesonders dann, wenn nur den Zeitwert über eine Haftpflicht erstattet wird. Bei einer Hausrat zum Neuwert sieht die Sache möglicherweise ganz anders aus. Danke für Deinen Beitrag.
Wir reden hier von einem Preis von unterhalb 500 Euro um die Küche wieder in einen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen- wenn es keine passenden Schränke mehr gibt, muss man einfach ein wenig fantasievoll sein. Aber du hast recht; als Zeitwert für zwei 10 Jahre alte Hängeschränke gibt es maximal 50 Euro- wenn überhaupt.
Aber mal ganz ehrlich- selbst wenn ich handwerlich nur mäßig geschickt bin.... die Maße der ganzen Schrankteile rausmessen- im Baumarkt zuschneiden lassen, mit Bügelkante versehen, verschrauben und die vorhandenen Scharniere und Auhängungen wieder einsetzen; das kostet mal ein wenig Arbeit- ist aber kein allzu großer finanzieller Aufwand- und das sollte nun wirklich jeder hinbekommen der keine zwei linken Hände hat.
Richtig, aber es ist zum anderen auch eine Frage des Wollens, wenn es eine Versicherung bezahlt. Man muss natürlich auch die entsprechenden Gerätschaften dazu haben und es kommt oftmals auf das Design der bestehenden Küchenmöbel drauf an. In meinen Jahren der aktiven Schadensregulierung habe ich da sehr viel erlebt. Und wenn man dann solche Vorschläge macht wird man noch schief angeschaut. Meine Hinweise auf die Schadensminderungspflicht kommt in den seltensten Fällen gut an. Es wird leider immer wieder den VR vorgeworfen, diese seien so knauserig im Schadensfall, dabei ist es eine ganz einfache rechtliche/gesetzliche Bestimmung, an der auch kein VR vorbei kommt. Es liegt auch an den VR selbst, die bis heute immer noch bzw. immer wieder sagen: Wir bezahlen das. Kein Wunder wenn die Vollkaskomentalität in D so groß geworden ist.
Ich denk mal, son Mittelweg. Mehr als 2 Hängeschränke, aber Du bekommst dafür keine neue Küche... wäre ja zu einfach:-)
total falsch "anschaffungswert" vor 10j weniger abnutzungswert, von 10j