Darf mein Mitbewohner eine Ablöse auf Grund der Wohnlage verlangen?

10 Antworten

Es gibt im aktuellen Mietvertrag 2 Parteien, die des Vermieters und die der Mieter (Personenmehrheit) Die beiden verbundenen Mieter stellen also eine Partei dar und nicht zwei Parteien.

Der zu findende Nachmieter ist noch nicht gefunden. Sollte er aber gefunden werden, dann hängt vom Vermieter ab, ob der einen neuen Vertrag mit der Neuen Mieterpartei eingehen will. Dabei könnten sich schon die Konditionen ändern.

Was du beschreibst, klingt so, als würde dein Mieterpartner nur dann in eine gemeinsame Kündigung einwilligen, wenn seine Wünsche erfüllt werden.

Diese Erpressung ist undiskutabel. Vorbedingungen sollten hier nicht akzeptiert werden. Leider kann durch eine gerichtlich erzwungene Zustimmung zur Kündigung der Nachmieter vermutlich nicht bei der Stange gehalten werden, weil dieser Weg einfach zu lange dauert.Das bedeutet, dass deine Chance auf einen neuen Mietvertrag sich innerhalb der 3 Monate der Kündigungsfrist verringert, weil eventuell kein Mieter auf den Zug aufspringen will.

Alternativen gäbe es nur, wenn du dir ebenfalls eine neue WG suchst.

Wer hat denn die Kaution für die aktuelle Wohnung hinterlegt?

Hallo,

für "angeblich" geleistete kann man gar nichts verlangen. Für tatsächlich geleistete kommt es darauf an. Für eine Lage kann der Vermieter vielleicht mehr Miete verlangen, aber mit welcher Begründung sollte der Ex-Mieter etwas verlangen können.

Hat der Ex-Mieter Dinge in die Wohnung eingebracht, kann er diese mitnehmen oder an den Nachfolger verkaufen, einen Kleiderschrank oder ein Sofa zum Beispiel.

Wenn eine z.B. Duschbrause ausgetauscht wurde, weil man irgendeine besondere angebracht hat... Massagefunktion oder so... kann man entweder diese ebenfalls entweder an den neuen Mieter verkaufen oder eben ausbauen und mitnehmen. Bei letzterem ist natürlich die Original-Duschbrause wieder anzubringen.

Sind dies gemeinsame Investitionen von euch gewesen, müsst ihr euch einigen. Wenn er es mitnimmt, sollte er einen Zeitwert an dich zahlen. Wenn du es behältst, solltest du ihm eine Auslöse zahlen und dich ggf. mit deinem neuen Mitbewohner auf einigen, wenn der diese Sachen auch nutzen wird.

Der Rauchmelder ist möglicherweise sowieso Vermietersache, denn der ist je nach Bundesland schon Pflicht oder wird es bald: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/

LG, Chris

Anschaffung einer Klobrille, Duschbrause, Rauch- und Gasmelder, etc.)

Hat er das Zeug wirklich angeschafft oder behauptet er das nur? Nagelneu wird der Kram auch nicht mehr sein. Klobrille und Duschbrause kosten im Baumarkt zusammen gerade mal 50 € (keine Luxusausführung) Also bitte schön, soll er seine angeblichen Investitionen mitnehmen. Ca. drei Rauchmelder machen nochmal ca. 50 € und schon ist der Drops gelutscht.

Weitere 500€ on top nur auf Grund der Wohnlage des Objektes.

Das wäre ein Grund ihn mal kräftig auszulachen. Was genau hat denn er zur Wohnlage der Mietwohnung beigesteuert?

Lass den Typ auflaufen - er soll seinen Kram mitnehmen. Die Wohnlage nicht, die hat er ja nicht angeschafft. :-))

erzähl das doch einfach eurem gemeinsamen vermieter.. das wird ihn sicher interessieren..

BladeManic01 
Beitragsersteller
 04.09.2018, 12:31

Danke für Deine Antwort:-) Nun ja unser Vermieter ist nicht gerade bekannt für seinen Einsatz was das gesamte Objekt angeht. Ihn interessiert nur die pünktliche Zahlung von Miete und Betriebskostenabrechnungen. Es wird nur das nötigste in das Haus gesteckt aber dafür wohnt man eben günstig. Eine Hilfe hier einzuholen wird in eine Sackgasse führen.

LG

DerCaveman  04.09.2018, 12:27

Warum sollte das den Vermieter interessieren? Dem kann es doch schnurzpiepe sein, was seine Mieter so alles untereinader auskluengeln.

Dein Mitmieter kann fuer seine Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung verlangen, was er will. Du brauchst ja nicht darauf einzugehen und kannst ihn auf Zustimmung verklagen. Dann kriegt er gar nix und zahlt auch noch die Gerichtskosten.