Möblierte Wohnung: Wer muss für Schäden zahlen?

3 Antworten

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Es handelt sich hier größtenteils um Abnutzungen. Dafür müssen Sie nicht aufkommen. Ich gehe mal davon aus, dass einige Abnutzungen bereits vor Ihrem Einzug vorhanden waren und Sie das damals schon bemerkt haben müssen.

Es ist immer nützlich im Streitfall vor Einzug die Möbel und Einrichtungsgegenstände zu fotografieren.

Bei der Mikrowelle allerdings handelt es sich um einen Defekt, den Sie dem Vermieter melden müssen. Tun Sie das nicht, so machen Sie sich schadensersatzpflichtig.

Ich meine ist doch klar dass diese Billigdinge kaputt gehen.

Ein Dauerstreitthema. Aus Mietersicht ist immer "miserable Qualität" für Beschädigungen der Einrichtung ursächlich. Bei Verschleiß, der durch unsachgemäße oder unübliche Abutzung auftritt, sprechen Juristen hingegen von "vertragswidrigen Beschädigungen" und darauf beruft sich womöglich dein VM. Vlt. erkennt er aber auch seine Ersatzpflicht nach 10 Jahren Nutzungsdauer an?

G imager761

Nein mußt du nicht , nur bei beschädigungen, nicht bei abnutzung des normalen gebrauchs !

Zatschana 
Beitragsersteller
 10.02.2018, 15:20

Aber es sind ja Beschädigungen.

schoschi06  10.02.2018, 15:24
@Zatschana

Dann Liste mal die Mängel auf und schick sie deinem Vermieter !

Halbammi  10.02.2018, 15:28
@schoschi06

Und was meinst du wohl was ein Vermieter dazu sagt, wenn seine Schränke Risse haben?

schoschi06  10.02.2018, 15:33
@Halbammi

Ich muß mal neue kaufen !