Möbel in Heizungskeller (Gas)
Hallo,
wir ziehen demnächst in ein Einfamilienhaus (zur Miete) und unser derzeitiges Haus wird verkauft. Daher haben wir keine Nachmieter und große Probleme beim Verkauf der Küche. Das "neue" Haus ist teil-unterkellert mit einem Waschraum und einen Heizungsraum mit Gasbrennwerttherme und Kessel. Da wir den Platz gut gebrauchen können und nicht einsehen die Küche so extrem unter Wert zu verkaufen, haben wir überlegt die Küche dort unten inkl. Hängeschränke (ohne e-Geräte) aufzubauen um dort diverse Sachen lagern zu können.
Gibt es irgendwas (Gestze, Verordnungen etc.) was gegen das Aufstellen im Heizungsraum spricht? (Brandschutz!) Dort gibt es nicht mal eine Tür zum Waschkeller, daher gehe ich mal nicht davon aus, oder?
Vielen Dank
7 Antworten
Da solltest Du auf jeden Fall den Vermieter fragen.
Völlig falsche und irreführende Antwort. Wer nichts weiß sollte auch nichts von sich geben!!
So, also erstmal danke für die vielen Reaktionen. Ich habe auch nochmal beim Vermieter nachgefragt was der Heizungsbauer gesagt hat usw. Also @ Seehausen: Du hast recht, es handelt sich lediglich um einen Aufstellraum und dort darf ich meine Möbel und auch andere Sachen lagern.
Vielen Dank
Die Landesbauordnungen unterscheiden zwischen "Heizräumen" und "Aufstellräumen". In ersteren sind brennbare Gegenstände verboten. In Aufstellräumen für Heizungen können auch andere Gegenstände (außer leicht entflammbaren und explosiven) gelagert werden. "Heizräume" brauchen einen unmittelbaren Ausgang ins Freie, ein Aufstellraum muss nur eine bestimmte Luftzufuhr haben.
Die Grenze zwischen "Heizraum" und Aufstellraum" hängt von der Leistung der Heizung ab, die Grenzen sind in vielen LBO's unterschiedlich.
Beispiel:
Durchlauferhitzer für Etagenwohnungen und Einfamilienhäusern dürfen in "Aufstellräumen" aufgestellt werden, Heizungskessel für Mehrfamilienanlagen nur im Heizraum.
Fundfsterlle: Landesbauordnung und Landesfeuerstättenverordnung
In Heizungsräumen darf kein Wohnraum oder Abstellraum untergebracht werden, gerade aus Brandschutzgründen. Auch in Räumen, wo die Gasleitungen angeschlossen sind, darf kein Abstellraum oder Wohnraum eingerichtet werden.
Der Schornsteinfeger oder Heizungsmonteur würde Dir das auch entsprechend bestätigen können.
Hier werden wieder "Heizräume" und "Aufstellräume" und "Hausanschlussräume" verwechselt. Siehe meine Antwort.
ja jedwede Vorschrift für Heizungsräume lautet darauf das es keine Lagerräume sind und somit auch nichts dort gelagert werden darf... Ach übrigens der Schornsteinfeger wird dies auch verbieten wenn er es seiht. Also musst du dir eine andre Lagermöglichkeit suchen. Hat das Haus keinen Speicher?
Hier werden wieder "Heizräume" und "Aufstellräume" und "Hausanschlussräume" verwechselt. Siehe meine Antwort.