Wiedereingliederung abgelehnt und Kündigung erhalten?
Hallo!
Ich hab von meinem Arzt eine Wiedereingliederungsbescheinigung mit vorgegebener Stundenzahl bekommen und diesen meinem Arbeitgeber vorgelegt. Ich sollte am nächsten Tag vorbeikommen, was ich auch getan habe. Bei diesem Treffen gab er mir die Bescheinigung ohne einen Vermerk, Stempel und Unterschrift zurück und sagte, dass er dies ablehne. Im gleichen Augenblick bekam ich die “fristgerechte Kündigung“ ohne Angabe von Gründen mit dem Vermerk, dass ich für die restliche Zeit freigestellt werde. Ich wollte und will arbeiten um wieder ein geregeltes Leben aufzubauen.
Ist die Wiedereingliederungsbescheinigung noch aktuell und bin ich auf Krankengeld angewiesen oder muss mich mein Arbeitgeber bezahlen? Ich wäre ggf auch gleich im vollen vertraglich vereinbarten Umfang arbeiten gegangen.
Vielen lieben Dank!
6 Antworten
Du musst dich mit dieser Kündigung auf jeden Fall UMGEHEND arbeitslos melden.
Als zweites musst du zum Arbeitsgericht und gegen die Kündigung klagen. (vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen "Kleinbetrieb")
Bitte erhebe sofort Kündigungsschutzklage, wenn seit der Kündigung noch keine drei Wochen vergangen sind.
Wenn dein Betrieb groß genug ist, also mehr als zehn Leute - auf Vollzeit gerechnet - beschäftigt, dann gilt das Kündigungsschutzgesetz auch für dich und du bist vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt oder kannst dir zumindest eine Abfindung erstreiten.
Bitte setze dich aber sofort mit deiner Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung! Das wird jetzt für dich nämlich nicht lustig. Dein Arbeitgeber versucht jetzt nämlich, dich möglichst schnell zu "entsorgen".
Gut!
Hier hat der Arbeitgeber, wenn er eine Wiedereingliederungsvereinbarung ablehnt, sowieso "schlechte Karten"!!
Und wie lange liegt dieses Geschehen zurück?
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Wiedereingliederung. Ergo biete Deinem AG noch einmal Deine Arbeitsbereitschaft entsprechend der Bescheinigung des Arztes an und erhebe Kündigungsschutzklage.
Je nach Länge der Zugehörigkeit zum Unternehmen sollte so in jedem Fall zumindest eine Abfindung herauszuholen sein. Ob sich "das Ganze" wirtschaftlich lohnt und wie hoch die Erfolgsaussicht ist musst Du abschätzen.
Mit welcher Begründung wurde dir die Kündigung ausgesprochen?
Ohne eine Begründung
Wieviele feste Mitarbeiter hat der Betrieb? Wie lange bist Du dort beschäftigt? Probezeit?
ja, brich sie instant ab, geh voll arbeiten, lasse dich freistellen, nimm den lohn mit
oder klage, er muss eine kündigung schon begründen, n immt er aber irgendwelche betrieblichen gründe
Ich hatte eine AU bis Sonntag gehabt, ab Montag wäre die Wiedereingliederung losgegangen, diese wurde abgelehnt und mich mit sofortiger Wirkung freigestellt.
ruf die kasse an, was jetzt ist, die sind auch dankbar, wenn sie nicht zahlen müssen
Ich wäre wieder voll arbeiten gegangen, aber man hat mir gleich die Schlüssel und Co abgenommen
ja, in der wiedereingliederung zahlt die kasse, nicht der AG
du müsstest die jetzt instant abbrechen und sofort voll arbeiten gehen, dann muss er zahlen, er stellt dich frei, bekommst wenigstens den vollen lohn
ruf mal die krankenkasse an, die sind eigentlich hilfreich
Ich hab gerade einen Anwalt konsultiert und Kündigungsschutzklage wird gemacht