Kündigungsfristen im DEHOGA NRW?

8 Antworten

Fristlos wird unter den geschilderten Umständen wohl nicht durchsetzbar sein. Allerdings mußt du gegen die Kündigung Klage erheben.

Gleichzeitig ist eine ordentliche Kündigung ausgesprochen worden (hilfsweise). Erklärt ein Gericht die fristlose für ungültig wird dann wohl die ordentliche Kündigung gelten.

Du schreibst es ist ein befristeter Vertrag. Es muß zwingend eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart sein um einen befristeten Vertrag ordentlich kündigen zu können. Vereinbart im Vertrag oder ev auch im Tarifvertrag.

Mit einer Probezeit hat das ganze weniger zu tun. Aber in den ersten 6 Monaten kann ohne weiteres eine Kündigung ausgesprochen werden, eine ordentliche wie gesagt.

(Und beim befristen Vertrag nur wenn die Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist)!

Allein wegen der drohenden Sperrzeit wirst du zum Gericht gehen müssen. Du könntest das auch allein ohne Anwalt machen, denn den müßtest du auf jeden Fall bezahlen.

Heute Kündigung erhalten mit der Betreffzeile: fristloses Kündigungsschreiben.

Eine vorgelegte AU-Schreibung berechtigt einen Arbeitgeber garantiert nicht zur fristlosen Kündigung - ergo wird Dein AG die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen gemäß § 622 / 3 BGB während der Probezeit einhalten müssen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Sollte keine Probezeit vereinbart worden sein, so würde sich die Kündigungsfrist entsprechend verlängern.

Und es ist nun an Dir dieser fristlosen Kündigung zu widersprechen und den AG darauf zu verweisen, dass Du Dich rechtlicher Mittel bedienen würdest, um den Lohn für die Zeit der korrekten Kündigungfrist zu bekommen.

Solltest Du diese in der Form nicht gerechtfertigte Kündigung widerspruchslos hinnehmen, so läufst Du auch noch Gefahr seitens des AA / JC eine Sperrfrist zu bekommen. Ansonsten hat das AA keinen rechtmäßigen Grund Dich zu sperren.

Hast Du keine wirtschaftlichen Möglichkeiten so steht Dir zumindest ein Beratungsschein für einen Rechtsanwalt zu. ( Fachanwalt Arbeitsrecht )

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

Achte bitte auf die 3-Wochenfrist !

wilees  01.08.2018, 16:28

Zwischenzeitlich habe ich einem Kommentar entnommen - es sei keine ? Probezeit vereinbart worden? - und der Vertrag war / ist befristet auf ein Jahr??

Gibt es denn in diesem Vertrag überhaupt eine Regelung zum Thema vorzeitige Kündigung des Vertrages?? bzw. einen Verweis auf eine tarifvertragliche Kündigungsmöglichkeit bei befristeten !! Verträgen??

verreisterNutzer  01.08.2018, 16:29

in diesem Fall gilt:

http://www.tarifregister.nrw.de/pdf/tarifinformationen/0019-AVE-Mantel.pdf

Eine Probazeit ist nur bei Auszubildenden vorgeschrieben, aber sie würde auch in diesem Fall nichts ändern. Der DEHOGA Manteltarifvertrag für NRW schreibt mindestens 14 Tage Kündigungsfrist vor

wilees  01.08.2018, 17:46
@verreisterNutzer

Darum geht es mir nicht - ist keine Probezeit vereinbart, dürgte auch nicht die verkürzte Kündigungsfrist gelten. Und wenn der befristete Vertrag gar keine vorzeitige Kündigung vorsieht - dann sieht es noch ganz anders aus.

wilees  01.08.2018, 17:46
@wilees

dürgte = dürfte

Hattest Du denn bereits eine unbefristete Beschäftigung ohne Probezeit, da Du ja erst am 1.7. die Arbeit aufgenommen hast? Erkundige Dich bei der Gewerkschaft, meines Erachtens ist eine fristlose Kündigung ungerechtfertigt, eine normale Kündigung ist möglich und würde aber auch keine Einbuße und Sperre beim Arbeitsamt geben.

Was hat das ganze mit der DEHOGA zu tun?

Wenn Du in der Probezeit warst, dann kann man Dich ohne Angabe von Gründen kündigen. Aber nicht fristlos.

Und wieso solltest Du eine Sperrzeiten bekommen, wenn Du gekündigt würdest?

kampusdelictus 
Beitragsersteller
 01.08.2018, 16:48

Die DEHOGA habe ich erwähnt, weil der Arbeitsgeber denen angeschlossen sind und deren Tarifvertrag zugrunde gelegt wird. Das ist mir klar, dass man in der Probezeit gekündigt werden kann. Es geht mir halt nur um das Wörtchen "FRISTLOS".

Sperrzeit deshalb, weil es eine fristloste Kündigung ist und die vom AA dann davon ausgehen, dass ich mir habe was zu schulden kommen lassen und deshalb fristlos gekündigt wurde.

Gegenfrage: warst du noch in der Probezeit oder hast du einen unbefristeten Festvertrag? Wenn du noch in der Probezeit warst, dann kann dir der Arbeitgeber ohne Angaben von Gründen kündigen. Hast du aber einen Festvertrag so gelten die darin festgehaltenen Kündigungsfristen.

Was ich nur nicht ganz verstehe, ist, du wirst fristlos gekündigt, aber weiter heisst es

"hilfsweise fristgerecht". Was denn nun??

Fusspilz4711  01.08.2018, 16:20

dann ist meiner Meinung nach die Kündigung unwirksam. Da muss schon eine Begründung drinstehen bzw. muss vorher abgemahnt werden.

Maximilian112  01.08.2018, 16:32
@Fusspilz4711

Unwirksam ganz bestimmt nicht. Wenn nicht geklagt wird entfaltet die Kündigung ihre volle Wirkung, so wie sie geschrieben ist.

verreisterNutzer  01.08.2018, 16:18

Aber niemals fristlos.....

nur ein Azubi kann während der Probezeit fristlos kündigen, nicht der Arbeitgeber und auch nicht der Angestellte

kampusdelictus 
Beitragsersteller
 01.08.2018, 16:17

aus dem Vertrag geht keine Probezeit hervor. Der Vertrag war befristet auf ein Jahr.