Widerruf der Kündigungsbestätigung?

5 Antworten

Niemand ist verpflichtet, den Erhalt einer Kündigung zu bestätigen. Ist eine nette Geste deines Noch-AG

Dieser hat mir eine Bestätigung zugesendet.

Was genau hat er dir denn bestätigt? Den Eingang des Schreibens oder auch den Kündigungstermin?

Rilir 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 15:02

Er hat mir das Datum aus meiner Kündigung bestätigt.

DarthMario72  09.08.2017, 15:06
@Rilir

Also das Datum, zu dem du kündigst? Dann ist doch gut.

Rilir 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 15:13
@DarthMario72

Richtig, das Datum zu dem ich kündige. Jedoch droht der AG mir jetzt damit, seine Bestätigung zu widerrufen, da es ihm nicht gefällt, dass ich meinen Urlaub vorher noch nehme.

Ja er kann die Kündigungsbestätigung widerrufen, weil du die Abgabefrist nicht eingehalten hast. Kann sein, dass dem AG das zunächst nicht aufgefallen ist, er aber danach gemerkt hat, dass du die Abgabefrist versäumt hast.

Vielleicht kannst du dich in einem persönlichen Gespräch mit dem AG einigen, dass er deine Kündigung nun doch annimmt. Jemand der seine Arbeitsstelle kündigt hat normalerweise auch kein Interesse mehr an der Firma.

Das sollte jeder AG berücksichtigen. Besser jemanden gehen zu lassen,als ihn nochmals für 3 Monate zu beschäftigen, wohlwissend, dass dabei nichts rumkommt. Krankheitstage die da anfallen können oder werden,für die Lohnfortzahlung zu leisten ist usw.

Was hat er denn bestätigt?

Dass er damit einverstanden ist oder dass er diese erhalten hat?

Er kann Sie ja erhalten haben, trotzdem kann er sich auf sein Recht berufen, da du nicht die Frist eingehalten hast.

Violetta1  09.08.2017, 15:03

Und da meist geschrieben wird: bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung..

Erhalten kann ich alles, auch grüne Marienkäfer Mitte Dezember.

Rilir 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 15:01

Er hat mir den in meiner Kündigung genannten Zeitpunkt bestätigt.

FrauJessica  09.08.2017, 15:03
@Rilir

Er kann es noch widerrufen, rede am Besten mit ihm.

Reisende sollte man nämlich nicht aufhalten.

Nein, es handelt sich hier nicht um den Arbeitgeber sondern um eine

Wohngebäudeversicherung die mit der Kündigungsbestätigung an eine

Bedingung geknüpft ist.

Wurde Dir der "falsche" Kündigungstermin bestätigt?

Vielleicht ist Dein Arbeitgeber ja auch gar nicht so traurig über Deinen Abgang, sodass er auf die Einhaltung der Kündigungsfrist gar keinen so großen Wert legt?

Rilir 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 14:59

Ja der in meiner Kündigung genannte Zeitpunkt wurde bestätigt.