Job gekündigt aber keine Bestätigung. Und jetzt?
Ich habe meinen Job am 01.04. (Brief bei der Post per Einschreiben abgeschickt) fristgerecht zum 30.04. gekündigt. In meiner Kündigung habe ich um eine Bestätigung der Kündigung gebeten. Wir haben jetzt mittlerweile den 17. und ich habe leider immer noch keine Bestätigung erhalten. Jetzt habe aber ich gelesen, dass der Arbeitgeber mir die Kündigung gar nicht bestätigen muss. Bin mir aber nun unsicher. Soll ich dann ab den nächsten Monat einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen?
Es war im übrigen ein Minijob, ich war in der Probezeit (Kündigungsfrist 2 Wochen).
8 Antworten
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf keiner Bestätigung.
Du musst nur nachweisen können dass der Empfänger sie bekommen hat.
Soll ich dann ab den nächsten Monat einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen?
So würde ich es machen.
Das reicht in der Regel, aber sicher wird es erst, wenn Jemand bestätigt, dass sich die Kündigung in dem Briefumschlag befunden hat.
Ein Schelm könnte behaupten er habe nur ein leeres Blatt bekommen.
Es wurde hier bereits geschrieben. Eine Kündigung bzw. der Erhalt einer Kündigung muss nicht bestätigt werden. Wir Juristen sprechen von einer einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung.
Relevant ist einzig und alleine, dass die Erklärung zugegangen ist. Hierin liegt allerdings oft die Crux. Derjenige der sich auf die Willenserklärung beruft, muss den Zugang beweisen. Bei sämtlichen Formen der Einschreiben ist dieser Beweis nur schwer möglich. Die Sendungsnmmer alleine ist noch kein Beweis eines Zugangs.
Allerdings denke ich nicht, dass der Arbeitgeber sich hier quer stellen will. Er hat wahrscheinlich die Kündigung zur Kenntnis genommen und nichts weiter unternommen. Ansonsten schadet es natürlich nichts nachzufragen.
Eine Kündigung muss nicht bestätigt werden. Du kannst nach Beendigung der Kündigungsfrist einfach nicht mehr zur Arbeit gehen.
Kannst du den Zugang der Kündigung nachweisen, ist das Einschreiben zugegangen? Dann ist doch alles gut.
Ja, ich habe die Sendungsnummer der Post (laut dieser wurde die Sendung am 02.04 ausgeliefert) und eine Kopie der Kündigung.
Dann ist alles gut.
Ruf einfach in der Personalabteilung an.
Danke für die Antwort. Also würde die Sendungsnummer des Briefes und die Kopie der Kündigung als Nachweis ausreichen?