Gehalt nach Kündigung, keine Zahlung vom Arbeitgeber?
Ich wurde von meinem letzten Arbeitgeber fristgerecht zum 28.2.22 gekündigt. Geld war immer spätestens am 12. des jeweiligen Monats drauf, wie es im Vertrag vereinbart wurde. Nun ist heute Samstag der 12.3.22 und ich habe immer noch keinen Lohn für die 2 Wochen vom 14.2 - 28.2.. Ich muss dazu sagen, dass ich die letzten 2 Wochen mich habe krank schreiben lassen, da ich absolut nicht mit der Chefetage klar kam. Muss der Arbeitgeber dennoch die 2 Wochen (14.2 - 28.2) bezahlen? Was ist, wenn Montag den 14.2 immer noch nichts drauf ist? Vielen Dank für die Hilfe!
7 Antworten
Der muß bis zum 28.02. zahlen, wenn die Kündigung wirksam ist. Du hast 3 Wochen Zeit gegen die Kündigung zu klagen, das lohnt sich, wenn Du nicht in der Probezeit bist. Eine Klage mußt Du nicht androhen.
Wegen der Krankschreibung mußt Du die Krankenkasse informieren, damit Du nach dem 28.02. Krankengeld haben willlst, wenn Du immer noch krankgeschrieben warst und bist und sagen dass der Termin noch njcht feststeht, wenn Du noch Rechturlaub hast.
Das Arbeitsamt fordert eine Arbeitgeberbescheinigung an, da stehen die Fristen drin, ansonsten zahlt der AG ein Bußgeld, wenn er die Fristen nicht mitteilt oder falsch mitteilt.
Du mußt Dich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden und sagen, dass die
Klagst Du nicht wegen der Kündigung, kannst Du die Lohnzahlung beim AG anmahnen und auffordern innerhalb einer Frist zu zahlen, ansonsten drohst Du gerichtliche Schritte an.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
Ein Gesetz ist nicht sinnlos, wenn Fristen geregelt werden. Es könnte zur Kündiggungsschutzklage kommen.
Was hat denn 61a damit zu tun ?
Das Gesetz ist nicht sinnlos, aber die Drei wochen Frist wird hier längst verstrichen sein.Daher ist die Klage wohl unzulässig und somit sinnlos
Du hast 3 Wochen Zeit gegen die Kündigung zu klagen, das lohnt sich, wenn Du nicht in der Probezeit bist.
Nein!
Bei einer Kündigung zum 28.02. ist die Klage Rist doch längst verstrichen!
14.März, könnte knapp sein und ist längs nicht verstrichen.
Da solltest Du noch einmal genau nachrechnen (abgesehen davon, dass der 14.03. sowieso nicht passt - wie kommst Du überhaupt auf dieses Datum?):
Handelt es sich um gesetzliche Fristen (und nicht um möglicherweise abweichend kürzere tarifvertragliche) muss die Kündigung spätestens am 14.02. (bei einer Probzeit) bzw. am 31.01. (bei 4-Wochen-Frist) ausgesprochen worden sein.
Die 3-wöchige Klagefrist ist damit spätestens am 07.03. (im 1. Fall) bzw. spätestens am 21.02. (im 2. Fall) abgelaufen!
Wann meinst Du, läuft die Frist ab, nach welchen Regeln ???
Die 3-Wochen-Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung und endet am 21. Tag.
Wann der Zugang spätestens sein musste, habe ich ja geschrieben.
Sicher? Knnp vorbei ist auch daneben, am 21. März endet die Frist, kann ich nicht genau berenchen.
Auweia! 🙄
Knnp vorbei ist auch daneben
Bei Deinen Aussagen ist es ja nicht einmal nur "knapp vorbei", sondern völlig daneben!
am 21. März endet die Frist
Selbstverständlich nicht!!
Die 3-Wochen-Frist wird berechnet ab Zugang der Kündigung, nicht ab Ende der Kündigungsfrist !!!
Was ist für Dich so schwer zu verstehen an der ausführlichen Erklärung in meinem vorletzten Kommentar?!?
MOntag Betrieb anrufen, fragen wann das Geld kommt. Wenn keins kommt ab zum Anwalt
Es kann sein, dass es evtl. am Montag auf dem Konto ist weil die Bankarbeitstage Mo bis Fr zählen.
Warst du insgesamt länger als 4 Wochen in dieser Firma? Wenn nein, dann musst du dich an deine Krankenkasse wenden. Warst du insgesamt länger als 4 Wochen dort angestellt und Montag ist noch kein Gehaltseingang ersichtlich, setze deinen Arbeitgeber in Verzug.
nein, muss er lt irgendeines Urteils nicht . Er kann u wird Dir unterstellen, dass Du bei der AU nur "geschauspielert" hast.
Na klar dass am Samstag den 12. nichts kommt da es Samstag ist und kein Arbeitstag für die Bank.
Schon klar. Im Vertrag steht, dass ich spätestens am 12. mein Geld bekomme. Also hätten die ja gestern schon was anordnen müssen
Die Kündigung wird ja mit einer entsprechenden Frist ausgesprochen worden sein. Daher ist eine Kündigungsschutzklage jetzt wohl sinnlos.
Seinen Lohn einzuklagen weil er ggf erst montag statt samstag auf dem Konto ist ist auch wohl nur ganz leicht übertrieben.