Gehalt nach Kündigung, keine Zahlung vom Arbeitgeber?

7 Antworten

Der muß bis zum 28.02. zahlen, wenn die Kündigung wirksam ist. Du hast 3 Wochen Zeit gegen die Kündigung zu klagen, das lohnt sich, wenn Du nicht in der Probezeit bist. Eine Klage mußt Du nicht androhen.

Wegen der Krankschreibung mußt Du die Krankenkasse informieren, damit Du nach dem 28.02. Krankengeld haben willlst, wenn Du immer noch krankgeschrieben warst und bist und sagen dass der Termin noch njcht feststeht, wenn Du noch Rechturlaub hast.

Das Arbeitsamt fordert eine Arbeitgeberbescheinigung an, da stehen die Fristen drin, ansonsten zahlt der AG ein Bußgeld, wenn er die Fristen nicht mitteilt oder falsch mitteilt.

Du mußt Dich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden und sagen, dass die

Klagst Du nicht wegen der Kündigung, kannst Du die Lohnzahlung beim AG anmahnen und auffordern innerhalb einer Frist zu zahlen, ansonsten drohst Du gerichtliche Schritte an.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

Halbammi  12.03.2022, 10:28

Die Kündigung wird ja mit einer entsprechenden Frist ausgesprochen worden sein. Daher ist eine Kündigungsschutzklage jetzt wohl sinnlos.

Seinen Lohn einzuklagen weil er ggf erst montag statt samstag auf dem Konto ist ist auch wohl nur ganz leicht übertrieben.

nanfxD  12.03.2022, 10:40
@BVBDortmund

Was hat denn 61a damit zu tun ?

Halbammi  12.03.2022, 15:39
@BVBDortmund

Das Gesetz ist nicht sinnlos, aber die Drei wochen Frist wird hier längst verstrichen sein.Daher ist die Klage wohl unzulässig und somit sinnlos

Familiengerd  12.03.2022, 12:29
Du hast 3 Wochen Zeit gegen die Kündigung zu klagen, das lohnt sich, wenn Du nicht in der Probezeit bist.

Nein!

Bei einer Kündigung zum 28.02. ist die Klage Rist doch längst verstrichen!

BVBDortmund  12.03.2022, 12:32
@Familiengerd

14.März, könnte knapp sein und ist längs nicht verstrichen.

Familiengerd  12.03.2022, 12:46
@BVBDortmund

Da solltest Du noch einmal genau nachrechnen (abgesehen davon, dass der 14.03. sowieso nicht passt - wie kommst Du überhaupt auf dieses Datum?):

Handelt es sich um gesetzliche Fristen (und nicht um möglicherweise abweichend kürzere tarifvertragliche) muss die Kündigung spätestens am 14.02. (bei einer Probzeit) bzw. am 31.01. (bei 4-Wochen-Frist) ausgesprochen worden sein.

Die 3-wöchige Klagefrist ist damit spätestens am 07.03. (im 1. Fall) bzw. spätestens am 21.02. (im 2. Fall) abgelaufen!

BVBDortmund  12.03.2022, 12:48
@Familiengerd

Wann meinst Du, läuft die Frist ab, nach welchen Regeln ???

Familiengerd  12.03.2022, 13:08
@BVBDortmund

Die 3-Wochen-Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung und endet am 21. Tag.

Wann der Zugang spätestens sein musste, habe ich ja geschrieben.

BVBDortmund  12.03.2022, 13:12
@Familiengerd

Sicher? Knnp vorbei ist auch daneben, am 21. März endet die Frist, kann ich nicht genau berenchen.

Familiengerd  12.03.2022, 16:40
@BVBDortmund

Auweia! 🙄

Knnp vorbei ist auch daneben

Bei Deinen Aussagen ist es ja nicht einmal nur "knapp vorbei", sondern völlig daneben!

am 21. März endet die Frist

Selbstverständlich nicht!!

Die 3-Wochen-Frist wird berechnet ab Zugang der Kündigung, nicht ab Ende der Kündigungsfrist !!!

Was ist für Dich so schwer zu verstehen an der ausführlichen Erklärung in meinem vorletzten Kommentar?!?

MOntag Betrieb anrufen, fragen wann das Geld kommt. Wenn keins kommt ab zum Anwalt

Es kann sein, dass es evtl. am Montag auf dem Konto ist weil die Bankarbeitstage Mo bis Fr zählen.

Warst du insgesamt länger als 4 Wochen in dieser Firma? Wenn nein, dann musst du dich an deine Krankenkasse wenden. Warst du insgesamt länger als 4 Wochen dort angestellt und Montag ist noch kein Gehaltseingang ersichtlich, setze deinen Arbeitgeber in Verzug.

nein, muss er lt irgendeines Urteils nicht . Er kann u wird Dir unterstellen, dass Du bei der AU nur "geschauspielert" hast.

Na klar dass am Samstag den 12. nichts kommt da es Samstag ist und kein Arbeitstag für die Bank.

Krusty90 
Beitragsersteller
 12.03.2022, 10:11

Schon klar. Im Vertrag steht, dass ich spätestens am 12. mein Geld bekomme. Also hätten die ja gestern schon was anordnen müssen

ZuumZuum  12.03.2022, 10:24
@Krusty90

Der AG hat noch die Möglichkeit, beim MDK ein Gutachten zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit einzuholen, wenn er die Richtigkeit der AU anzweifelt. Bis zur Klärung kann er sogar die Zahlung aufschieben.