Heute gekündigt worden. Neuer Job nach 1 Tag?
Hallo zusammen, ich wurde heute von meinem Arbeitgeber gekündigt. Da ich natürlich nicht wieder vom AA abhängig sein will hab ich mich direkt nach der Kündigung nach neuen Job gesucht und könnte schon in 1-2 Tagen einen neuen Job antreten Allerdings steht in der Kündigung fristgerecht bis zum 9 März ich bin von der Arbeistleistung unwiederruflich freigestellt.
Darf ich den jetzt sagen wir am 25.02. schon die neue Arbeit anfangen oder muss ich was beachten ?
10 Antworten
Du darfst am 25.02. die neue Arbeit anfangen und kannst gleichzeitig auch noch bei deinem alten Arbeitgeber weiter bezahlt werden. Nur für die Zeit vom 25.02. bs 09.03. besteht eine Doppelbeschäftigung, aufgrund dessen du nach einer anderen Steuerklasse abgerechnet wirst. Dem Arbeitsamt ist das völlig egal.
Ich kann dir VERSICHERN, dass du am 25.02. anfangen kannst, da dich dein Arbeitgeber freigestellt hat. Dein alter Arbeitgeber MUSS dich bezahlen bis 09.03. Wichtig alleine ist, dass du beim neuen Arbeitgeber bis zum 09.03. nach einer anderen Steuerklasse abgerechnet wirst. Du musst deinem neuen Arbeitgeber mitteilen, dass du noch Gehalt bis 09.03. beziehst. Aber die Steuermehraufwendungen, die du für die paar Tage hast, wirst du über die Steuererklärung wieder zurück bekommen. Ebenfalls musst du deine Krankenkasse informieren. Aber nichts davon kann für dich zum Nachteil sein.
Es ist schön, dass du sofort einen neuen Job gefunden hast.
Du musst mit Deinem 1-Tag-Arbeitgeber reden. Er kann DIch auch schon früher aus dem Vertrag rauslassen, wenn er das möchte.
Du kannst keinen neuen Job anfangen, wenn der alte Vertrag noch läuft.
Du kannst keinen neuen Job anfangen, wenn der alte Vertrag noch läuft.
Dann benenne dazu mal bitte die Gesetzeslage. Wer so einen Blödsinn schreibt, muss das ja auch belegen können!!!
Es kann keiner einfach einen neuen Job anfangen, wenn er noch einen Arbeitsvertrag hat, vor allem wissen wir nicht, ob es sich um die Konkurrenz handelt und welchen Posten der Fragesteller einnimmt.
"Es kann keiner einfach einen neuen Job anfangen, wenn er noch einen Arbeitsvertrag hat,"
Das ist doch Unsinn. Man kann sogar mehrere Arbeitsverträge gleichzeitig haben.
Na ja, Du verdrehst einfach alles. Somit geb ich Dir Recht und ich hab meine Ruhe
Rede mit deinem AG - der wird froh sein, dass er nur ein paar Tage zahlen muss...
Wozu das denn? Der Arbeitgeber muss bis 09.03. zahlen, egal, was der Arbeitnehmer in der Zeit sonst beruflich macht.
Ich bekomme ja kein Geld vom Arbeitsamt :D Und ich will auch keins von denen hab mich natürlich wie es sich gehört Arbeitslos gemeldet bzw direkt persönlich die Kündigung dort eingereicht damit sie direkt bescheid wissen. Und ich nicht auf der faulen Haut liegen will mich direkt woanders gemeldet und der würde mich übernehmen. Es geht allein ums Arbeitsrecht klar ist das dem AA egal und ich will ja dierekt wieder Arbeiten und nicht rum hocken.
Geht allein darum ob ich das Arbeitsrechtlich darf.
Du darfs die neue Arbeit anfangen glaube ich aber ich würde die Kündigung beim a Amt Bescheid geben
Dann kommentiere es halt nicht mein Gott armes Land
@Kathy1601 :
Was meinst du, warum hier die Möglichkeit gegeben ist, eine Antwort zu kommentieren?
Außerdem solltest du dankbar sein, dass du auf deine Fehler hingewiesen wirst. Das hat mit armes Deutschland überhaupt nichts zu tun.
Ich würde es melden dass man zeigt ich kann auch ohne euch oder so hab da keine Ahnung
Ich würde es melden dass man zeigt ich kann auch ohne euch oder so hab da keine Ahnung
Ja, stimmt, du hast keine Ahnung. Also besser mal sich mit solch dummen Kommentaren zurückhalten.
Dem Arbeitsamt ist das so was von egal.
Müsste doch normal gehen, wenn du bescheid sagst. Personen wie dich sollte man als Vorbild nehmen. :)
Danke für die vernünftige Antwort. Damit kann ich was Anfangen leider nicht mit den anderen Antworten wo meisten nichts als Müll oder unnötige Antworten kommen. Es ist traurig das manche Menschen nicht fähig sind eine normale Diskussion oder Antwort zu liefern. Ich danke dir/ Ihnen für die Antwort.