Wie wird die Wohnfläche bei Sichtbalken berechnen?
Hallo zusammen,
bei einem Dachgeschoss sind Sichtbalken (Sparren zu sehen).
Wie ist die Wohnfläche bei Dachschrägen zu berechnen? Von 1m bis 2m wird ja die Wohnfläche zu 50% gerechnet. Nur:
Nimmt man hier Oberkante Fußboden bis Unterkante Sichtbalken (alle 60cm) oder die Verkleidung über dem Sichtbalken?
2 Antworten
Das kommt wie immer darauf an, wer die Flächenangaben benötigt. Es gibt einige Berechnungsmöglichkeiten.
Versicherungen meinen bei Wohnfläche meist die Grundfläche, weil ja bis in die Ecken hinein bei Schäden zu ordnen ist.
Wärmemessdienste möchten die beheizbare Wohnfläche.
Das verstehe ich nun gar nicht, wozu denn Flächenangaben für MV?
Damit ist doch der Streit vorprogrammiert, bitte mal "Fortbildung" besuchen bei Börstinghaus und anderen!
In meinen Beständen bin ich lernfähig, und alle diesbezüglichen Angaben wurden gestrichen.
Gute Geschäfte.
Im Mietvertrag sollte doch die Wohnfläche angegeben werden, die vermietet wird.
Seit wann sollte das wieder so sein?
Vermietet wird der Mietgegenstand, so auch Börstingshaus, nicht der m².
Auf welcher Basis soll dann die Nebenkostenabrechnung laufen? Bsp. Grundsteuer? Da nimmt man ja die Wohnfläche als Basis im Vergleich zu den anderen Wohnungen im Haus.
Es kommt wie immer darauf an.
Die BK können z.B. nach den Bauplänen verteilt werden. Und ob die Angaben stimmen, kann der liebe Mieter binnen 14 Tagen nach Einzug kontrollieren, so in meinem Bestand für Wohnraum.
Bei EFH/Eigentumswohnungen ist es ja egal, weil es dort nichts zu verteilen gibt.
Viel Glück.
Man unterscheidet zwischen der Wohnflächenverordnung, die gewisse Abzüge fordert und der älteren (aber immer noch gültigen) DIN 277, bei der so gut wie nix abgezogen wird.
Ich bevorzuge Letztere, da sie dem Bauherr mehr m² beschert ;-)
Google mal nach den beiden Berechnungsarten. Da ist auch aufgeführt, welche Nischen z.B. hinzu gerechnet werden und welche Pfeiler abgezogen werden müssen.
Habe einige gute Seiten zur DIN277 gefunden. Beispiel:
https://www.grund-boden-wert.de/wohnflaechenberechnung/
Leider aber nichts zum Thema Sichtbalken/Sichtsparren. Unsere Sichtbalken sind 10cm breit und 22cm hoch.
Ich würde die nicht in Abzug bringen, da sie nicht die ganze Raumhöhe abdecken.
Die Frage bezieht sich aus Sicht eiens Vermieters.