Einfluss Teilungserklärung auf tatsächliche Wohnfläche

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Aufteilungsplan muss nicht so genau sein.

Im Grunde reicht für diesen auch eine Skizze. Denn entscheidend für einen Aufteilungsplan ist nicht die angegebene Größe der Räumlichkeiten, sondern lediglich die Zuordnung des Sondereigentums bzw. auch Sondernutzungsrechtes. Dabei kommt es darauf an, dass man erkennen kann, welche Räume zum Sondereigentum gehören.

Wenn du Zweifel an der tatsächlichen Wohnfläche hast, wirst du um einen Fachmann nicht umhin kommen. Erst recht dann, wenn du vor hast die Miete zu mindern und dies auf einen Prozess rauslaufen kann.

Es gibt Wohnflächen nach DIN 276, Grundflächen nach DIN 277, Geschossflächen nach BauNVO u.v.a.. Alles ergeben unterschiedliche Zahlen. Ob es sinnvoll ist, die im Mietvertrag angegebenen Zahlen anzufechten kann erst nach Überprüfung eines öffentlich-bestellten Sachverständigen für "Masse am Bau" (Zu erfragen bei HWK, IHK, Architektenkammer und/oder Ingenieurkammer) entschieden werden. Eine objektive Klärung kannst DU bei GF nicht erwarten.

deine messung akzeptiert niemand

da gilt erst mal die teilungserklärung

wenn du vor gericht etwas reißen willst, brauchst du schon einen sachverständigen, der das nachmisst

sicher hat das erst mal vor gericht bestand, das sind ja dokumente

dein wort dagegen, ist ohne bedeutung

das eines sachverständigen, ist wieder etwas anderes