Wohnfläche: Hauswirtschaftsraum (HWR) oder Heizungsraum?
Hallo zusammen,
ich bitte um einen Hinweis zur Berechnung der Wohnfläche gemäß WoFlV.
Laut Bauplan/Grundriss ist unser Haus mit einem "Hochkeller" ausgestattet. Dieser ist 4 qm groß und beinhaltet eine Fernwärmestation sowie die Hausanschlüsse für Wasser, Strom, Telefon und TV.
Anschlussmöglichkeiten für Waschmaschinen und andere Geräte für eine "hauswirtschaftliche Arbeit" gibt es nicht (eine Steckdose für die Telefonanlage wurde nachträglich angebracht), lediglich ein kleines Regal findet dort noch Platz.
Ist dieser Raum eher ein HWR oder ein Heizungsraum? Gehört er zur Wohnfläche? Laut WoFlV gehören HWR dazu, Heizungsräume aber nicht.
Danke bigfraggle
4 Antworten
Ihr habt ein komplettes Haus gemietet? Dann zählt alles was hinter der Haustür ist zur Wohnfläche.
Ansonsten alles was hinter der Wohnungstür ist. Auch der HWR innerhalb der Wohnung.
Nein, das Haus ist Eigentum. Allerdings ist die Frage für die Heizkostenabrechnung wesentlich.
Verstehe ich jetzt nicht ganz? Vermietet Ihr einen Teil des Hauses oder das ganze Haus? Ansonsten wäre eine Heizkostenabrechnung ja nicht nötig.
Wenn das ganze Haus dann gilt, wie ich schon geschrieben habe, alles was hinter der Haustür ist.
In der WoFlV geht es ausschließlich um Wohnung.
Nein, wir vermieten nichts. Es geht um die Heizkosten. Dort berechnet der Versorger einen Bereitsstellungspreis, der sich auf die beheizte Wohnfläche bezieht.
Warum soll sich die Berechnung von Wohnflächen bei Häusern und (Miet-)Wohnungen unterscheiden?
Dort berechnet der Versorger einen Bereitsstellungspreis, der sich auf die beheizte Wohnfläche bezieht.
Davon habe ich noch nie gehört. Ich würde mich mal schlau machen ob das überhaupt rechtens ist. Mein Gasversorger hat einen pauschalen Bereitstellungspreis für die Anzahl der Tage.
Warum soll sich die Berechnung von Wohnflächen bei Häusern und (Miet-)Wohnungen unterscheiden?
Die WoFlV dient hauptsächlich als Grundlage bzw. Vorschrift welche Grundflächen Vermieter als Wohnfläche an-/berechnen dürfen.
der sich auf die beheizte Wohnfläche bezieht.
Dann gib halt nur die Flächen der Räume an die beheizbar sind. Sprich in denen sich Heizkörper befinden.
Danke für das Sternchen.
Ein Heizungsraum ist KEIN Wohnraum. Es könnte auch eine Garage im Haus sein, die wird dann auch kein Wohnraum. Es kommt immer auf den Zweck an: Zu Wohnzwecken! dazu gehört dann allerdings ein Abstellraum innerhalb der Wohnung, aber sicher kein Lager- oder Heizraum, der einen Keller ersetzt.
Zur Wohnfläche gehören nur die Räume, wo man auch drin Wohnt, das sagt ja schon das Wort selber aus! Kellerräume sind auch keine HWR!!! L.G.Elizza
Das ist ein Hausanschlußraum, der Raum in dem die Hausanschlüsse ankommen. Ist eine Heizung in dem Raum? Keine dann ist es kein Wohnraum.
Nein, das Haus ist Eigentum. Allerdings ist die Frage für die Heizkostenabrechnung wesentlich.
Heizungsräume oder Keller sind auch hinter der Haustür, gehören laut Wohnflächenverordnung aber eben nicht zur Wohnfläche.
Daher die Frage, was dieser Raum nun ist: HWR oder Heizungsraum?