Heizkosten wenn Vermieter mit im Haus wohnt?

8 Antworten

Ich denke, er darf. Und zwar maximal 70% nach der Fläche, den Rest nach Verbrauch. Also wenn ihr (nur ein Beispiel zum Verdeutlichen) zwei Wohnungen habt á 100 qm und 10000 € Heizkosten im Jahr habt, weil du zwar nur einmal pro Monat für 5 min die Bude anschmeißt, dein lieber Mitmieter aber auf tropische 35° steht, bezahlst zu im güntigsten Falle trotzdem die Hälfte der 70% (also 70% nach Fläche sind 7000€, beide Wohnungen 100qm, d.h. jeden trägt es 3500€ pro Jahr, den Rest rechnet er nach Verbrauch)

Regenmacher  10.11.2008, 17:35

Ne, ne, lies dir mal die Heizkostenverordnung durch, dann biste schlauer.

Mismid  10.11.2008, 17:51
@Regenmacher

ja und dort steht, daß max. 70% nach Verbrauch abgerechnet werden dürfen!!! Der Rest muß nach Quadratmeter umgelegt werden

Maya1998  10.11.2008, 18:02
@Mismid

SORRY!!!!!!!! Hab ich verwechselt. Richtig, mind. 30% und maximal 50% darf bzw. muss er betriebskostenunabhängig verteilen, also z.B. nach Fläche.

Ja, er darf, wenn es sich um ein 2-Familienhaus handelt. Aber nur so lange, bis der Mieter mitspielt.

Lies dir mal die Heizkostenverordnung durch:

http://www.heizkostenverordnung.de/

hier § 2

Mismid  10.11.2008, 17:53

dort steht: "Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt.." also in diesem Fall gilt die Heizkostenverodrnung gar nicht

Spyrin 
Beitragsersteller
 10.11.2008, 17:28

da steht ja: "Zur Verminderung des Streitpotentials steht es natürlich auch dem Eigentümer eines Einfamiliehauses mit Einliegerwohnung frei, nach Verbrauch abzurechnen." Das macht der Vermieter aber bei mir nicht. Kann ich dagegen vorgehen, da ich das gern nach Verbrauch abgerechnet haben möchte?

Regenmacher  10.11.2008, 17:34
@Spyrin

Ja sicher kannst du, aber bedenke, dass du dann die Hälfte dessen bezahlen musst, was Techem für die Erstellung der Abrechnung in Rechnung stellt.

Ja, kann er! Aber Du hast dadurch das Recht die Kosten um 15 % zu senken!

dazu gab es erst kürzlich ein grundsatzurteil

ja, er darf. aber nur unter bestimmten voraussetungen. wenn z.b. die erfassung und abrechnung durch eine firma wie techem über mehrere jahre im vergleich kostspieliger ist als der mehrverbrauch ohne verbrauchsabhängige abrechnung.

keinesfalls aber wenn eine firma wie techem die röhrchen istalliert, abliest und den aufwand berechnen. dann muß er auch die ergebnisse der ablesung verarbeiten lassen oder die kosten der abrechnung entfernen. er kann sich nicht von jahr zu jahr aussuchen, was für ihn günstiger ist.

was immer du daraus machst - du solltest wissen dass ein vermieter den mieter in einem selbstbewohnten 2-famhaus ohne grund kündigen kann. er muß nur die kü-frist um 3 monate verlängern.

der vermieter ist gesetzlich verpflichtet, heizkosten nach verbrauch abzurechnen. wenn er das nicht macht, kann der mieter die ihm berechneten heizkosten um 15 % kürzen. allerdings werden die gesamtheizkosten beim vorhandensein von heizkostenverteilern oder wärmemengenzählern (verbrauchserfassungsgeräte)gesplittet. meist erfolgt das hälftig, mindestens 30 % sind nach verbrauch abzurechnen. geht man nun von der halbierung aus, teilen sich die kosten also durch zwei. die eine hälfte wird nach der gesamtwohnfläche berechnet und dann anteilig auf alle mieter, incl. vermieter umgelegt, je nach der diesbezgl. wohnfläche. die andere hälfte nach dem konkreten verbrauch der einzelnen mieter, bzw. des vermieters. auch er muss natürlich entspr. messeinrichtungen an seinen heizkörpern haben. ansonsten muss alles nach wohnfläche abgerechnet werden.