Immobilienkauf - Preisminderung aufgrund falscher Angabe Wohnfläche/Zimmeranzahl?
Hallo, ich habe ein Haus erworben. Die Wohnfläche wurde im Maklerexpose mit 160qm angegeben. Diese Angabe wurde im Verlaufe der Verkaufsverhandlung aufgrund von Schrägen etc. auf 132qm reduziert. Nach dem Kauf habe ich die ursprünglich genehmigten Bauanträge eingesehen. Es stellt sich heraus, dass das Dachgeschoss, welches mit 22qm in die Wohnflächenberechnung eingeflossen ist, aufgrund fehlenden zweiten Rettungsweges zur Straßenseite kein Aufenthaltsraum ist. Ein zweiter Rettungsweg könnte hergestellt werden, indem straßenseitig ausreichend große Fenster in die Dachfläche eingebracht werden.
Aus meiner Sicht reduziert dies die im Kaufvertrag notariell beglaubigte Beschaffenheit "Wohnfläche". Was sind die möglichen Rechtsfolgen? Rücktritt? Preisminderung anteilig nach Wohnfläche? Preisminderung nach Kosten für Schaffung des zweiten Rettungsweges?
Es wurden bereits umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen, so dass eine Rückabwicklung mindestens kompliziert wäre.
Vielen Dank
5 Antworten
Hallo,
auf jeden Fall ist das nicht "die feine englische Art" und auch kein "seriöses Geschäftsgebaren" des Maklers.
Allerdings hätte man da spätestens nach der ersten nicht korrekten Angabe schon drauf kommen und stutzig werden können oder sogar müssen.
Jetzt im Nachhinein und nach bereits erfolgten Investitionen und wenn man das mit Aussicht auf Erfolg angehen will, wird da sicher nur ein Anwalt weiterhelfen können.
Viele Grüße
Michael
Gekauft wie gesehen, würde ich mal sagen.
Die Bauanträge hättest du dir vor Kauf schon ansehen können
Üblich vielleicht nicht, aber hilfreich.
Baugenehmigungen werden dem Bauherrn (= Eigentümer) schriftlich erteilt und sollten so auch einfach vorzulegen sein.
Es ist durchaus üblich und ratsam, dass sich der Käufer die Baugenehmigung vor Kaufvertrag vom Verkäufer vorlegen lässt und diese mit Kaufvertrag übergeben werden. Es ist sogar auch noch üblich, die Maße der vorgelegten Pläne mit dem Istzustand abzugleichen.
Hauskauf mit notarieller beglaubigung ist schon ein anderes kaliber als gekauft wie gesehen. Wende dich an einen Anwalt zum Thema Immobilien, der wird dir sagen können was in deinem Fall möglich ist.
Losgelöst hättest Du Dir die Baugenehmigung vor dem Kauf zeigen lassen können und sollen. Ohne Einsicht würde ich nie ... "hätte, hätte Fahradkette".
Nun fehlt die Baugenehmigung bzw. die Ausweisung die Flächen als Wohnfläche in der Baugenehmigung.
Daraus:
"Das Fehlen einer Baugenehmigung wird vom BGH als Sachmangel der veräußerten Immobilie eingestuft und dem ggf. vorhandenen vertraglichen Haftungsausschluss unterworfen. Dem Käufer bleibt der Weg, den Nachweis zu führen, dass der Verkäufer den Mangel gekannt hat, oder es zumindest für möglich gehalten hat, dass der Mangel vorliegt und im Zusammenhang damit weiß, oder damit rechnet, dass der Käufer bei Kenntnis den Vertrag nicht oder nicht zu diesem Preis geschlossen hätte.
Gelingt dies (Nachweis), so stehen dem Käufer sämtliche Rechtsbehelfe des Kaufvertragsrechts zur Verfügung, er kann Nacherfüllung, Schadensersatz, Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises geltend machen."
Dieser Fall ist ja sehr häufig. Wahrscheinlich werden täglich Immobilien falsch beschrieben und treu im Glauben gekauft.
Viel Erfolg und Gruß
Sowas finde ich ist Betrug bzw. Irreführung. Ob es Vorsatz war kann dir ja egal sein. Anfechten am besten über einen Anwalt.
Hallo, danke für die Antwort. Die Einsicht von Baugenehmigungen ist nur dem Eigentümer möglich. Der Verkäufer hatte eine Flächenberechnung mit Grundrissen vorgelegt. Ich halte es nicht für üblich, dass sich Käufer im Rahmen des Immobilienkaufes die ursprünglichen Bauanträge zeigen lassen müssen..?