Immobilienkauf - Preisminderung aufgrund falscher Angabe Wohnfläche/Zimmeranzahl?

5 Antworten

Hallo,

auf jeden Fall ist das nicht "die feine englische Art" und auch kein "seriöses Geschäftsgebaren" des Maklers.

Allerdings hätte man da spätestens nach der ersten nicht korrekten Angabe schon drauf kommen und stutzig werden können oder sogar müssen.

Jetzt im Nachhinein und nach bereits erfolgten Investitionen und wenn man das mit Aussicht auf Erfolg angehen will, wird da sicher nur ein Anwalt weiterhelfen können.

Viele Grüße

Michael

Gekauft wie gesehen, würde ich mal sagen.

Die Bauanträge hättest du dir vor Kauf schon ansehen können

Tenminuteman 
Beitragsersteller
 14.03.2017, 10:27

Hallo, danke für die Antwort. Die Einsicht von Baugenehmigungen ist nur dem Eigentümer möglich. Der Verkäufer hatte eine Flächenberechnung mit Grundrissen vorgelegt. Ich halte es nicht für üblich, dass sich Käufer im Rahmen des Immobilienkaufes die ursprünglichen Bauanträge zeigen lassen müssen..?

FGO65  14.03.2017, 10:30
@Tenminuteman

Üblich vielleicht nicht, aber hilfreich.

Baugenehmigungen werden dem Bauherrn (= Eigentümer) schriftlich erteilt und sollten so auch einfach vorzulegen sein.

kabbes69  14.03.2017, 21:37
@Tenminuteman

Es ist durchaus üblich und ratsam, dass sich der Käufer die Baugenehmigung vor Kaufvertrag vom Verkäufer vorlegen lässt und diese mit Kaufvertrag übergeben werden. Es ist sogar auch noch üblich, die Maße der vorgelegten Pläne mit dem Istzustand abzugleichen. 

Hauskauf mit notarieller beglaubigung ist schon ein anderes kaliber als gekauft wie gesehen. Wende dich an einen Anwalt zum Thema Immobilien, der wird dir sagen können was in deinem Fall möglich ist.

Losgelöst hättest Du Dir die Baugenehmigung vor dem Kauf zeigen lassen können und sollen. Ohne Einsicht würde ich nie ... "hätte, hätte Fahradkette".

Nun fehlt die Baugenehmigung bzw. die Ausweisung die Flächen als Wohnfläche in der Baugenehmigung.

Daraus:

"Das Fehlen einer Baugenehmigung wird vom BGH als Sachmangel der veräußerten Immobilie eingestuft und dem ggf. vorhandenen vertraglichen Haftungsausschluss unterworfen. Dem Käufer bleibt der Weg, den Nachweis zu führen, dass der Verkäufer den Mangel gekannt hat, oder es zumindest für möglich gehalten hat, dass der Mangel vorliegt und im Zusammenhang damit weiß, oder damit rechnet, dass der Käufer bei Kenntnis den Vertrag nicht oder nicht zu diesem Preis geschlossen hätte.

Gelingt dies (Nachweis), so stehen dem Käufer sämtliche Rechtsbehelfe des Kaufvertragsrechts zur Verfügung, er kann Nacherfüllung, Schadensersatz, Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises geltend machen."

Dieser Fall ist ja sehr häufig. Wahrscheinlich werden täglich Immobilien falsch beschrieben und treu im Glauben gekauft.

Viel Erfolg und Gruß

Sowas finde ich ist Betrug bzw. Irreführung. Ob es Vorsatz war kann dir ja egal sein. Anfechten am besten über einen Anwalt.